© Kinderfreundliche Kommunen e. V./Susan Plokarz

Seit 2018 sind wir Trägerin des Siegels "Kinderfreundliche Kommune". Wir verpflichten uns damit in besonderem Maße den Kinderrechten und ihrer Umsetzung.

Wie erhält man das Siegel?

Als Stadt können wir uns mit einem Aktionsplan beim Verein Kinderfreundliche Kommunen um das Siegel Kinderfreundliche Kommune bewerben. Der Verein prüft den Aktionsplan und entscheidet, ob wir das Siegel für drei Jahre tragen dürfen. Das Siegel bekommen wir nicht, weil alles schon perfekt läuft. Im Gegenteil: Wir setzen uns damit auseinander, was wir verbessern möchten. Unser Aktionsplan enthält Maßnahmen, in denen wir genau beschreiben, was wir tun möchten, um unsere Stadt kinder- und jugendfreundlicher zu machen.

Das Siegel ist also Herausforderung, Verpflichtung und Ansporn für die Umsetzung der Maßnahmen in unserem Aktionsplan. Es kann uns auch dabei unterstützen, Kinderrechte in der Stadt sichtbarer zu machen. Der Rat hat im Juni 2022 unseren zweiten Aktionsplan beschlossen. Die darin enthaltenen Maßnahmen wollen wir bis 2025 umsetzen.

In einem kurzen Video zeigen wir, was das eigentlich bedeutet.

UN-Kinderrechtskonvention

Kinder und Jugendliche haben eigene Rechte. Diese Rechte sind festgehalten im "Übereinkommen über die Rechte des Kindes" der Vereinten Nationen. Dieses Abkommen nennt man auch die UN-Kinderrechtskonvention.

Die UN-Kinderrechtskonvention enthält Rechte zur Teilhabe, Förderung und Partizipation von Kindern und Jugendlichen. Deutschland hat die UN-Kinderrechtskonvention 1992 unterzeichnet und hat sich damit verpflichtet, die Kinderrechte in Deutschland zu verwirklichen. Es ist demnach geltendes Recht. Aktuell haben auf der Welt weitere 195 Staaten der Kinderrechtskonvention zugestimmt. Die Kinderrechtskonvention gilt für ungefähr 2,35 Milliarden Kinder und Jugendliche weltweit.

Weitere Informationen zu den Kinderrrechten

Verein Kinderfreundliche Kommunen e. V.

Der Verein Kinderfreundliche Kommunen e. V. setzt sich seit 2012 deutschlandweit dafür ein, dass Kinderrechte gemäß der UN-Kinderrechtskonvention auf kommunaler Ebene eingehalten werden. Er unterstützt und berät Städte, ihre kommunalen Angebote, Planungen und Strukturen im Sinne der Kinderrechte zu verbessern.

Das Dach des Vorhabens "Kinderfreundliche Kommunen in Deutschland" bildet die internationale Child Friendly Cities Initiative (CFCI) von UNICEF. Übersetzt bedeutet das "Initiative Kinderfreundliche Kommunen". Die Initiative setzt sich seit 1996 dafür ein, Kommunen auf der ganzen Welt kinderfreundlicher zu gestalten.

Seit Beginn haben sich zahlreiche Kommunen beim Verein Kinderfreundliche Kommunen e. V. beworben. Dadurch hat sich ein umfangreiches Netzwerk gebildet. Im Austausch mit anderen Städten im Programm Kinderfreundliche Kommunen können wir voneinander lernen und neue Impulse und Ideen für unsere Arbeit erhalten.

Informationen zum Verein und zu weiteren kinderfreundlichen Kommunen in Deutschland

Unser Aktionsplan

Der Aktionsplan ist unser Steuerrad zur praktischen und überprüfbaren Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention. Er beschreibt unsere Strategie und Maßnahmen, mit denen wir kinder-und jugendfreundlicher werden wollen.

Download

Zweiter Aktionsplan für die Jahre 2022 bis 2025
PDF, 5008 kb
Erster Aktionsplan für die Jahre 2018 bis 2021
PDF, 2060 kb
Zwischenbericht zum ersten Aktionsplan
PDF, 8122 kb
Abschlussbericht zum ersten Aktionsplan
PDF, 16200 kb
Abschlussbericht zum ersten Aktionsplan für junge Lesende
PDF, 6616 kb

Handlungsfelder und Maßnahmen unseres Aktionsplans

Unser Aktionsplan teilt sich in sechs Handlungsfelder auf. Die Auswahl der Handlungsfelder erfolgte auf Grundlage der Auswertung der ersten Siegelphase. Jedes Handlungsfeld enthält konkrete Maßnahmen, mit denen wir Kinderrechte in Köln stärken möchten.

Die sechs Handlungsfelder sind:

  • Strukturelle Partizipation von Kinder und Jugendlichen
  • Räume eröffnen für Kinder und Jugendliche
  • Verankerung von Kinderrechten im städtischen Handeln
  • Zielgruppengerechte Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit
  • Kinder-, Jugend- und Gesundheitsschutz
  • Chancengerechtigkeit und Vielfalt

Wissenswertes

Noch Fragen?

Bei Fragen zur Kinderfreundlichen Kommune stehen wir Ihnen unter der Rufnummer 0221 / 221-21196 gerne zur Verfügung oder nutzen Sie unter Kontaktformular.

Kontaktformular Kinderfreundliche Kommune