Wir planen, die nicht umgesetzten beziehungsweise nicht mehr realisierbaren Straßenverkehrsflächen des Bebauungsplans zurückzunehmen. Dabei sollen die derzeit brachliegenden oder untergenutzten Grundstücke entlang der Bahntrasse wieder einer baulichen Nutzung zugeführt werden.
Verfahrensstand
Veröffentlichung eines Bebauungsplanentwurfs im beschleunigten Verfahren
Veröffentlicht im Amtsblatt am 9. September 2026
Vom 17. September 2026 bis 19. Oktober 2026 können Sie sich beteiligen
Nutzen Sie unsere Online-Plattform, um Unterlagen zur Veröffentlichung einzusehen und eine Stellungnahme abzugeben.
Lage des Plangebiets
Das circa 1,2 Hektar große Bebauungsplangebiet liegt im Stadtbezirk Köln-Porz, Stadtteil Poll. Der räumliche Geltungsbereich wird in etwa begrenzt
- im Norden durch die Müllergasse,
- im Osten durch die Bahntrasse der Hafenbahn sowie die östliche Grundstücksgrenze des Käulchensweg 39 a,
- im Süden durch die Jungbergerstraße, auf Höhe der Hausnummer 42 sowie
- im Westen entlang des Käulchensweg 2 und 32-38.
Anlass und Ziel der Planung
Ziel der Planung ist es, die nicht umgesetzten beziehungsweise nicht mehr realisierbaren Straßenverkehrsflächen des Bebauungsplans zurückzunehmen und die derzeit brachliegenden oder untergenutzten Grundstücke entlang der Bahntrasse wieder einer baulichen Nutzung zuzuführen. Der wesentliche Grund für die Aufstellung des Bebauungsplans war eine kreuzungsfreie Führung der Hafenbahn und einer Verbindungsstraße zwischen Alfred-Schütte-Allee und Siegburger Straße, sowie einer weiteren Wohnbebauung östlich der Müllergasse. Die Wohnbebauung östlich der Müllergasse sowie östlich des Käulchensweg wurde umgesetzt. Da die Verkehrsflächen jedoch nicht so errichtet beziehungsweise angelegt wurden, wie es im Bebauungsplan festgelegt war, soll das bestehende Planungsrecht nun angepasst werden.
Chronlogie
- 30. Juni 2026 - Beschluss über die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens
Auskunft zum Bauleitplanverfahren
Stadtplanungsamt
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
Telefon 0221 / 221-27046
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