Bewerben Sie sich bis zum 30. September 2026!
Die Strukturförderung (früher Konzeptionsförderung) Kulturelle Teilhabe unterstützt professionelle Kulturakteur*innen beim Aufbau, der Sicherung und der Weiterentwicklung nachhaltiger Strukturen, die kulturelle Teilhabe in Köln stärken. Wir fördern Organisationen, Initiativen und Zusammenschlüsse, die mit ihrer kontinuierlichen Arbeit den Zugang zu Kunst und Kultur verbessern, kulturelle Vielfalt fördern und langfristige Wirkungen für die Kölner Stadtgesellschaft erzielen. Wir vergeben die Förderung für einen Zeitraum von vier Jahren. Sie gibt Planungssicherheit und dient der nachhaltigen Entwicklung organisatorischer, personeller und fachlicher Strukturen.
Wer sich bewerben kann
Antragsberechtigt sind professionell tätige Künstler*innen, Kollektive, Initiativen, Vereine, Institutionen oder andere Organisationen mit Tätigkeitsschwerpunkt in Köln.
Voraussetzungen sind insbesondere:
- nachweislich professionelle und kontinuierliche Tätigkeit
- ein klar erkennbarer Arbeitsschwerpunkt im Bereich kulturelle Teilhabe
- eine tragfähige Organisations- und Verwaltungsstruktur
- ein langfristiges Entwicklungsziel für den Förderzeitraum
- ein angemessener Eigen- und Drittmittelanteil im Sinne der Subsidiarität
- Umsetzung von mindestens einem Förderschwerpunkt aus dem gültigen Förderkonzept Kulturelle Teilhabe
Was wir fördern
Wir fördern insbesondere:
- personelle und organisatorische Grundstrukturen
- Maßnahmen zur Weiterentwicklung und Professionalisierung der Organisation
- dauerhafte Angebote und Netzwerke
- Maßnahmen zur Verbesserung kultureller Teilhabe
- Verwaltungs-, Kommunikations- und Vernetzungsarbeit
- weitere Betriebskosten, soweit sie unmittelbar dem Förderzweck dienen
Sie können jährlich Fördermittel in Höhe von 30.000 bis 60.000 Euro beantragen.
Die Förderung unterliegt einem Haushaltsvorbehalt. Dies bedeutet, dass eine Förderung nur erfolgen kann, wenn die Haushaltsmittel im jeweiligen Förderjahr auch tatsächlich zur Verfügung stehen.
Bewertungskriterien
Wir bewerten die Anträge insbesondere nach folgenden Kriterien aus dem gültigen Förderkonzept Kulturelle Teilhabe:
- Qualität und Kontinuität der bisherigen Arbeit
- Beitrag zur kulturellen Teilhabe und Vielfalt in Köln
- Qualität und Plausibilität des vierjährigen Strukturkonzepts
- Professionalität der Organisations- und Verwaltungsstruktur
- Nachhaltigkeit und Entwicklungsperspektive
- Vernetzung und Kooperation
- verantwortungsvoller Umgang mit finanziellen Ressourcen
Wir bewerten außerdem diskriminierungssensible Arbeitsweisen, Diversität, Nachwuchsförderung sowie nachhaltiges Handeln positiv.
Welche Unterlagen Sie einreichen müssen
Bitte reichen Sie folgende Unterlagen ein:
- vollständig ausgefülltes Antragsformular
- Strukturkonzept für den vierjährigen Förderzeitraum
- Wirtschaftspläne (kalkulierte Einnahmen und Ausgaben) für den gesamten Förderzeitraum, zum Beispiel unter Nutzung unseres Muster-Wirtschaftsplans
- ein Stellenplan, aus dem der Umfang und die Tätigkeit von Stellen der Betriebsstruktur sowie deren Besetzung und Vergütung hervorgehen, zum Beispiel unter Nutzung unseres Muster-Stellenplanes
- gegebenenfalls weitere im Antragsformular benannte Nachweise.
Die notwendigen Antragsunterlagen und Muster erhalten Sie auf Nachfrage, siehe unten "Beratung und Kontakt".
Antragsfrist und Bewerbungsverfahren
Die Antragsfrist endet am 30. September 2026, 23:59 Uhr. Es handelt sich dabei um eine Ausschlussfrist, daher können wir später eingehende Anträge nicht berücksichtigen.
Über die Förderung entscheidet der Ausschuss Kunst und Kultur der Stadt Köln nach vorhergehendem Votum der Kulturverwaltung und des Beirats Kulturelle Teilhabe. Die Förderung erfolgt vorbehaltlich der Bereitstellung entsprechender Haushaltsmittel.
Die vollständigen Antragsunterlagen senden Sie bitte ausschließlich per E-Mail.
Damit wir Ihren Antrag zügig bearbeiten können, geben Sie bitte Ihre gesamten Antragsunterlagen vollständig und fristgerecht ab. Bitte beachten Sie, dass wir keine WeTransfer-Links öffnen können. Bitte nutzen Sie gegebenenfalls andere Komprimiermöglichkeiten wie ZIP-Dateiformate. Nach Einreichung Ihres Antrags erhalten Sie eine Eingangsbestätigung.
Bitte beachten Sie für Ihre Einreichung unseren Datenschutzhinweis:
Beratung und Kontakt
Wir empfehlen Ihnen, sich bei uns beraten zu lassen, bevor Sie den Antrag stellen.
Kontakt: Zsolt Káldy, 0221 / 221-35738
Sie erhalten alle erforderlichen Antragsunterlagen und Vordrucke auf Anfrage per E-Mail.