Zur aktuellen Diskussion über das Kölner Bleiberechtsprogramm erklärt Tayfun Keltek, Vorsitzender des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration:

Es darf eines nicht aus dem Blick geraten: Das Kölner Bleiberechtsprogramm ist keine Erfindung der Ausländerbehörde. Es geht auf einen politischen Beschluss des Rates aus dem Jahr 2016 zurück, dem mehrheitlich bei Stimmenthaltung der FDP-Fraktion und gegen die Stimmen der AfD-Fraktion zugestimmt wurde. Seit vielen Jahren wird das Programm von der Stadt Köln getragen und finanziert. Die Ausländerbehörde setzt damit einen politischen Auftrag um. Deshalb ist es nicht richtig, die Verantwortung für das Programm jetzt vor allem bei der Behörde zu suchen. Ein Bleiberechtsprogramm bedeutet nicht, geltendes Recht außer Kraft zu setzen. Es bedeutet, die Möglichkeiten, die unser Rechtsstaat für humanitäre Lösungen eröffnet, auch tatsächlich zu nutzen. Genau dazu hat sich Köln politisch entschieden,

so Keltek.

Mit dem Bleiberechtsprogramm hat sich Köln bewusst dafür entschieden, Menschen, die zum Teil seit vielen Jahren mit einer Duldung hier leben, eine Perspektive zu eröffnen. Dabei schafft Köln kein eigenes Bleiberecht. Grundlage für die Erteilung eines Bleiberechts sind die bundesgesetzlichen Regelungen des Aufenthaltsgesetzes. Das Programm unterstützt Menschen dabei, die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Bleibeperspektive zu erfüllen. Auch das Land Nordrhein-Westfalen hat die Ausländerbehörden ausdrücklich darauf hingewiesen, bei Menschen mit langjährigem Aufenthalt die gesetzlichen Bleiberechtsmöglichkeiten nach §§ 25a und 25b Aufenthaltsgesetz in den Blick zu nehmen.

Genauso klar ist für Keltek: Das Bleiberechtsprogramm ist kein Freibrief und bedeutet keine Straffreiheit. Wer eine Straftat begeht, muss sich dafür verantworten und zwar unabhängig von Herkunft oder Aufenthaltsstatus.

Aus einzelnen Fällen darf aber nicht der Schluss gezogen werden, das gesamte Bleiberechtsprogramm werde missbraucht. Und es darf erst recht kein Generalverdacht gegenüber den Menschen entstehen, die durch dieses Programm eine Bleibeperspektive erhalten haben oder erhalten sollen.

Keltek bedauert in diesem Zusammenhang, dass eine undifferenzierte Diskussion und pauschale Aussagen in der politischen Debatte ein Bild entstehen lassen können, das weit über die konkret diskutierten Fälle hinausgeht: 

Eine solche Debatte prägt auch das Bild von Menschen mit internationaler Familiengeschichte insgesamt. Sie rückt viele Menschen, die seit Jahren hier leben, arbeiten und Teil unserer Stadtgesellschaft sind, in ein falsches Licht. Am Ende spielt Sie denen in die Hände, die mit Vorurteilen und Ressentiments Politik machen. Rechtspopulistische Kräfte gewinnen dort an Boden, wo aus dem Fehlverhalten Einzelner ein Urteil über ganze Bevölkerungsgruppen wird.

Der Vorsitzende des Ausschusses sieht es besonders kritisch,

wenn in dieser Debatte Kriminalität und Herkunft miteinander verknüpft werden. Kriminalität muss verfolgt werden. Aber sie darf nicht dazu führen Menschen mit internationaler Familiengeschichte pauschal unter Verdacht zu stellen. Jetzt ist ein differenzierter Blick gefragt.

Die angekündigte Prüfung der betreffenden Fälle ist deshalb richtig und notwendig. Das Ergebnis der Prüfung sollte aber abgewartet werden, bevor aus einzelnen Vorgängen Rückschlüsse auf das gesamte Programm gezogen werden. Gerade das Bleiberechtsprogramm setzt darauf, bestehende Hindernisse zu bearbeiten und beispielsweise Fragen der Identitäts- und Passklärung aktiv anzugehen.

Rechtsstaatlichkeit bedeutet, jeden einzelnen Fall nach seinen tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen zu beurteilen. Humanität bedeutet, Menschen eine Perspektive zu eröffnen, wenn diese Voraussetzungen erfüllt werden können. Beides gehört zusammen, betont der Vorsitzende des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration mit Nachdruck.

Abschließend appelliert Keltek an die politische Verantwortung:

Das Kölner Bleiberechtsprogramm ist aus einer politischen Entscheidung entstanden. Wer diese Entscheidung unterstützt hat, sollte gerade in einer kontroversen Debatte dazu stehen. Wir dürfen die Verantwortung nicht bei der Stadt abladen, die einen demokratisch beschlossenen Auftrag umsetzt. Wenn wir über das Programm diskutieren wollen, dann müssen wir diese Diskussion politisch führen – sachlich, differenziert und mit Blick auf die Menschen, um die es geht.