Bis zum 14. August 2026 können sich professionelle Kölner Theaterakteur*innen und Gruppen bewerben

Die derzeit laufende Vergabeperiode für die mehrjährige Projektförderung Theater endet am 31. Dezember 2026. Ab sofort können sich professionelle Kölner Theaterakteur*innen und freie Gruppen für die Vergabeperiode vom 1. Januar 2027 bis zum 31. Dezember 2030 bewerben.

Ziel der Förderung ist es, herausragenden Künstler*innen eine verlässliche Grundlage für die Realisierung ihrer Projektideen zu bieten und damit ihre künstlerische Weiterentwicklung zu unterstützen. So entstehen Stabilität, Kontinuität und Entwicklungsspielräume für die Geförderten sowie mittelbar für die freie Szene der Darstellenden Künste in Köln.

Darüber hinaus soll die mehrjährige Projektförderung Theater nachhaltige künstlerische Arbeitsprozesse, angemessene Arbeitsbedingungen und eine kontinuierliche Publikumsentwicklung fördern. Sie stärkt die kulturelle Vielfalt und unterstützt die lokale wie internationale Vernetzung.

Die mehrjährige Projektförderung ist eines der wesentlichen Förderinstrumente des Referats Tanz und Theater, neben der einjährigen Projektförderung und der Konzeptionsförderung für Spielstätten. Sie zielt auf die langfristige Sicherung und Stärkung der Darstellenden Künste in Köln als dauerhaft wirksamer Bestandteil des kulturellen Angebots und der Stadtgesellschaft.

Wer kann sich bewerben?

Die mehrjährige Projektförderung Theater für den Förderzeitraum 2027 bis 2030 richtet sich an freie Gruppen und Einzelkünstler*innen. 

Förderfähig sind Theaterakteur*innen in Köln, die sich bereits durch mehrjährige künstlerische Erfolge ausgewiesen haben. Sie müssen qualitativ herausragende Arbeiten und eine professionelle Organisationsstruktur vorweisen können.

Eine Bewerbung für Festivals ist ebenso möglich. Eine Bewerbung für Spielstätten auf mehrjährige Projektförderung ist jedoch nicht möglich. Nicht förderfähig sind freie Gruppen und Einzelkünstler*innen, die bei entsprechender Qualität kommerziell tragfähig sein können, historisierende Formate und solche, die sich im herkömmlichen Sinn der Traditionspflege des Theaters widmen sowie die Arbeiten von Amateur*innen.

Was fördern wir?

Die mehrjährige Projektförderung unterstützt das gesamte, dem Förderzweck dienende künstlerische Programm. Die Zuschusssumme können Sie nach eigenem Ermessen auf mehrere im Vorfeld benannte Projekte pro Jahr verteilen. Im Rahmen der Förderung können:

  • Inszenierungen/Neuproduktionen
  • Koproduktionen
  • Abspiele und Wiederaufnahmen
  • Gastspiele

berücksichtigt werden.

Wir begrüßen im Sinne einer nachhaltigen Förderung ausdrücklich die Einbeziehung von Abspielen im Rahmen der jährlichen Planung. Es ist demnach nicht zwingend notwendig, in jedem Förderjahr eine Neuproduktion zu erstellen, jedoch sollte jährlich eine der Fördersumme angepasste Anzahl öffentlicher Bühnenauftritte in Köln gewährleistet sein.

Für das Jahr 2027 sollte die im Antrag eingereichte Planung bereits konkret sein, für die Jahre 2028 bis 2030 sollte zumindest eine grobe Planung bei den Produktionen, Wiederaufnahmen und für die künstlerische Entwicklung vorliegen, da sie die Basis für eine Förderentscheidung darstellt.
Die Programmgestaltung und -umsetzung müssen dem eingereichten Konzept beziehungsweise der Bewilligung entsprechen.

Sofern Sie eine mehrjährige Projektförderung erhalten, ist innerhalb der Vergabeperiode die weitere Bezuschussung von Einzelprojekten regelmäßig nicht mehr möglich. Die Finanzbedarfe müssen vollständig bei der zu beantragenden Zuschusshöhe für die mehrjährige Förderung mitberücksichtigt werden. Eine Abweichung vom festgelegten Förderzweck während der Förderperiode ist nur nach erneuter Genehmigung möglich.

Eine parallele Bewerbung um die mehrjährige Projektförderung und die einjährige Projektförderung zur Frist 30. September 2026 ist möglich.

Welche Kosten sind förderfähig?

Förderfähig sind projektbezogene Kosten. Bitte beachten Sie darüber hinaus die aktuellen Allgemeinen Förder- und Verfahrensbedingungen zur Projektförderung, das Hinweisblatt zur Erstellung von Kalkulationen im Tanz- und Theaterbereich und die jeweils gültigen Fördergrundlagen des Referats Tanz und Theater.

Wir beabsichtigen, bei Vorliegen der haushaltsrechtlichen Bedingungen den ausgewählten Antragsteller*innen pro Jahr eine Förderung zwischen 15.000 und maximal 40.000 Euro zu gewähren. Die Förderung für die Periode von vier Jahren unterliegt einem Haushaltsvorbehalt und erfolgt vorbehaltlich der Bereitstellung entsprechender Haushaltsmittel.

Formale Voraussetzungen

Voraussetzungen zur Bewerbung um die mehrjährige Projektförderung sind:

  • eine herausragende künstlerische Arbeit als Einzelkünstler*in, freie Gruppe, Festival im Bereich des zeitgenössischen Theaters
  • Arbeitsschwerpunkt mit kontinuierlicher, öffentlicher Präsenz in Köln
  • Nachweis mehrjähriger künstlerischer Erfolge
  • Die Bewerber*innen besitzen lokale und überregionale Ausstrahlung beziehungsweise arbeiten vernetzt
  • Nachweis einer gesicherten Drittmittelfinanzierung über mehrere Jahre (für mindestens zwei Jahre)
  • Die Bewerber*innen müssen über eine professionelle Organisationsstruktur verfügen
  • Unsere Förderung ist subsidiär, ein Eigenanteil von 10 Prozent der Gesamtkosten eines Jahres ist grundsätzlich Voraussetzung für eine Förderung. Die erforderlichen Eigenmittel können Sie allerdings durch gesicherte Drittmittel ersetzen
  • Nicht förderfähig sind Gruppen und Einzelkünstler*innen, die potenziell aus sich heraus wirtschaftlich tragfähig sein können

Diese Kriterien müssen Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung erfüllen.

Fachliche Voraussetzungen

Wir vergeben die Förderung auf der Basis eines eingereichten mehrjährigen inhaltlich-künstlerischen und wirtschaftlichen Konzepts zur geplanten Weiterentwicklung der eigenen Arbeit, einschließlich einer Skizzierung der geplanten Projekte, der künstlerischen Zielsetzungen und der längerfristigen Entwicklungsperspektive. Außerdem müssen das quantitative Angebot und die wirtschaftliche Tragfähigkeit der jährlichen Programme erkennbar sein.

Die Bewertung der Qualität der bisherigen Arbeiten der Antragstellenden sowie der eingereichten Bewerbungskonzepte erfolgt durch den Theaterbeirat.

Bewertungskriterien

  • Qualität und Kontinuität der künstlerischen Arbeit
  • Professionalisierungsgrad der Arbeit
  • Beitrag zur kulturellen Vielfalt in Köln
  • Erkennbares Wirkungspotenzial
  • Innovationsgrad
  • Tragfähiges Finanzierungskonzept, inklusive eines ausgewogenen Verhältnisses der Gesamtkosten zur erreichten Zielgruppe

Optionale Kriterien

Wir berücksichtigen für eine Förderentscheidung darüber hinaus positiv folgende Aspekte, bei entsprechender betrieblicher Eignung:

  • Nachwuchsförderung: in Bezug auf künstlerischen und nicht-künstlerischen Nachwuchs
  • Vernetzung mit den lokalen Szenen der freien Darstellenden Künste
  • Inklusions- und diversitätsorientierte Arbeitsweise unter den beteiligten Künstler*innen sowie bei öffentlichen Veranstaltungen, Expertisen zu diskriminierungssensiblen Arbeitsbedingungen
  • Bündnisse und Kooperationen mit anderen Institutionen, freien Gruppen und Künstler*innen der Darstellenden Künste oder darüber hinaus
  • Finanzierung der Projekte durch weitere konstante Förderpartner*innen

Welche Unterlagen müssen Sie einreichen?

Zur Prüfung der Förderwürdigkeit ist die Vorlage eines aussagekräftigen inhaltlichen und wirtschaftlichen Konzeptes für die Dauer der Vergabeperiode notwendig. Dazu reichen Sie bitte folgende Unterlagen ein:

  • Antragsformular: Die Einreichung des vollständig ausgefüllten Antragsformulars ist erforderlich. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit und Vergleichbarkeit bitten wir darum, die gewünschten Auskünfte und Daten in den Antragsvordruck einzutragen.
    Der Vordruck ist aufgeteilt in Informationen zur künstlerischen Tätigkeit (Teil B) und wirtschaftliche Fragestellungen (Teil C). Sie können den Antrag durch aussagekräftige aktuelle Presseberichte, Programmhefte etc. in digitaler Form ergänzen. Diese laden Sie dann ebenfalls im Online-Antrag hoch. Wir bitten allerdings darum, das Antragsvolumen auf das notwendige Maß zu beschränken.
  • Kostenfinanzierungsplan: Die Einreichung von Kostenfinanzierungsplänen ist erforderlich. Die Daten der Planung für die Vergabeperiode arbeiten Sie bitte in unsere Vorlage ein. Achten Sie bitte darauf, dass das Ergebnis ausgeglichen ist.

Antragsfrist und Bewerbungsverfahren

Bewerbungsfrist: 14. August 2026, 23:59 Uhr

Es handelt sich dabei um eine Ausschlussfrist, später eingehende Anträge können wir nicht berücksichtigen. Im Interesse einer zügigen Bearbeitung geben Sie bitte die gesamten Antragsunterlagen vollständig und fristgerecht ab. Nach Einreichung Ihres Antrags erhalten Sie eine Eingangsbestätigung.  

Bewerbungen können Sie ab sofort im städtischen Online-Förderportal einreichen.

Dort wählen Sie das Förderprogramm Theater und den Förderbereich "Mehrjährige Projektförderung" aus. Alle notwendigen Unterlagen sind in den Anlagen zum Förderprogramm hinterlegt.

Zum Online-Förderportal

Kontakt

Wir beantworten Ihnen gerne Ihre Fragen zum Antrag auf mehrjährige Projektförderung Theater.  

Wichtiger Hinweis:

Sollten Sie erstmals die Beantragung planen, nehmen Sie bitte vor Antragstellung Kontakt zum Referat Tanz und Theater auf, um einen Beratungstermin zu vereinbaren.  

Bei inhaltlich-künstlerischen Fragen und zur Antragsberatung wenden Sie sich bitte per E-Mail oder telefonisch unter 0221 / 221-23655 bei Katrin Lohbeck.

E-Mail an: katrin.lohbeck@stadt-koeln.de

Bei allgemeinen Fragen zum Antragsvordruck können Sie sich per E-Mail oder telefonisch unter 0221 / 221-30855 bei Beate Riebesam melden.

E-Mail an: beate.riebesam@stadt-koeln.de