Öffentlicher Aufruf zur Interessenbekundung

Am 5. Februar 2026 hat der Rat die Einrichtung eines Fachbeirats für Mädchenarbeit sowie die entsprechende Geschäftsordnung beschlossen. Ziel des Beirats ist es, die geschlechtsspezifische Kinder- und Jugendhilfe fachlich zu begleiten (§ 9 Absatz 3 SGB VIII), den Jugendhilfeausschuss zu beraten und die Qualität der Angebote für Mädchen in unserer Kommune nachhaltig zu sichern.

Zur Neubesetzung des Gremiums rufen wir hiermit unterschiedliche Organisationen und anerkannte Träger*innen der freien Jugendhilfe, Wohlfahrtsverbände, Religionsgemeinschaften sowie Institutionen auf, ihr Interesse an einer Mitgliedschaft zu bekunden.

Beschluss zur Gründung des Fachbreirates für Mädchenarbeit sowie der Geschäftsordnung

Die Aufgaben des Fachbeirats

  • Fachliche Beratung des Jugendhilfeausschusses und der Verwaltung in Fragen der Mädchenpolitik
  • Als beratendes Gremium spricht der Fachbeirat Empfehlungen aus, die dem Jugendhilfeausschuss als Antrag zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt werden.
  • Mitwirkung an der Jugendhilfeplanung zur Berücksichtigung spezifischer Lebenslagen von Mädchen
  • Vernetzung von Akteur*innen der Mädchenarbeit in unserer Stadt

Die Beratungstätigkeit bezieht sich insbesondere auf folgende Aufgaben:

  • Beschreibung von Defiziten bei Angeboten der Jugendhilfe für Mädchen und junge Frauen
  • Mitwirkung bei Aufbau und Weiterentwicklung mädchenspezifischer Angebote
  • Entwicklung von Qualitätsstandards für eine gendersensible Entwicklung in allen Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe
  • Anregung und Initiierung von Fortbildungen
  • Unterrichtung der Öffentlichkeit über die spezifischen Belange der Mädchenarbeit in allen Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe

Wer kann Mitglied werden?

Wir suchen Vertreter*innen, die über nachgewiesene Fachkenntnisse in der gendersensiblen Pädagogik und Mädchenarbeit verfügen. Wir begrüßen ausdrücklich Bewerbungen, die die Vielfalt unserer Stadtgesellschaft widerspiegeln, zum Beispiel mit Expertise in der intersektionalen oder interkulturellen Mädchenarbeit.

Als Vertreter*innen sollten Sie sich beispielsweise mit nachfolgenden Themenfeldern befassen:

  • Gleichstellung
  • Integration und Vielfalt
  • Schulentwicklung
  • Schulsozialarbeit
  • Kinder- und Jugendarbeit
  • Kinderbetreuung
  • Stationäre Jugendhilfe
  • Jugendhilfeplanung
  • Prävention und Beratung
  • Arbeit mit Migrant*innen
  • Antirassistische und intersektionale Arbeit
  • Sport und Selbstverteidigung
  • Arbeit mit Mädchen mit Behinderungen
  • Kultur
  • Fortbildung, Wissenschaft und Forschung

Wie viele Vertreter*innen werden gesucht?

Der Fachbeirat für Mädchenarbeit besteht aus elf stimmberechtigten und bis zu fünf beratenden Mitgliedern, die das 14. Lebensjahr vollendet haben. Für jedes stimmberechtigte und beratende Mitglied ist eine Stellvertretung zu bestellen.

Der Fachbeirat für Mädchenarbeit wird durch eine Vertretung im Jugendhilfeausschuss repräsentiert. Für die Vertretung ist eine Stellvertretung zu benennen. Die Wahl der repräsentierenden Vertretung beziehungsweise Stellvertretung wird durch den Fachbeirat selbst bestimmt.

Wie kann ich meine Interessenbekundung einreichen?

Für Ihre Interessenbekundung benötigen wir folgende Angaben von Ihnen:

  • Organisation/Institution/Träger*in/Verband/Gemeinschaft inklusive kurzer Darstellung der fachlichen Expertise
  • kurze Begründung, welchen Schwerpunkt Sie in die Beiratsarbeit einbringen möchten
  • Kontaktdaten mit E-Mail-Adresse und Telefonnummer  

Bitte schicken Sie diese bis 15. Juli 2026 per E-Mail an:

 

jugendhilfeausschuss@stadt-koeln.de

Interessenbekundungen auf anderem Wege und/oder nach Fristablauf können wir leider nicht berücksichtigen.

Wie wählen wir die Vertreter*innen aus?

Geeignete Interessenbekundungen werden wir dem Jugendhilfeausschuss zur Vorberatung und dem Rat zur Beschlussfassung vorschlagen.

Wenn Sie nicht zur konstituierenden Sitzung des Jugendhilfeausschusses eingeladen werden, konnte der Rat Ihren Vorschlag leider nicht berücksichtigen.

Kontakt

Bei Fragen zur Interessenbekundung stehen wir Ihnen unter der Telefonnummer 0221 / 221-26519 gerne zur Verfügung oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Kontakt - Amt für Kinder, Jugend und Familie