Wir planen eine Wohnbaufläche, Gastronomie und eine öffentliche Grün- und Spielfläche. Aktuell wird das Gebiet als private Grünfläche mit Gemüse- und Obstanbau genutzt.
Verfahrensstand
Aufstellungs- und Einleitungsbeschluss für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan
Veröffentlicht im Amtsblatt am 22. April 2026
Für den Bebauungsplan hat der Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit am 29. Januar 2026 einen Aufstellungsbeschluss gefasst.
Wie geht es weiter?
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit hat gleichzeitig die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 des Baugesetzbuches nach Modell 1 beschlossen. Weitere Informationen erhalten Sie, sobald der Termin feststeht.
Lage des Plangebiets
Das circa 1 Hektar große Bebauungsplangebiet liegt im Stadtbezirk Köln-Porz, Stadtteil Porz-Ensen.
Der räumliche Geltungsbereich wird in etwa begrenzt
- südlich der Kölner Straße,
- östlich der Hohe Straße und der ehemaligen Hofanlage
- westlich der Bebauung entlang der Erkerstraße und
- nördlich des Rheinufers
Anlass und Ziel der Planung
Ziel der Planung ist es, eine Wohnnutzung mit rund 110 Wohneinheiten (mindestens 30 % der Geschossfläche Wohnen müssen dabei den zum Zeitpunkt der Realisierung geltenden Wohnbauförderrichtlinien des Landes entsprechen), eine gastronomische Nutzung sowie eine öffentliche Grün- und Spielfläche festzusetzen.
Chronologie
- 29. Januar 2026 - Beschluss über die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens
Auskunft zum Bauleitplanverfahren
Stadtplanungsamt
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
Telefon 0221 / 221-25723
- Montag bis Donnerstag, 9 bis 15 Uhr
- Freitag, 9 bis 13 Uhr
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