© Stadtkonservator*in

In zentralen Lagen und entlang der Hauptstraßen werden seit der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts die Erdgeschosse der Wohnhäuser zunehmend für Verkauf und Handel genutzt. Häufige Nutzerwechsel mit unterschiedlichem Warenangebot führen regelmäßig zu Umbaumaßnahmen im Innen- und Außenbereich, zur Anpassung von Werbeanlagen oder sogar zu Nutzungsänderungen.

Folgende Punkte müssen Sie aus denkmalpflegerischer Sicht beachten:

Innenräume

  • Sofern der historische Grundriss nochvorhanden ist, soll er beibehalten werden, zumindest aber ablesbar bleiben (Wandscheiben, Unterzüge, Fußbodenbeläge).
  • Originale Oberflächen müssen Sie erhalten. Ist dies nicht möglich, zum Beispiel aufgrund von Brandschutzauflagen, so müssen Sie sie fotografisch dokumentieren und unterhalb der Verkleidungen erhalten. Die Verkleidungen müssen dann reversibel gestaltet werden.
  • Originale Ausstattung darf nicht entfernt oder zerstört werden. Versuchen Sie diese zu integrieren. Ist das nicht umsetzbar, so ist eine Entfernung und Verbringung an einen anderen Ort (beispielsweise Museum) in vorheriger Abstimmung mit uns möglich.

Fassaden und Schaufenster

  • Die vorhandene originale Gliederung an den Fassaden (Wandoberfläche, Fenster-und Türöffnungen) müssen Sie erhalten, erforderliche Eingriffe sollten auf das Mindestmaß beschränkt werden.
Informationen zur Fassadensanierung
  • Fenster und Türen selbst sind denkmalgerecht zu gestalten in dem für die Erbauungszeit des Hauses typischen Material, in typischer Aufteilung und Rahmenprofilierung
Informationen zur Fenstersanierung

Werbeanlagen

  • Werbeanlagen beeinflussen maßgeblich die Fassade und somit das Gesicht der Baudenkmäler. Aus diesem Grund müssen sich Werbeanlagen in ihrer Dimensionierung, Positionierung und Gestaltung der Fassadengliederung unterordnen.
Informationen zu Werbeanlagen

Nutzungsänderungen

Nutzungsänderungen sind aus denkmalpflegerischer Sicht möglich, wenn die damit einhergehenden erforderlichen baulichen Auflagen (Brandschutz, Arbeitsschutz, Hygienevorschriften, Technik und so weiter) mit dem Denkmalschutz vereinbar sind.

Wir empfehlen Ihnen, frühzeitig Kontakt mit uns aufzunehmen. So können wird in enger Zusammenarbeit Lösungen erarbeiten, die auch denkmalpflegerische Kriterien erfüllen.

Für Veränderungen an Ladeneinrichtungen benötigen Sie eine Erlaubnis.

Antrag auf Erlaubnis für die Veränderung eines Baudenkmals