Wenn Sie in oder an einem Baudenkmal Veränderungen vornehmen wollen, benötigen Sie dafür eine Erlaubnis nach dem Nordrhein-westfälischem Denkmalschutzgesetz (DSchG NRW).

Erlaubnispflichtige Veränderungen können beispielsweise sein: die Erneuerung der Fenster oder der Heizung, die Errichtung eines Anbaus, der Durchbruch einer Wand oder der Ausbau des Dachgeschosses zur Wohnnutzung.

Benötigte Dokumente

  • Antragsformular

    Das Antragsformular finden Sie unter dem Punkt "Downloads und Infos" oder Sie benutzen die Kachel oben "Online beantragen".

  • Dokumentation der Schäden, die behoben werden sollen

    Dazu müssen Sie aussagekräftige Fotos und/oder Pläne einreichen. Die Schäden müssen Sie möglichst im Gesamtzusammenhang des Gebäudes zeigen. Wenn zum Beispiel Fenster repariert werden sollen, ist nicht nur der kaputte Teil zu fotografieren, sondern auch das gesamte Fenster beziehungsweise die Fassade. Reichen Sie uns bei schwerwiegenden/großflächigen Schäden ein fachliches Gutachten mit einer Bewertung des Zustands ein.

  • Nachvollziehbare Darstellung der beabsichtigten Veränderungen

    Dazu müssen Sie uns aussagekräftige Fotos und/oder Pläne einreichen. Wenn zum Beispiel der Grundriss verändert werden soll, müssen Sie die entsprechende Veränderung in einem Grundrissplan darstellen und Fotos des derzeitigen Zustands anfertigen.

  • Ausführliche Beschreibung der geplanten Arbeiten

    Dazu müssen Sie das Angebot der Firma einreichen, die die Arbeiten ausführen wird. Alternativ kann Sie auch ein Leistungsverzeichnis einreichen. Wenn die Arbeiten in Eigenleistung ausgeführt werden sollen, so müssen Sie die einzelnen Arbeitsschritte und die verwendeten Materialien nachvollziehbar angeben.

Hinweise zur Antragstellung

Wofür brauche ich eine Erlaubnis?

Normalerweise brauchen Sie für alle Veränderungen an und in einem Denkmal eine vorherige Erlaubnis. Hier sind einige Beispiele für Maßnahmen, für die Sie eine Erlaubnis beantragen müssen: Abbruch von Wänden, Errichtung eines Anbaus, Auftragen von Putz, Streichen der Fassade, Austausch von Fenstern, Erneuerung der Dacheindeckung, Anbringung von Werbeanlagen, Fachwerk-Reparaturen, Ausbau des Dachgeschosses.

Für Instandsetzungs-Arbeiten, die keine Auswirkungen auf den Denkmalwert haben, brauchen Sie keine Genehmigung. Falls Sie sich nicht sicher sind, ob Sie für Ihre geplante Maßnahme eine Erlaubnis brauchen, nehmen Sie vorher mit uns Kontakt auf.

Wenn Sie die Kosten für die Maßnahme eine steuerliche Bescheinigung haben möchten, benötigen Sie immer eine denkmalrechtliche Erlaubnis. Bitte beachten Sie, dass die Erlaubnis für die Veränderung des Baudenkmals andere Genehmigungen nicht ersetzt. Das kann zum Beispiel eine Baugenehmigung sein.

Was muss ich beim Erlaubnisverfahren beachten?

Sie müssen die Erlaubnis unbedingt vor der Durchführung oder Beauftragung der geplanten Maßnahmen beantragen.

Sie können den Antrag online, per E-Mail oder per Post einreichen. Wir können Ihren Antrag erst prüfen, wenn wir die notwendigen Unterlagen vollständig erhalten haben.

Im Rahmen eines Bauantrags wird der Stadtkonservator automatisch von der Bauaufsicht einbezogen. Mit der Baugenehmigung erhalten Sie somit auch die Erlaubnis für die Veränderung des Baudenkmals.

Erteilung der Erlaubnis

Zuerst prüfen wir Ihren Antrag. Dann holen wir die Einschätzung der Denkmalfachbehörde (LVR-Amt für Denkmalpflege) ein. Wenn keine Gründe des Denkmalschutzes gegen die Veränderung sprechen oder die Maßnahme wegen eines überwiegenden öffentlichen Interesses notwendig ist, erteilen wir Ihnen die beantragte Erlaubnis. Ansonsten können wir nur eine Erlaubnis mit Auflagen erteilen oder wir müssen Ihren Antrag teilweise oder ganz ablehnen.

Kann eine erteilte Erlaubnis erweitert werden?

Beantragen Sie jede Änderung einer bereits mit uns abgestimmten Maßnahme neu. Sonst können Sie später nicht nachweisen, dass die Durchführung der Maßnahme so erlaubt war. Das kann zu Problemen (und höheren Kosten für Sie) führen, da wir schlimmstenfalls den Rückbau verlangen müssen. Auch eine steuerliche Bescheinigung erhalten Sie nur, wenn die Maßnahme wie erlaubt durchgeführt wurde.

Wie lange gilt die Erlaubnis?

Die Erlaubnis für die Veränderung des Baudenkmals gilt für drei Jahre. Wenn Sie nicht innerhalb von drei Jahren nach Erteilung der Erlaubnis mit den Arbeiten beginnen oder die Durchführung länger als ein Jahr unterbrechen, wird die Erlaubnis ungültig. Sie können eine Verlängerung der Erlaubnis oder eine neue Erlaubnis bei uns beantragen. Sie sind nicht verpflichtet, die erlaubten Maßnahmen durchzuführen.

Welche Folgen hat es, wenn ich mit einer Maßnahme ohne vorherige Erlaubnis beginne oder abweichend von der Erlaubnis arbeite?

Wenn Sie Arbeiten ohne Erlaubnis oder abweichend von den Auflagen durchführen, können wir verlangen, dass Sie sofort mit den Arbeiten aufhören und den vorherigen Zustand wiederherstellen. Es kann ein Bußgeld von bis zu 500.000 Euro auf Sie zukommen.

Bedeutet die Erlaubnisfähigkeit, dass für die erlaubten Maßnahmen eine steuerliche Bescheinigung nach § 36 DSchG NRW ausgestellt wird?

Nein. Nicht jede Maßnahme, die denkmalrechtlich erlaubt wurde, ist auch steuerlich bescheinigungsfähig.

Weitere Informationen zur steuerlichen Bescheinigung

Bearbeitungszeit

Für die Bearbeitung Ihres Antrags planen Sie bitte bis zu acht Wochen ein.

Vorsprache

Wir empfehlen die vorherige Vereinbarung eines Beratungstermins, um das geplante Vorhaben gemeinsam zu besprechen.

Gebühren

Der Antrag und die Erlaubnis für die Veränderung eines Baudenkmals sind kostenlos.

Rechtliche Voraussetzungen

Nordrhein-westfälisches Denkmalschutzgesetz (DSchG NRW)

Denkmalschutzgesetz

Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Stadtkonservator*in, Amt für Denkmalschutz und Denkmalpflege
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende eingeschränkt zugänglich.
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
  • Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefon
0221 / 221-22318
Telefax
0221 / 221-22293
Kontakt
Öffnungszeiten

Montag bis Freitag, 8 bis 15 Uhr
Eine Terminvereinbarung ist für alle Dienstleistungen erforderlich.

Anfahrt

Stadtbahn-Linien 1, 3, 4, 9, 14 (Haltestelle Bahnhof Deutz/Messe LANXESS arena)
Bus-Linien 150, 153 und 196 (Haltestelle Bahnhof Deutz/ Messe LANXESS arena)
S-Bahn Linien S 6, S 11, S 12, S 13, S 19 sowie Deutsche Bahn (Haltestelle Köln Messe/Deutz Bahnhof)

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