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Historische Fenster sind für das Erscheinungsbild von Gebäuden von großer Bedeutung und haben darüber hinaus einen eigenen Quellen- und Zeugniswert. Vorrangiges denkmalpflegerisches Ziel ist ihre Erhaltung. 

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um bauzeitliche Fenster an den Wärmeschutz oder Schallschutz anzupassen. Wenn die Erhaltung bauzeitlicher Fenster nicht mehr möglich sein sollte, können Sie neue Fenster nach bestimmten Vorgaben einbauen.

Ertüchtigung von Fenstern

Folgende Punkte müssen Sie aus denkmalpflegerischer Sicht beachten:

Innenvorsatzscheiben

Hier wird eine zusätzliche Verglasung auf die originalen Fensterflügel montiert. Eine zweite Glasscheibe, in der Ausführung einer speziellen Einscheiben-Energiespar-Sicherheits-Glasscheibe, wird dazu mit Hilfe von kleinen Beschlägenund einer umlaufenden Dichtung auf die originalen Fensterflügel montiert. Durch diese einfache, aber sehr effiziente Maßnahme verbessert sich die Wärmedämmeigenschaft der Verglasung  gegenüber dem Bestand um das Dreifache. Der Scheibenzwischenraum kann zu Reinigungszwecken geöffnet werden.

Kastenfenster

Raumseitig wird ein zusätzliches zweites Fenster eingebaut. Das bauzeitliche Fenster bleibt dadruch unverändert erhalten. Durch die historisch weit verbreitete Fensterkonstruktion wird eine herausragend gute Wärmedämmung und eine optimaler Schallschutz erzielt. Zusätzlich stellen diese Fensterkonstruktionen einen sehr guten Einbruchschutz dar.

Einbau einer Isolierverglasung

Die (nicht originale) Einfachverglasung wird durch eine dünne Zweischeiben-Isolierverglasung ersetzt. In Abhängigkeit der bestehenden Falztiefe muss diese gegebenenfalls im Schreinerfachbetrieb etwas vergrößert werden. Die Wärmedämmeigenschaft der Verglasung verbessert sich gegenüber dem Bestand um das Vierfache.

Eine begleitende Maßnahme stellt bei allen zuvor genannten Methoden die Einbringung einer zusätzlichen Silikonschlauchdichtung ("Quetschdichtung") dar. Diese wird in eine zuvor gefräste Nut eingelassen. Die Dichtigkeit der Rahmen wird deutlich verbessert und Zuglufterscheinungen werden verhindert.

 

Austausch von Fenstern

Folgende Punkte müssen Sie aus denkmalpflegerischer Sicht beachten:

  • Die neuen Holzfenster müssen von außen detailgenau den bauzeitlichen Fenstern nachgebaut werden (Profile, Zierstücke), Abweichung maximal 5 Millimeter.
  • Es ist dabei möglich, Isolierglas einzusetzen und in begrenztem Umfang moderne Fensterfunktionen zu integrieren.
  • Der Fensterkitt kann als Abschrägung der Holzprofile nachgebildet werden.
  • Qualitätvolle bauzeitliche Fensterverschlüsse können an den neuen Fenstern weiterverwendet werden.
  • Der Blendrahmen darf von außen im Mittel maximal 1,5 Zentimeter sichtbar sein. Der übrige Blendrahmen wird vom Fensteranschlag abgedeckt.
  • Profile sind möglichst kantig auszubilden, wie im Bestand (keine stark abgerundeten Profile).
  • Sprossen sind als "Wiener Sprossen" auszuführen, wenn glasteilende Sprossen kräftiger würden als die bauzeitlichen.

Folgende Unterlagen müssen Sie einreichen, wenn Sie Fenster austauschen wollen:

  • Dokumentation der bauzeitlichen Fenster (Fotos, Details, Aufmaß)
  • Angebot der ausführenden Firma
  • Ansichten der neuen Fenster mindestens im Maßstab 1:10
  • Profilschnitte (seitlicher und unterer Anschluss, Stulp, Kämpfer, Sprosse) mindestens im Maßstab 1:2. Falls erforderlich mit Darstellung der Einbausituation (zum Beispiel Gewände, Fensterbank)
  • Angaben zu Material, Farbe und Oberfläche

Elemente eines Fensters

  1. Kämpfer
  2. Schlagleiste/Stulpbereich
  3. Wetterschenkel und Sohlbank
  4. Sprosse
  5. Blendrahmen

Wir empfehlen Ihnen, frühzeitig mit uns Kontakt aufzunehmen. So können wir in enger Zusammenarbeit Lösungen erarbeiten, die auch denkmalpflegerische Kriterien erfüllen.

Für die Fensterertüchtigung und den Austausch von Fenstern benötigen Sie eine Erlaubnis für die Veränderung eines Baudenkmals.

Antrag auf Erlaubnis für die Veränderung eines Baudenkmals