© Stadtkonservator*in

Die Fassade ist das "Gesicht" des Hauses. Neben der architektonischen Gliederung und den plastischen Gestaltungselementen wird der Eindruck der Fassade durch die verwendeten Materialien und die Farbgebung bestimmt.

Folgende Punkte müssen Sie aus denkmalpflegerischer Sicht beachten:

  • Wenn es sich bei der bestehenden Fassadenfarbe nicht um eine mineralische Farbe handelt (Dispersionsfarbe), muss diese abgebeizt, beziehungsweise mit geeigneten und bestandsschonenden Reinigungsverfahren (zum Beispiel Strahlverfahren JOS) gesäubert werden. Die Reinigungsmethode müssen Sie mit uns abzustimmen.
  • Wir lassen nur Mineralfarben (Dispersionssilikatfarben) zu. Beachten Sie dabei bitte den Wasserdampfdurchlasswiderstand (sd-Wert<0,01m).
  • Der abschließende Farbanstrich darf erst aufgebracht werden, wenn vorher das Farbkonzept mit uns abgestimmt wurde.
  • Vor der Festlegung eines neuen Farbkonzeptes müssen Sie eine Untersuchung des historischen Farbbefundes vornehmen. Können Sie kein historisches Farbkonzept ermitteln, so sollten Sie sich bei der neuen Farbgestaltung auf wenige dezente Farbtöne oder nur auf einen Farbton beschränken. 
  • Für die Farbfassung des Sockels ist, wegen der natürlichen Verschmutzung, eine dunklere Farbabstufung angebracht.
  • Für die endgültige Farbtonentscheidung sollten Farbmusterflächen angelegt werden.
  • Auch bei Putz– undStuckausbesserungsarbeiten müssen Sie auf die Wiederherstellung der vorhandenen, historischen Oberfläche achten (Farbigkeit, Körnung, Struktur).
  • Wärmedämmverbundsysteme sind auf historischen Fassaden nicht erlaubt.

Wir empfehlen Ihnen, frühzeitig Kontakt mit uns aufzunehmen. So können wir in enger Zusammenarbeit Lösungen erarbeiten, die auch denkmalpflegerische Kriterien erfüllen.

Für die Sanierung der Fassade benötigen Sie eine Erlaubnis für die Veränderung eines Baudenkmals.

Antrag auf Erlaubnis zur Veränderung eines Baudenkmals