© Stadtkonservator*in

Das Dach prägt das Erscheinungsbild eines Baudenkmals maßgeblich. Widmen Sie ihm bei der Sanierung daher besondere Aufmerksamkeit. Verbesserungen im Wärme- und Brandschutz sowie die Einhaltung der Dachdeckerrichtlinien können in Abstimmung mit uns umgesetzt werden.

Folgende Punkte müssen Sie aus denkmalpflegerischer Sicht beachten:

  • Die Dachform und die wesentlichen Anschlussdetails dürfen nicht verändert werden.
  • Die Originale/vorhandene Dachkonstruktion muss erhalten bleiben, sie darf gegebenenfalls ergänzt, ausgewechselt oder ertüchtigt werden.
  • Die Dacheindeckung, Ortgänge, Traufen und Dachentwässerung müssen entsprechend dem Original oder am historischen Vorbild orientiert (bauzeittypisch) saniert werden.
  • Kamine müssen erhalten und dürfen nicht verkleidet werden.
  • Eine Erhöhung der Dachhaut um fehlende Konterlattung ist möglich, ausgenommen hiervon sind historisch wertvolle Dachkonstruktionen.
  • Die Anschlüsse an den aufgehenden Bauteilen müssen mit Blei(-nocken) beziehungsweise gekantetem Zink(-Kappleisten), ohne sichtbare Alu-Anpressschiene, befestigt werden.
  • Die Lüfter müssen im gleichen Material wie die Dacheindeckung erneuert werden.
  • Bei Doppel-/Reihenhäusern ist die durchgehende Dachfläche für das einheitliche Erscheinungsbild zu gewährleisten. Der Anschluss neu/alt muss mit einem "Zinkschwert" erfolgen.
  • Der Austausch von Dachflächenfenstern darf nur ohne Aufbauten (flächenbündig) umgesetzt werden.
  • Im Spitzboden dürfen nur Ausstiegsluken/-Fenster eingesetzt werden.
  • Ein zweiter Flucht- und Rettungsweg darf nur ohne Aufbauten erfolgen.

Wir empfehlen Ihnen, frühzeitig mit uns Kontakt aufzunehmen. So können wir in enger Zusammenarbeit Lösungen erarbeiten, die auch denkmalpflegerische Kriterien erfüllen.

Für die Dachsanierung benötigen Sie eine Erlaubnis für die Veränderung eines Baudenkmals.

Antrag auf Erlaubnis für die Veränderung eines Baudenkmals