Bei der Sanierung von denkmalgeschützten Gebäuden muss auch der Brandschutz berücksichtigt werden. In den meisten Fällen sind auch die Innenräume von Baudenkmälern geschützt. Viele Treppenhäuser sind bis heute weitestgehend in ihrer historischen Ausstattung erhalten. Auch diese Räume müssen Anforderungen an den Brandschutz erfüllen.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, der Sicherheit und den Anforderungen der Feuerwehr gerecht zu werden. Darunter gibt es auch Lösungen, die den Denkmalschutz berücksichtigen.
Beispiele für denkmalgerechte Lösungen:
- Statt einer Beplankung mit Feuerschutzplatten besteht die Möglichkeit, die Holztreppen mit einem Flammschutzanstrich zu versehen.
- Oberlichter von Wohnungseingangstüren müssen wohnungsseitig mit einer Feuerwiderstandsverglasung ergänzt, anstatt mit Feuerschutzplatten verschlossen werden.
- Wenn schützenswerte, historische Holztüren im Treppenhaus vorhanden sind (Keller, Spitzboden, Abstellräume), ist ein Brandabschluss an anderer Stelle (zum Beispiel im Keller) herzustellen.
- Bei sehr aufwendig gestalteten Holztreppenhäusern können gegebenenfalls in Absprache mit der Feuerwehr und uns Lösungen mit Kompensationsmaßnahmen erarbeitet werden.
Wir empfehlen Ihnen, frühzeitig mit uns Kontakt aufzunehmen. So können wir in enger Zusammenarbeit Lösungen erarbeiten, die neben der erforderlichen Sicherheit auch denkmalpflegerische Kriterien erfüllen.
Für die Durchführung von Brandschutzmaßnahmen benötigen Sie eine Erlaubnis für die Veränderung eines Baudenkmals.