Nachhaltigkeit mit System
Die Nutzung von Regenwasser ist ein zentraler Baustein für nachhaltiges Handeln im Alltag. Das Sammeln und Nutzen von Regenwasser in Zisternen hat viele Vorteile. Das so gewonnene Wasser kann im eigenen Garten direkt für die Bewässerung eingesetzt werden. Die Investition in eine Zisterne zahlt sich langfristig aus, denn neben der Schonung der Umwelt können auch Kosten für Trinkwasser eingespart werden. Wer einen Garten besitzt, kann durch die Bewässerung mit Regenwasser besonders profitieren. Sehen Sie hier, welche Vorteile die Regenwasserspeicherung mit sich bringt.
Vorteile von Regenwasserspeicherung in Zisternen
Nachhaltigkeit und Kosteneinsparung
Gesammeltes und genutztes Regenwasser entlasten die Trinkwasserressourcen und das Portemonnaie. Jeder Kubikmeter Wasser spart nicht nur beim Kauf, sondern auch bei der Abwassergebühr. Während längerer Trockenperioden kann das aufgefangene Regenwasser zur Bewässerung des Gartens genutzt werden.
Mögliche Senkung der Niederschlagsabwassergebühren
Bei einer Entkoppelung der befestigten Flächen vom Kanalnetz kann eine Anpassung der Niederschlagswassergebühren bei den Stadtentwässerungsbetrieben Köln (StEB) beantragt werden. Weitere Informationen, die Voraussetzungen sowie Kontaktdaten zu diesem Thema, sind auf folgenden Homepages zu finden:
Optimale Wasserversorgung für den Garten
Das weiche und weniger kalkhaltige Regenwasser ist ideal für die Bewässerung von Pflanzen. Dank der Speicherung von Regenwasser steht eine natürliche Wasserquelle zur Verfügung, um Rasen, Beete oder Bäume besonders effizient zu gießen.
Verdunstungskühlung für ein angenehmes Mikroklima
Ein gut gewässerter Garten trägt durch die Verdunstungskühlung der Pflanzen und Bodenoberflächenverdunstung zur Abkühlung der Umgebung bei. Die gute Versorgung mit Wasser erfährt eine immer größere Bedeutung, weil langanhaltende Hitzeperioden zunehmen werden.
Überblick über die Förderung der Regenwasserspeicherung durch GRÜN hoch 3
Gefördert werden:
- die Anschaffung und der Einbau von Regenwasserspeichern wie Zisternen, Regentanks und Regentonnen
- inklusive der notwendigen Zuleitungen (keine Förderung von Regenrinne oder Regenrohr)
- eine Pumpe mit Zuleitung bis zu der Unterkante des Zisternendeckels
- die Reaktivierung und Sanierung von Zisternen
- der Umbau geeigneter Speichermedien, wie Öltanks zur Regenwasserspeicherung durch einen Fachbetrieb
- Dach-Retentionselemente zur dauerhaften Speicherung und Nutzung des Regenwassers
Höhe der Zuwendung
Der Zuschuss beträgt 50 Prozent der als förderfähig anerkannten Kosten. Die Kosten müssen angemessen sein.
Besondere Bestimmungen
Der Zuschuss erfolgt bei Systemen mit einem Speichervolumen von bis zu einschließlich 950 Litern nur in Verbindung mit einer bezuschussten Begrünungsmaßnahme nach den Ziffern 1.1-1.3 und 1.5. Größere Retentionssysteme ab einem Volumen von 950 Litern werden unabhängig von einer bezuschussten Begrünungsmaßnahme gefördert. Nicht förderfähig sind die Kosten für die Erstellung von Versickerungsanlagen wie Rigolen und Mulden. Gefördert werden jedoch Stauden und Kleingehölze zu deren Bepflanzung (siehe Regelwerk DWA A-138) bei der Errichtung einer vorgelagerten Zisterne.
Förderfähig sind weiterhin Kosten, die im Zusammenhang mit der Verteilung und Nutzung des gespeicherten Wassers zum Gießen von Pflanzen im Garten stehen, wie wassersparende Verfahren zur Gartenbewässerung, wie z.B. Mikrodripsysteme). Ausgenommen sind Sprenklersysteme oder Systeme mit hoher Verdunstung. Zusätzliche Kosten, die im Zusammenhang mit anderweitigen Nutzungen des gespeicherten Wassers (z.B. Toilettenspülung) entstehen, werden nicht anerkannt.
Erfolgt der Überlauf des Regenwasserspeichers nicht in den Kanal, sondern in eine solche Versickerungsanlage, so ist eine wasserrechtliche Erlaubnis zur Versickerung des Regenwassers erforderlich. Die Erlaubnis ist bei der Unteren Immissionsschutz-, Wasser- und Abfallwirtschaftsbehörde (IWA) der Stadt Köln vor der Umsetzung einzuholen. Weitere Informationen, die Voraussetzungen sowie Kontaktdaten zu diesem Thema sind auf folgender Homepage zu finden:
Stadt Köln - Regenwasserversickerung
Bei einer Entkoppelung der befestigten Flächen vom Kanalnetz kann eine Anpassung der Niederschlagswassergebühren bei den Stadtentwässerungsbetrieben Köln (StEB) beantragt werden. Weitere Informationen, die Voraussetzungen sowie Kontaktdaten zu diesem Thema sind auf folgender Homepage zu finden:
StEB Köln - Regenwasserversickerung
Ergänzung zu einer Regenwasserspeicherung
Zusätzlich zu einer bewilligten Förderung einer Regenwasserspeicherung können ergänzende Begrünungen in Form von großkronigen Bäumen als Hochstamm und die Teichrandbepflanzung eines vorhandenen Teichs mitgefördert werden.
Großkronige Bäume
Für die gesonderte Pflanzung großkroniger Bäume als Hochstamm in Verbindung mit einer Regenwasserspeicherung gelten diese Bedingungen:
- Stammumfang von mindestens 10 bis 12 Zentimeter (10/12)
- Auswahl der Art erfolgt über die aktuelle Auswahlliste der Baumschutzsatzung der Stadt Köln
Die Bezuschussung beträgt maximal 50 Prozent der Kosten, für die Pflanzung. Die Maximalförderung beträgt 250 € pro Baum.
ergänzende Teichrandbepflanzung
In Kombination mit einer bewilligten Regenwasserspeicherung ist die Bepflanzung einer auf dem Grundstück befindlichen Teichuferzone mit 50 Prozent förderfähig. Diese neu geschaffene Fläche für bepflanzte Teiche kann als Biodiversitätselement für den Bonus anerkannt werden, sofern sie im ausreichenden Maße die Biodiversität fördert. Jedoch die Kosten zur Errichtung eines Teiches sind nicht förderfähig. Die Maximalförderung hierfür beträgt 250 € pro Objekt.
Weitere Bedingungen zur Förderung entnehmen Sie bitte der Förderrichtlinie.
Weitere Fördermöglichkeiten
Der Förderantrag kann auch in Kombination mit folgenden anderen Fördermaßnahmen gestellt werden. Erfahren Sie hier mehr über die weiteren Fördermöglichkeiten von GRÜN hoch 3.
Kontakt und Beratung
Eine Vorsprache ist nicht erforderlich. Sie können sich aber gerne telefonisch oder per E-Mail an uns wenden.
Willy-Brandt-Platz 2
50679 KölnKontakt: 0221 / 221-25384 oder 0221/ 221-36164
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