Wenn Ihnen beispielsweise eine Ordnungswidrigkeit im ruhenden oder fließenden Verkehr vorgeworfen wird (etwa bei falschem Parken oder zu schnellem Fahren), erhalten Sie zunächst ein Schreiben, in dem der Vorwurf konkret dargestellt wird.
Je nach Schwere der vorgeworfenen Ordnungswidrigkeit, handelt es sich bei dem Schreiben um eine kombinierte schriftliche Verwarnung mit Verwarnungsgeld, eine Anhörung zur Ordnungswidrigkeit oder einen Zeugenfragebogen.
Sofern Sie das angebotene Verwarnungsgeld nicht oder nicht fristgerecht gezahlt haben oder das Verfahren nicht eingestellt wurde, erhalten Sie im weiteren Verlauf entweder einen Bußgeld- oder einen Kostenbescheid.
Wir stellen Ihnen hier die Unterschiede dar und erklären, wann Sie was zu erwarten haben und was Sie weiter unternehmen können.
Bußgeldbescheid
Vor Erlass eines jeden Bußgeldbescheides erhalten Sie im Rahmen einer Anhörung stets die Möglichkeit, sich zu dem dargestellten Vorwurf zu äußern. Sollten Sie sich nicht äußern, wird darauf hingewiesen, dass gegebenenfalls weitere Ermittlungen angestoßen werden können. Letztlich wird dann, auch unter Berücksichtigung Ihrer Angaben entschieden, ob ein Bußgeldbescheid gegen Sie erlassen wird.
Wenn Sie den Bescheid akzeptieren:
Zahlen Sie bitte den festgesetzten Gesamtbetrag spätestens vier Wochen nach Erhalt des Bußgeldbescheides auf das Konto ein, welches auf dem Bescheid angegeben ist. Geben Sie hierbei bitte unbedingt das Aktenzeichen/das Kassenzeichen als Verwendungszweck an. Mit Zahlung des vollständigen Betrags ist das Verfahren abgeschlossen und damit die Angelegenheit für Sie erledigt.
Wenn Sie den Bußgeldbescheid nicht akzeptieren:
In diesen Fällen können Sie innerhalb von zwei Wochen nach der Zustellung des Bußgeldbescheides schriftlich oder zur Niederschrift Einspruch einlegen.
Wichtig:
Es wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass die Einspruchseinlegung per einfacher Mail nicht möglich ist. Hierauf wird auch im Bußgeldbescheid explizit hingewiesen.
In dem Einspruch können Sie
- Tatsachen und/oder
- Beweismittel
benennen, die Sie zu Ihrer Entlastung beitragen.
Sollte der Einspruch nicht rechtzeitig bei der zuständigen Behörde eingehen, wird der Bußgeldbescheid gegen Sie rechtskräftig. Nur in begründeten Einzelfällen und nach Einreichung entsprechender Nachweise, kann ein nach dieser Frist eingegangener Einspruch von der Behörde anerkannt werden.
Kostenbescheid
Wenn
- die fahrzeugführende Person nicht vor Eintritt der Verfolgungsverjährung ermittelt werden kann oder
- die Ermittlung der fahrzeugführenden Person einen unangemessenen Aufwand erfordert,
kann gegen die fahrzeughaltende Person ein Kostenbescheid erlassen werden (§ 25 a Straßenverkehrsgesetz).
Dies bedeutet: Der fahrzeughaltenden Person werden die Kosten des Verfahrens, also die Gebühren und Auslagen auferlegt.
Wenn Sie den Bescheid akzeptieren:
Zahlen Sie bitte den festgesetzten Gesamtbetrag spätestens vier Wochen nach Erhalt des Bescheides auf das angegebene Konto ein und geben hierbei unbedingt das Aktenzeichen/das Kassenzeichen an. Mit Zahlung des vollständigen Betrags ist das Verfahren abgeschlossen und damit ist die Angelegenheit für Sie erledigt.
Wenn Sie den Bescheid nicht akzeptieren:
In diesen Fällen können Sie innerhalb von zwei Wochen nach der Zustellung des Bescheides schriftlich oder zur Niederschrift einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung stellen.
Wichtig:
Es wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass eine Antragstellung per einfacher Mail nicht möglich ist. Hierauf wird auch im Kostenbescheid explizit hingewiesen.
Was passiert, wenn Sie nicht zahlen?
Wenn Sie die Forderung aus einem rechtskräftig gewordenen Bescheid nicht bezahlen, wird automatisch das Mahn- und Vollstreckungsverfahren gegen Sie eingeleitet. Dies bedeutet, dass für Sie zusätzliche Kosten entstehen und schlimmstenfalls sogar Erzwingungshaft angeordnet werden kann.
Folgen nach einem Einspruch
Unter Berücksichtigung Ihrer Angaben wird entschieden, ob das Verfahren eingestellt oder über die Staatsanwaltschaft an das zuständige Gericht zur Entscheidung weitergeleitet wird. Sie erhalten hierzu eine entsprechende Information.
Höhe des Bußgeldes
Die Höhe des zu zahlenden Bußgeldes richtet sich nach den jeweiligen Rechtsgrundlagen und den daraus resultierenden Rahmensätzen beziehungsweise Bußgeldkatalogen. Bei straßenverkehrsrechtlichen Angelegenheiten findet der bundeseinheitlichen geltende Tatbestandskatalog Anwendung. Diesen können Sie auf den Seiten des Kraftfahrtbundesamtes einsehen und/oder herunterladen.