Das müssen Sie für Ihr Gewerbe, als Dienstleister*in oder Freiberufler*in beachten:
Jugendschutz
Hinsichtlich des Jugendschutzes appellieren wir an Ihre Verantwortung gegenüber Minderjährigen. Wir bitten Sie, die Vorschriften zur Abgabe von jugendgefährdenden Gütern wie Alkohol, Tabak und Vapes einzuhalten. Auf das generelle Verkaufsverbot von Snus weisen wir ebenfalls hin. Seit diesem Jahr ist auch der Verkauf von Lachgas an Kinder und Jugendliche verboten. Lassen Sie sich im Zweifel die Ausweisdokumente zeigen, bevor Sie solche Waren abgeben. Wir werden verstärkte Jugendschutzkontrollen sowie Testkäufe durchführen. Bei Verstößen drohen Ihnen erhebliche Bußgelder und weitere ordnungsbehördliche Maßnahmen.
Keine Kurzen für Kurze
Riskantes Trinken unter Jugendlichen ist ein ernst zu nehmendes Thema. Mit der Aufforderung "Keine Kurzen für Kurze!" richten wir uns explizit an Sie.
Außengastronomie
Für Betriebe innerhalb der Glasverbotszone des Zülpicher Viertels sind Sondernutzungserlaubnisse für Außengastronomie nicht gültig. Sie müssen die Flächen vollständig räumen. Sofern Sie dennoch Mobiliar aufstellen, werden wir Sie zur sofortigen Räumung der Flächen auffordern. Notfalls müssen Sie das Mobiliar in der Gaststätte unterbringen. Sorgen Sie in Ihrem eigenen Interesse für eine rechtzeitige Entfernung, damit Ihnen die Innenräume für Ihre Gäste zur Verfügung stehen. Achten Sie darauf, dass es nicht zu voll ist und Rettungswege offen sind.
Glasverbot
Das Glasverbot gilt im "Kwartier Latäng" im Bereich der Zülpicher Straße. Flaschen und andere Behältnisse aus Glas dürfen dort Weiberfastnacht von 8 Uhr bis 8 Uhr des Folgetags nicht mitgeführt werden. Karnealsfreitag gilt das Glasverbot von 15 Uhr bis Samstag um 8 Uhr sowie Samstag von 12 bis Sonntag um 8 Uhr, Rosenmontag von 15 Uhr bis 8 Uhr am Dienstag. Im Bereich des Inneren Grüngürtels zwischen Luxemburger Straße, Aachener Straße und Uniwiese sowie im Hiroshima-Nagasaki-Park gilt das Glasverbot Weiberfastnacht von 8 bis Karnevalsfreitag um 8 Uhr und Karnevalssamstag von 12 bis Karnevalssonntag um 8 Uhr. In der Altstadt gilt das Glasverbot Weiberfastnacht von 8 Uhr bis Karnevalsfreitag um 8 Uhr, Karnevalssamstag von 18 bis Karnevalssonntag um 8 Uhr. Wir werden Kontrollen durchführen und eventuelle Verstöße konsequent ahnden. Um Missverständnisse und Unannehmlichkeiten für Ihre Gäste und Ihr Personal zu vermeiden, bitten wir Sie, die Regelungen und Verhaltensweisen einzuhalten. In der Südstadt wird Weiberfastnacht ab 8 Uhr bis Karnevalsfreitag um 8 Uhr einen freiwilligen Glasverzicht gebeten.
Zugang für Gewerbetreibende und Beschäftigte
Als Zugangsberechtigungen für das Kwartier Latäng dienen Ihnen und Ihren Beschäftigten Zugangsbänder, die Sie bei uns erhalten können.
Wenn Sie Zugangsbänder benötigen, teilen Sie uns dies bitte bis zum 3. Februar 2026 per E-Mail grossveranstaltungen@stadt-koeln.de mit und machen folgende Angaben:
- Name und Art Ihres Unternehmens
- Kontaktdaten mit Ihrer E-Mail-Adresse
- Anzahl an benötigten Armbändern - getrennt nach Tagen an
Ausgabe der Zugangsbänder
Die Zugangsbänder erhalten Sie am Mittwoch, 4. Februar 2026 von 14 bis 17 Uhr, in der Venite der Kirche Herz Jesu, Zülpicher Platz.
Sollten Sie den Termin verpasst haben und noch Bändchen benötigen, teilen Sie uns dies bitte per E-Mail grossveranstaltungen@stadt-koeln.de mit. Wir vereinbaren dann einen Termin, an dem Sie die Bändchen im Stadthaus Deutz abholen können.
Zugang für Ihre Gäste
Wenn Ihr Gastronomiebetrieb innerhalb des gesperrten Bereichs eine geschlossene Gesellschaft mit Zutrittskarten veranstaltet, können Sie Ihre Eintrittskarten im Vorfeld bei uns registrieren, so dass Ihre Gäste unter Vorlage der Eintrittskarte ebenfalls Zugang in das gesperrte Viertel erhalten. Senden Sie ein Muster Ihrer Eintrittskarte bis spätestens 6. Februar 2026 per E-Mail an: grossveranstaltungen@stadt-koeln.de.
Musik und Lärmschutz
Eine Beschallung von Straßen, Gehwegen und anderen öffentlichen Flächen ist nicht gestattet. Bitte halten Sie Türen und Fenster bereits vor 22 Uhr geschlossen. Nur so können Sie verhindern, dass sich Menschengruppen bilden, die den Einsatz von Rettungs- und Feuerwehrfahrzeugen erschweren. Bei Verstößen drohen Ihnen Ordnungsverfügungen und Bußgelder.
Gitter, Absperrungen und sonstige Gegenstände
Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie für die Aufstellung jeglicher Gegenstände wie Gitter, Bänke oder Heizpilze eine Erlaubnis benötigen. Da wir erneut sehr viele Feiernde erwarten, können wir keine Erlaubnisse für die Kernbereiche erteilen. Solche Gegenstände können für Ihre Gäste eine Stolpergefahr darstellen, wenn geräumt werden muss und sie schnell raus müssen. Bitte denken Sie daran, die Notausgänge freizuhalten.
Sperren und Kontrollpunkte
- Zülpicher Platz; Westseite
- Westseite des Hohenstaufenrings zwischen Beethovenstraße und Barbarossaplatz
- Roonstraße zwischen Barbarossaplatz und Beethovenstraße
- Zülpicher Straße zwische Roonstraße und Meister-Ekkehart-Straße
- Wilhelm-Waldeyer-Straße
- Engelbertstraße zwischen Beethovenstraße und Zülpicher Platz
- Kyffhäuserstraße und Hochstadenstraße
- Rathenauplatz
- Heinsbergstraße und Meister-Gerhard-Straße
- Dasselstraße und Lochnerstraße
- Görresstraße und Boisseréestraße
- Moselstraße zwischen Luxemburger- und Zülpicher Straße
- Zülpicher Wall