Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration versteht das Grundgesetz und die dort genannten unveräußerlichen Grundrechte aller Menschen als Grundlage seiner politischen Arbeit.

Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration verurteilt jegliche Art von Diskriminierung, Benachteiligung oder Herabwürdigung von Menschen aufgrund der ethnischen Herkunft oder rassistischen Zuschreibung, der Hautfarbe, des Geschlechts, der sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung oder einer sichtbaren oder nicht sichtbaren Einschränkung, des Alters, oder aus sonstigen gruppenbezogenen menschenfeindlichen Motiven.

Er steht für die Gleichberechtigung aller Geschlechter und geschlechtlichen Identitäten sowie für die gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen oder Einschränkungen ein.

Intersektionalität ist dabei ein handlungsleitendes Prinzip seiner Arbeit. Der Ausschuss erkennt an, dass Diskriminierung häufig durch das Zusammenwirken mehrerer sozialer Zuschreibungen und struktureller Benachteiligungen entsteht und sich gegenseitig verstärken kann.

Der Ausschuss wendet sich gegen Rassismus, Antisemitismus, Antiziganismus, Rechtsextremismus und Sexismus.  Er kritisiert den Missbrauch von Ideologien und Religionen, insbesondere wenn sie dazu genutzt werden, Menschen herabzuwürdigen und auszugrenzen – in diesem Zusammenhang positioniert er sich auch klar gegen Antisemitismus, Antiziganismus sowie gegen jegliche Form von Feindlichkeit gegenüber Religionen wie zum Beispiel Islamfeindlichkeit, Christenfeindlichkeit, Judenfeindlichkeit et cetera.

Daher sind die Prävention und der Abbau von Rassismus sowie die Förderung von Antidiskriminierungsarbeit wichtige Ziele der Kölner Politik und Gegenstand konkreter städtischer Maßnahmen.

Aktuelle Maßnahmen und Konzepte der Stadt Köln

Zum Konzept zur Stärkung der integrativen Stadtgesellschaft der Stadt Köln

Förderung rassismuskritischer Projekte zur Stärkung von Demokratie und Akzeptanz

Seit dem Jahr 2007 werden jährlich städtische Mittel für das sogenannte "Antirassismus-Training" in unterschiedlicher Höhe vergeben und so bereits laufende und neue Projekte gefördert, die einen interkulturellen Ansatz und/oder einen sozialräumlichen Bezug haben. Träger*innen der Maßnahmen können sowohl städtische als auch nicht städtische Einrichtungen, Schulen, Jugendeinrichtungen, Akteur*innen der Antidiskriminierungsarbeit sein. Der Fokus liegt hierbei auf Projekten der interkulturellen und antirassistischen Arbeit, die über die konkrete Schulung hinaus eine nachhaltige Wirkung entfalten, etwa durch die Erstellung von Arbeitsmaterialien oder die Ausbildung von jugendlichen Multiplikator*innen. Am 6. Februar 2020 beschloss der Rat der Stadt Köln die "Richtlinie zur Förderung rassismuskritischer Projekte zur Stärkung von Demokratie und Akzeptanz". Gefördert werden sollen somit nicht nur antirassistische Projekte, sondern auch rassismuskritische Projekte. Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration entscheidet über die Vergabe der beantragten Projektmittel.

Förderung nicht städtischer Antidiskriminierungsbüros

Menschen, die von rassistischer Diskriminierung in Köln gefährdet oder betroffen sind, können sich an ein Antidiskriminierungsbüro wenden, um Rat und Unterstützung zu erhalten. Dort bieten geschulte Berater*innen Entlastung durch vertrauliche Gespräche über die erlebte Diskriminierung an. Sie suchen gemeinsam mit den Betroffenen nach geeigneten Möglichkeiten, sich gegen Diskriminierung zu wehren und Diskriminierungserlebnisse zu bewältigen. Sie vereinbaren mit den Ratsuchenden konkrete weitere Schritte mit dem Ziel, Ursachen und Folgen der Benachteiligung zu beseitigen. Die Beratung ist kostenlos und auf Wunsch anonym.

Die Stadt Köln fördert seit 2001 einen Teil der Personalkosten folgender Kölner Antidiskriminierungsbüros:

Antidiskriminierungsbüro des Caritasverbandes für die Stadt Köln e. V. Antidiskriminierungsbüro Öffentlichkeit gegen Gewalt e. V.

Diskriminierungsmonitoring

Mithilfe der Erkenntnisse und Daten verschiedener Antidiskriminierungsberatungs- und Meldestellen haben wir einen ersten gesamtstädtischen Bericht erstellt.

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