In Mauenheim soll die Merheimer Straße im Abschnitt zwischen Nibelungenstraße, Friedrich-Karl-Straße und Roßbachstraße saniert und umgestaltet werden. Sowohl der Kreuzungsbereich der Merheimer Straße, Nibelungenstraße und Friedrich-Karl-Straße als auch der Einmündungsbereich Merheimer Straße und Theklastraße werden zu Kreisverkehren umgebaut.
Um die Verkehrssicherheit und die Aufenthaltsqualität im Planungsbereich zu erhöhen, wollen wir die Parkflächen auf dem gesamten Streckenabschnitt der Merheimer Straße neu ordnen.
Das derzeitige Schräg- und Senkrechtparken im Bereich der Mittelallee wird durch die Einrichtung von Längsparkbuchten zwischen den Bäumen ersetzt. In Fahrtrichtung Süden wird ein zusätzlicher Längsparkstreifen markiert. Für Radfahrende werden wir Schutzstreifen auf der Fahrbahn markieren. Die Planung zur Umgestaltung der Merheimer Straße haben wir Ihnen in einer Informationsveranstaltung am 9. September 2019 vorgestellt. Die dort gezeigten Präsentationen zur Planung sowie zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen finden Sie im Downloadservice.
Der Bau beginnt voraussichtlich in 2025. Es ist vorgesehen, dass die die Stadtentwässerungsbetriebe Köln im Zuge der Maßnahme den Entwässerungskanal erneuern.
Erhebung von Straßenbaubeiträgen
Nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen müssen wir für bestimmte straßenbauliche Maßnahmen Straßenbaubeiträge von den Eigentümer*innen beziehungsweise Erbbauberechtigten der erschlossenen Grundstücke erheben. Die Baumaßnahme in der Merheimer Straße erfüllt die Voraussetzungen des § 8 KAG NRW und unterliegt damit grundsätzlich der Straßenbaubeitragspflicht.
Für Straßenausbaumaßnahmen, die nach dem 1. Januar 2018 erstmals beschlossen wurden, trägt jedoch das Land Nordrhein-Westfalen diese Kosten durch Zuschussleistung an die Gemeinden. Das ist in der Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge vom 3. Mai 2022 des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen festgehalten. Daher gehen wir derzeit davon aus, dass der Anliegeranteil zu 100 Prozent vom Land Nordrhein-Westfalen übernommen wird.
Downloadservice
Haben Sie Fragen?
Wenn Sie Fragen zur Planung haben, können Sie uns montags bis freitags unter der Telefonnummer 0221 / 221-34205 kontaktieren. Bei Fragen zur Bauausführung wenden Sie sich an die Rufnummer 0221 / 221-27074. Fragen zu Straßenbaubeiträgen beantworten wir Ihnen unter der Telefonnummer 0221 / 221-24489.