Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um die Themen aus dem Bereich Karten, Kataster und Vermessung haben wir hier für Sie zusammengestellt.

Ich benötige eine Bescheinigung für die Schlussabnahme meines Gebäudes. Was muss ich beachten?

Sie benötigen für die Schlussabnahme Ihres Gebäudes durch das Bauaufsichtsamt eine Bescheinigung, dass Sie für Ihr neu errichtetes oder im Grundriss verändertes Gebäude bei uns die Gebäudeeinmessung in Auftrag gegeben haben.

Ausführliche Informationen erhalten Sie unter:

Ich habe ein Grundstück erworben und möchte es teilen lassen.

Ausführliche Informationen zur Teilung eines Grundstückes finden Sie hier:

Ich möchte einen Ausschnitt aus der Kölner Stadtkarte oder aus einem anderen Kartenprodukt veröffentlichen.

Karten und Pläne sind urheberrechtlich geschützt (§ 2 Urheberrechtsgesetz UrhG). Dies bedeutet, dass sie nur mit Erlaubnis des Urhebers bearbeitet, vervielfältigt, kopiert oder veröffentlicht werden dürfen. Um Ausschnitte aus Karten und Plänen veröffentlichen zu dürfen, muss der jeweilige Urheber Ihnen vertraglich ein einfaches Nutzungsrecht einräumen.

Einige der Kölner Kartenwerke werden heute aber schon unter Open Data veröffentlicht. In diesen Fällen gilt das Nutzungsrecht als erteilt, wenn Sie bei einer Veröffentlichung der Daten/Karten auf die jeweiligen Lizenzbedingungen (einschließlich Namensnennung) hinweisen.

Detailliertere Informationen hierzu finden Sie unter:

Ich möchte wissen, wo meine Grundstücksgrenzen liegen.

Informationen über Grundstücksgrenzen, die örtlich nicht erkennbar beziehungsweise auffindbar sind, erhalten Sie durch die

Liegen die Kölner Stadtkarte oder die anderen Kartenprodukte digital vor?

Ja, die Kölner Stadtkarte und die anderen Kölner Kartenprodukte liegen digital vor. Sie erhalten sie in der Regel als Rasterdaten. Die Daten stehen in vielen Fällen aber auch als Vektordaten oder als WebMapServices (WMS) zur Verfügung.

Details entnehmen Sie den ausführlichen Informationen zu den einzelnen Kartenwerken unter

Welche Lieferbedingungen gelten für den Einkauf von Kartenprodukten?

Über die Lieferbedingungen von Kartenprodukten können Sie sich hier informieren:

Wo kann ich Kartenprodukte (Stadtkarte Köln, KölnAtlas, ...) ansehen und kaufen?

In der Regel sind alle Produkte im Katasterservice der Stadt Köln vorrätig. Produkte können Ihren Wünschen auch individuell angepasst werden.
Informationen erhalten Sie unter

Telefon: 0221 / 221-23636
Telefax: 0221 / 221-22209

E-Mail: Kataster@stadt-koeln.de

Worin liegt der Unterschied zwischen der Deutschen Grundkarte und der Liegenschaftskarte?

Die Deutsche Grundkarte liegt im Maßstab 1:5.000 vor. Sie stellt neben den Eigentumsgrenzen und Gebäuden auch die Topographie (zum Beispiel Höhenlinien, Vegetation oder Straßenbegrenzungslinien) dar.
Die Liegenschaftskarte wird im Maßstab 1:500 bis 1:1.000 verwendet und zeigt die Flurstücksgrenzen. Über die Flurstücksnummern (Flurstückskennzeichen) besteht eine Verbindung zum Grundbuch.

Meine Frage ist nicht aufgeführt.

Weitere Fragen beantworten Ihnen die jeweiligen Fachabteilungen des Amtes für Liegenschaften, Vermessung und Kataster.
Die Kontaktinformationen finden Sie auf dieser Seite: