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In diesem Bereich vergeben wir:

  • Projektförderungen für "Neue, innovative Kleinfestivals und Veranstaltungen"
  • Bau- und Technikzuschüsse 
  • Betriebskostenzuschüsse an Interessenvertretungen der freien Szene

Zuschüsse zur Bauunterhaltung und Technikförderung der freien Szene

Das Kulturamt unterstützt mit weiteren 300.000 Euro jährlich die notwendige Anschaffung beziehungsweise den Austausch der technischen Ausstattung der Gruppen und Institutionen der freien Szene. Darüber hinaus können Zuschüsse für bauliche Maßnahmen beantragt werden, die notwendig sind, um die Genehmigung als Versammlungsstätte sicherzustellen oder dringend notwendige Instandhaltungsarbeiten. Der Rat hat im Zuge der Haushaltsplanberatungen diese zusätzlichen Mittel bereitgestellt, um den wachsenden Anforderungen an Brandschutz, Barrierefreiheit und allgemeinem Instandsetzungsbedarf gerecht zu werden sowie Technikbedarf unterstützen zu können. Die Bezuschussung ist abhängig von der Förderhöhe an eine mehrjährige kulturelle Nutzung gebunden.

Kriterien der Förderung

  • Antragsberechtigt sind Gruppen und Institutionen der freien Szene, die private oder städtische Gebäude sowie den öffentlichen Raum in Köln für die kulturelle Arbeit nutzen.
  • Weitere Kriterien der Förderung sind hier wie in allen bereits geförderten Sparten die künstlerische Qualität und professionelle Umsetzung.
  • Jede Förderung muss nachweislich für mindestens fünf Jahre für den Zuwendungszweck der kulturellen Nutzung gesichert sein. Längere Bindungsfristen können abhängig von Höhe und Art der Maßnahme vereinbart werden.
  • Die Maßnahmen werden bis zu maximal 80 Prozent und einer maximalen Förderhöhe von 100.000 Euro bezuschusst.

Förderfähige Maßnahmen

  • Bauliche Maßnahmen zur Neueinrichtung beziehungsweise Sicherstellung der Genehmigung als Versammlungsstätte am beziehungsweise in das Gebäude (beispielsweise Brandschutz, Lüftung, Sanitäranlagen)

Sofern städtische Gebäude für kulturelle Nutzungen vermietet sind, ist zunächst zu prüfen, inwieweit aus dem Vertragsverhältnis eine Verpflichtung der Vermieterin oder des Vermieters für die notwendigen baulichen Maßnahmen besteht.

  • Bauliche Maßnahmen beziehungsweise mobile Einbauten zur nutzungsspezifischen kulturellen Nutzung (beispielsweise mobile Tribüneneinbauten)
  • Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit aufgrund der kulturellen Nutzung
  • Mobile Technikausstattung beziehungsweise nutzungsspezifische Technikeinbauten

Die Zuschüsse können bei der entsprechenden Sparte unterjährig bis zum 30. September für das laufende Jahr beantragt werden. Die Prüfung und Bewilligung erfolgt in der Reihenfolge des Antragseingangs. 

Bitte beachten Sie unbedingt vor einer Antragstellung die Informationen zum Verfahren im Merkblatt zum Antrag auf Förderung im Bereich "Bauunterhaltung und Technikförderung der freien Szene".

Merkblatt zum Antrag auf Förderung im Bereich Bauunterhaltung und Technikförderung der freien Szene

Technikförderung für Clubs und Musikspielstätten

Die Ausschreibung für den Vergabezeitraum 2025 ist beendet. Über erneute Antragsmöglichkeiten werden wir Sie hier informieren.

Wir unterstützen die Kölner Clubs in 2025 mit finanziellen Förderungen von bis zu 5.000 Euro bei der Erneuerung oder Aufbesserung ihrer technischen Begebenheiten. Der Ausschuss für Kunst und Kultur des Kölner Rates hat beschlossen, uns zu diesem Zweck insgesamt 40.000 Euro zur Verfügung zu stellen.

Das Förderprogramm richtet sich an Kölner Clubs, die eigene Liveprogramme oder Bookings mit künstlerischen DJs durchführen. Kriterien und weitere Informationen zur Technikförderung für Clubs finden Sie in der Ausschreibung:

Ausschreibung Technikförderung für Kölner Clubs und Musikspielstätten 2025

Betriebskostenzuschuss für Interessenvertretungen der freien Szene

Die Ausschreibung für die Jahre 2024 bis 2026 ist beendet. Wir informieren hier zu gegebener Zeit über die nächste Ausschreibung.

Weitere Informationen zu Betriebskostenzuschüssen für Interessensvertretungen

Neue, innovative Kleinfestivals und Veranstaltungen

Die Ausschreibung für den Vergabezeitraum 2025 und 2026 ist beendet. Über erneute Antragsmöglichkeiten werden wir Sie hier informieren.

Gefördert werden Festivals und Veranstaltungen, die in experimentellen Ansätzen die Grenzen zu anderen Gesellschaftsbereichen wie Jugendkultur, Sport, Medien, Stadtentwicklung sowie den angewandten Künsten (Design, Architektur) überschreiten. Gefördert werden sollen hierbei insbesondere junge oder neu gegründete Initiativen.

Wir fördern professionelle Künstler*innen, Künstlergruppen, freie Institutionen und Initiativen, die sich mit einem öffentlichen Kulturangebot an Kölner Bürger*innen richten. Die Förderung von semiprofessionellen Künstler*innen oder Projekten von Laien ist nicht möglich.

Kriterien der Förderung sind hier wie in allen bereits geförderten Sparten:

  • Künstlerische Qualität und professionelle Umsetzung
  • Innovation und Originalität in Veranstaltungsformat und Programmangebot
  • Erschließung neuer Zielgruppen

Ziele der Förderung sind:

  • Erhalt und Verbesserung des kulturellen Angebots und seiner Vielfalt: Präsentation herausragender Künstlerinnen und Künstler sowie Kulturschaffender der lokalen sowie regionalen Szene Kölns
  • Vermittlung und Kommunikation: Stärkung der vermittelnden Arbeit in den Bereichen Diskurs, Theorie sowie Kontextualisierung
  • Vernetzung und Kooperation: Förderung inhaltlicher, publikumswirksamer und ökonomischer Synergieeffekte durch lokale, regionale und internationale Kooperation von Institutionen, Szenen, Spielstätten, Veranstaltenden et cetera
  • Verbesserung der allgemeinen Arbeitsbedingungen der in Köln lebenden Kulturschaffenden zur Belebung und Aufwertung der freien Kulturszene

Die mögliche Antragshöhe darf 5.000 Euro nicht überschreiten.

 

Merkblatt Veranstaltungen und Installationen im öffentlichen Raum

Wo stelle ich den Antrag?

Insbesondere bei Nutzung eines Apple Mac kann es in Einzelfällen leider zu Problemen beim Ausfüllen des zum Download angebotenen Antrags kommen. Ursache dafür sind unter anderem die persönlichen Rechner-Einstellungen. Für diese Fälle können Sie alternativ eine Excel-Vorlage verwenden. Sie besteht aus folgenden Tabellenblättern:

  • Deckblatt
  • Antrag beziehungsweise Verwendungsnachweis
  • Einzelaufstellung für den Verwendungsnachweis
Excel-Vorlage Antrag und Verwendungsnachweis
XLS, 24 kb

Zur Antragstellung nutzen Sie bitte unser Online-Förderportal.

Informationen zu Fördermitteln

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Referat für Kulturelle Teilhabe.

Für inhaltliche oder künstlerische Fragen wenden Sie sich bitte an:

Herr Zsolt Káldy

Telefon: 0221/221-35738

Fax: 0221/221-24953

E-Mail bei Rückfragen an zsolt.kaldy@stadt-koeln.de

Für Fragen zur Kalkulation oder Abrechnung wenden Sie sich bitte an:

Julia Möller

Telefon: 0221 / 221–35122

E-Mail bei Rückfragen an julia.moeller@stadt-koeln.de

Kontakt

Sie interessieren sich für unsere Förderung oder haben noch Fragen? 

Dann nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf. Ihre Ansprechpartner*innen sind:

Zuschüsse zur Bauunterhaltung und Technikförderung der freien Szene

KulturraummanagementAyse Altas

Telefon: 0221 / 221-32865

E-Mail an Ayse Altas

Technikförderung für Clubs

Hannah Lemmer

Telefon: 0221 / 221-31711

E-Mail an Hannah Lemmer

Betriebskostenzuschuss für Interessenvertretungen der freien Szene

Hier wenden Sie sich bitte an das jeweilige Fachreferat.

Ihr Kontakt zum für Sie richtigen Referat

Neue, innovative Kleinfestivals und Veranstaltungen

Referat Kultur als Akteur der Stadtgesellschaft – kulturelle Teilhabe: Zsolt Káldy

Telefon: 0221 / 221-35738

E-Mail an Zsolt Káldy