Stellen Sie bis zum 14. Juni 2026 Ihren Antrag für das Förderjahr 2026!
Wir unterstützen die Kölner Clubs in 2026 erneut mit finanziellen Förderungen von bis zu 5.000 Euro bei der Erneuerung oder Aufbesserung ihrer technischen Begebenheiten.
Grundlage für das Sonder-Förderprogramm ist ein Beschluss des Ausschusses für Kunst und Kultur des Kölner Rates vom 3. Juli 2025, durch den wir in 2025 und 2026 Mittel zu diesem Zweck zur Verfügung stellen können.
Die Ausschreibung richtet sich an Spielstätten, die überwiegend privatwirtschaftlich betrieben werden und somit ihre qualitativ hochwertigen Programmangebote oftmals mit einem hohen eigenen finanziellen Risiko umsetzen. Mit der Förderung der Kölner Clubs möchten wir das bestehende Programmprofil der Musikspielstätten durch Verbesserungen der Struktur und Technik sichern und neue Entwicklungen ermöglichen. Die Spielstätten sollen so gestaltet werden, dass sie für Künstler*innen und Publikum attraktiv bleiben und weiterhin wettbewerbsfähig sind.
Förderkriterien
- Die Clubs und Musikspielstätten haben eine Kapazität von bis zu 2.000 Besucher*innen und bieten ein innovatives Livemusikprogramm oder Booking mit künstlerischen DJs. Das Programm ermöglicht die Entwicklung insbesondere von Kölner Musiker*innen sowie die Verbreitung von Musik und eine direkte Begegnung von Künstler*innen und Publikum.
- Die Clubs und Spielstätten müssen überwiegend privatwirtschaftlich betrieben sein und erhalten nur zu einem geringen Teil öffentliche Förderungen – sind also nicht Bürgerhäusern oder ähnlichen Träger*innen zuzurechnen. Begründete Ausnahmen sind möglich.
- Die Clubs müssen nachweislich ein eigenes Programm oder Booking haben und explizit Inhalte kommunizieren. Ob diese "inhouse" oder durch Fremdveranstaltende gestaltet werden, ist zweitrangig. Die auftretenden Künstler*innen und bedienten Musikstile müssen klar erkennbar sein. Allgemeine Partyprogramme rein kommerzieller Natur können wir nicht berücksichtigen.
- Für die zu fördernden Maßnahmen im Bereich Technik/Infrastruktur müssen Clubs/Spielstätten ein Eigenanteil von mindestens 20 Prozent erbringen.
- Sie können eine finanzielle Unterstützung bis zu einer Höhe von 80 Prozent beantragen. Die Maßnahme müssen Sie bis Ende 2026 durchführen und abrechnen.
- Die Höchstfördersumme beträgt 5.000 Euro. Die Abrechnung erfolgt auf Basis der Nettokosten.
- Eine Kombination mit anderen Fördermöglichkeiten, zum Beispiel des Bundes, ist möglich. Bitte stellen Sie dies im Antrag dar.
Unter den Anträgen bevorzugen wir Spielstätten, die bisher keine oder keine größere Technikförderung erhalten haben. Clubs, die bereits von uns eine Technikförderung erhalten haben oder für ihr Programm gefördert wurden, sind aber nicht ausgeschlossen. Nichtmitglieder des KLUBKOMM e. V. sind ebenfalls antragsberechtigt.
Informationen zur Antragstellung
Sie können Ihren Antrag ab sofort bis zum 14. Juni 2026 ausschließlich über das Online-Förderportal stellen.
Informationen zum Online-Förderportal
Direkt zum Online-Förderportal
Bitte wählen Sie im Online-Antrag das Förderprogramm "Kultur-Popkultur" und den Förderbereich "Technikförderung" aus.
Der Antrag sollte folgende Angaben enthalten:
- Nennung der anzuschaffenden Veranstaltungstechnik
- Begründung der Maßnahme
- Auflistung der Kosten, Angabe des Eigenanteils und gewünschte Förderhöhe unter Verwendung des im Online-Antrag bereitgestellten Tabellenmusters "Technikförderung der Stadt Köln"
Vor Einreichen eines Antrags ist eine Erstberatung (Telefon, E-Mail) bei der Geschäftsstelle des KLUBKOMM e. V., dem Interessenverband der Kölner Clubs und Veranstalter*innen, verpflichtend.
Über die Vergabe der Technikförderungen für die Kölner Spielstätten berät ein Gremium aus Vertreter*innen des Kulturamts, der KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH und des KLUBKOMM e. V.
Die Förderbescheide werden vom Kulturamt ausgestellt.
Kontakt
Referat für Popkultur
Ansprechperson für inhaltliche Fragen: Till Kniola
Telefon: 0221 / 221-23446
Ansprechperson für Fragen zur Antragstellung: Dagmar Scholten
Telefon: 0221 / 221-29537