Auf dieser Seite erklären wir schwere Wörter
zum Thema Wahlen.
Die Wörter sind nach dem ABC geordnet.
Achtung:
Manchmal schreiben wir nur die männliche Form.
Wir schreiben zum Beispiel nur: Politiker.
Wir schreiben nicht: Politikerinnen und Politiker.
Damit die Sätze kürzer sind.
Aber wir meinen immer alle Menschen.
Wir wollen niemanden ausgrenzen.
Wir machen das nur, damit alle die Infos verstehen.
Abgeordnete
Ein anderes Wort für Abgeordnete ist Volks-Vertreter.
Sie werden vom Volk für eine bestimmte Zeit gewählt.
Sie sollen das Volk in der Politik vertreten.
Abgeordnete sind meistens in einer Partei.
Sie reden und entscheiden über Gesetze.
Sie vertreten die Bürger und Bürgerinnen in der Politik.
Das heißt:
Sie sollen im Interesse von den Menschen entscheiden.
Die Arbeit machen die Abgeordneten zusammen in Gruppen.
Die Gruppen heißen auch Ausschüsse.
Oder: Räte.
Wer kann Abgeordneter werden?
Jeder, der die deutsche Staats-Angehörigkeit besitzt.
Das bedeutet, dass er einen deutschen Ausweis hat.
Er muss 18 Jahre alt oder älter sein.
Und er muss gewählt werden.
Abgeordnete bekommen für ihre Arbeit Geld.
Ihren Lohn nennt man: Diät.
Ein Abgeordneter soll die Bürger und Bürgerinnen von einem Land vertreten.
Er darf nicht einfach machen, was er will.
Was er darf und was nicht, steht im Gesetz.
Das Gesetz heißt:
Abgeordneten-Gesetz.
Ausschuss
Ein Ausschuss ist eine Gruppe von Politikern,
die zusammen arbeiten.
Ein Ausschuss hat immer ein bestimmtes Thema.
Zum Beispiel:
Der Ausschuss für Menschen mit Behinderungen.
Bezirks-Vertretung
Eine Bezirks-Vertretung ist eine Gruppe von Politikern
aus 1 gemeinsamenen Bezirk.
Sie werden gewählt,
um die Interessen von den Bürgerinnen und Bürgern zu vertreten.
Sie verwalten einzelne Stadt-Teile oder Stadt-Bezirke.
Brief-Wahl
Durch die Brief-Wahl können Sie mit der Post Ihre Stimme abgeben.
Dazu müssen Sie nicht in einen Wahl-Raum gehen.
Durch die Brief-Wahl können Sie vor dem Wahl-Termin
von überall aus bei der Wahl mitmachen.
Die Unterlagen für die Brief-Wahl können Sie auf unterschiedliche Weise beantragen:
- mit einem Online-Antrag
- mit der Post mit dem Antrags-Formular
Das Antrags-Formular ist auf der Rück-Seite
von Ihrer Wahl-Benachrichtigung. - mit einem form-losen Antrag
Form-los heißt:
Sie schreiben den Antrag einfach auf ein Papier.
Oder am Computer.
Der Antrag muss keine besondere Form haben.
Sie können persönlich zu uns kommen.
Oder Sie schicken uns den Antrag.
Zum Beispiel:
- mit der Post
- als Fax oder
- als E-Mail.
Eine E-Mail ist eine Nachricht am Computer.
Bundes-Haushalt
Der Bundes-Haushalt ist wie ein kleiner privater Haushalt
nur für ganz Deutschland.
In einem Haushalt muss man entscheiden,
wofür man seine Einnahmen ausgeben will.
Die Einnahmen vom Bund sind das Geld
von allen Steuer-Zahlern und Steuer-Zahlerinnen in Deutschland.
Der Bundes-Tag entscheidet,
wofür Deutschland das Geld ausgeben will.
Das steht dann im Haushalts-Plan.
Bundes-Kabinett
Das Bundes-Kabinett besteht aus:
- dem Bundes-Kanzler oder der Bundes-Kanzlerin
- und den Bundes-Ministern und Ministerinnen.
Zum Beispiel:
Dem Bundes-Minister für Finanzen oder Gesundheit.
Zum Bundes-Kabinett gehören zurzeit:
Der Bundes-Kanzler Olaf Scholz
und seine Minister und Ministerinnen.
Bundes-Kanzlerin und Bundes-Kanzler
Der Bundes-Kanzler ist der Chef von der Regierung von Deutschland.
Er bestimmt die Politik im Land und wählt die Minister aus.
Auch eine Frau kann die Chefin werden.
Sie ist dann die Bundes-Kanzlerin.
Bundes-Land
In Deutschland gibt es insgesamt 16 Bundes-Länder.
Zum Beispiel: Nord-Rhein-Westfalen.
Aber auch Städte können Bundes-Länder sein.
Diese Städte sind Bundes-Länder:
- Berlin
- Bremen
- Hamburg
Bundes-Ministerien
Die Bundes-Ministerien sind nach Aufgaben verteilt.
Es gibt zum Beispiel:
Das Bundes-Ministerium für Wirtschaft.
Oder das Bundes-Ministerium für Justiz.
Der Chef oder die Chefin heißen Bundes-Minister.
Sie tragen die Verantwortung für ihren Bereich.
Bundes-Präsident
Das Amt vom Bundes-Präsidenten ist das höchste Amt in Deutschland.
Der Bundes-Präsident von Deutschland ist:
Frank-Walter Steinmeier.
Er hat viele wichtige Aufgaben:
- Er schlägt zum Beispiel den Bundes-Kanzler oder Bundes-Kanzlerin vor.
- Er trifft sich mit den Präsidenten von anderen Ländern.
- Er vertritt Deutschland im Ausland.
Bundes-Rat
Der Bundes-Rat hat 69 Mitglieder.
Die Politiker kommen aus 16 Bundes-Ländern.
Der Bundes-Rat hat verschiedene Aufgaben in der Politik:
Zum Beispiel:
Die Mitglieder vom Bundes-Rat entscheiden über neue Gesetze.
Und sie müssen über Änderungen von Gesetzen abstimmen.
Bundes-Regierung
Die Bundes-Regierung besteht aus:
- Bundes-Kanzlerin oder Bundes-Kanzler
- und Ministerinnen und Minister
Sie bestimmen die Politik in Deutschland.
Die Chefin oder der Chef in der Bundes-Regierung
ist die Bundes-Kanzlerin oder der Kanzler.
Bundestag
Bundestag ist der Name für ein großes Haus in Berlin.
Und es ist der Name für eine Gruppe von Menschen, die dort arbeiten.
Die Menschen in dieser Gruppe heißen: Abgeordnete.
Im Bundestag sitzen 736 Abgeordnete.
Es sind Frauen und Männer.
Ein anderes Wort für Bundestag ist Plenum.
Die Abgeordneten sprechen über neue Gesetze im Plenar-Saal.
Die Abgeorndeten werden alle 4 Jahre direkt vom Volk gewählt.
Wer über 18 Jahre alt ist darf die Abgeordneten wählen.
Die nächste Bundestags-Wahl ist im Jahr 2025.
Der Bundestag soll die Wünsche und Anliegen
von den Bürgern und Bürgerinnen vertreten.
Er hat viele Aufgaben.
Zum Beispiel:
- Er macht Gesetze.
- Er plant den Haus-Halt von Deutschland.
- Er wählt den Bundes-Kanzler oder die Kanzlerin.
- Er kontrolliert die Regierung.
Bundestags-Präsidium
Das Bundestags-Präsidium besteht aus
dem Präsidenten vom Bundes-Tag
und seinen Vertretern und Vertreterinnen.
Die Abgeordneten aus dem Bundes-Tag wählen das Präsidium.
Das Präsidium trifft sich regelmäßig und
spricht über alle Dinge, die für den Bundes-Tag wichtig sind.
Bundestags-Präsident
Das Amt vom Bundes-Tags-Präsidenten ist das zweit-höchste Amt in Deutschland.
Wichtiger ist nur der Bundes-Präsident.
Der Bundes-Tags-Präsident hat verschiedene Aufgaben in der Politik:
- Er vertritt den Bundes-Tag.
- Er regelt die Arbeit vom Bundes-Tag.
- Er leitet die Sitzungen und achtet auf die Ordnung.
Bürger-Beteiligung
Bürger-Beteiligung heißt:
Bürger machen direkt bei der Politik mit.
Sie beteiligen sich an Entscheidungen.
Das heißt:
Nicht nur die Politiker entscheiden, sondern die Leute selbst.
Beteiligung ist ein schweres Wort für Mitmachen.
Deutsche Bürger haben das Recht:
Einen Antrag gegen Entscheidungen von Politikern zu stellen.
Das heißt:
Wenn Sie eine politische Entscheidung nicht gut finden,
können Sie versuchen, etwas dagegen zu tun.
Zum Beispiel:
Es wird eine Auto-Bahn neben Ihrem Haus gebaut.
Das finden Sie schlecht.
Sie können versuchen, das zu verhindern.
Es geht auch anders herum:
Ihr Dorf braucht eine neue Straße.
Die Politik ist dagegen.
Zum Beispiel: Weil das Geld dazu fehlt.
Aber alle im Dorf wollen die neue Straße.
Dann stellen Sie einen Antrag.
Wenn die Mehrheit Ihrer Meinung ist, dann gewinnen Sie.
So können Sie direkt etwas bewirken!
Demokratie
Demokratie heißt: Das ganze Volk hat die Macht.
Nicht nur ein einzelner Mensch.
Die Menschen in einer Demokratie sind frei und gleich-berechtigt.
Sie haben alle die gleichen Rechte und Pflichten.
Zum Beispiel:
Das Recht auf freie Wahlen.
Das Recht auf eine eigene, freie Meinung.
Diät
Das Wort Diät hat verschiedene Bedeutungen.
Es bedeutet zum Beispiel:
Dass jemand weniger essen und abnehmen will.
Aber es hat auch eine andere Bedeutung in der Politik.
Denn Diät ist auch der Lohn für einen Abgeordneten.
Also das Gehalt von Politikern.
Direkt-Wahl
Direkt-Wahl heißt:
Sie gehen persönlich wählen.
Nicht per Brief, sondern direkt vor Ort.
Sie können mindestens 4 Wochen vor jeder Wahl direkt Ihre Stimme abgeben.
Europa-Wahl
Bei der Europa-Wahl müssen Sie Staats-Angehöriger
von einem EU-Mitglieds-Land sein.
EU bedeutet: Europäische Union.
Sie wählen an Ihrem Wohnort.
Zum Beispiel:
Wenn Sie polnischer Bürger sind und in Köln wohnen,
dann können Sie in Köln wählen.
Bei der Europa-Wahl können Sie schon mit 16 Jahren wählen.
Europäische Union
Die Europäische Union ist eine wirtschaftliche und politische Partner-Schaft.
Die Abkürzung dafür ist: EU.
Zur EU gehören 27 Länder in Europa.
Auch Deutschland gehört dazu.
Die Länder haben sich zusammengeschlossen.
Weil sie zusammen arbeiten möchten.
Ihr Ziel ist Frieden, Sicherheit und Wohlstand in Europa.
Sie haben gemeinsame Werte.
Zum Beispiel:
Freiheit, Demokratie und Menschen-Rechte.
Form-loser Antrag
Ein form-loser Antrag hat keine vorgeschriebene Form.
Das Aussehen und die Art von dem Antrag sind egal.
Sie können den Antrag auf einem Blatt Papier schreiben.
Oder auch am Computer.
Sie bestimmen den Aufbau und den Inhalt.
Fraktion
Eine Fraktion ist eine Gruppe von Abgeordneten
mit gemeinsamen Interessen und Zielen in der Politik.
Sie wollen ihre Ziele gemeinsam umsetzen.
Um eine Fraktion zu bilden,
müssen sich mindestens 5 Prozent von allen Abgeordneten im Bundes-Tag zusammentun.
Gesetz
Ein Gesetz ist eine Regel oder eine Vorschrift.
Darin steht, was man in Deutschland tun darf.
Und was man nicht tun darf.
Die Regeln und Vorschriften macht der deutsche Staat.
Die Gesetze stehen in Gesetz-Büchern.
An die Gesetze soll man sich halten,
damit alle Menschen friedlich zusammenleben können.
Haushalts-Gesetz
Das Haushalt-Gesetz regelt den deutschen Bundes-Haushalt.
Im Haushalts-Plan steht,
wofür Deutschland im nächsten Jahr Geld ausgeben will.
Das Finanz-Ministerium schreibt den Haushalts-Plan.
Bevor der Haushalts-Plan zum Gesetz wird, wird er geprüft:
- Von der Bundes-Regierung,
- von dem Bundes-Tag
- und von dem Bundes-Rat.
Hilfs-Person zur Wahl
Kandidatur / Kandidat
Das leichte Wort für Kandidat ist: Bewerber.
In der Politik sagt man für Bewerben auch: Kandidieren.
Das schwere Wort für Bewerbung ist: Kandidatur.
Kommunal-Wahl
Kreis-Wahlausschuss
Es gibt viele Wahlauschüsse.
Zum Beispiel: Landes-Wahlausschuss für ein Bundesland.
Der Kreis-Wahlauschuss ist für einen Landkreis da.
Ein Wahlauschuss hat zum Beispiel diese Aufgaben:
- Die Wahl-Vorschläge prüfen
- Das Wahl-Ergebnis feststellen
Der Wahlausschuss wird vor einer Wahl gegründet.
Der Kreis-Wahlausschuss bestimmt,
wer für eine Wahl zugelassen wird.
Das heißt:
Die Mitglieder von dem Ausschuss entscheiden,
welche Bewerber gewählt werden können.
Kreis-frei
Kreis-frei bedeutet, dass ein Ort keinem Land-Kreis angehört.
Das Wort kommt aus der deutschen Amts-Sprache.
Er regelt die Zuständigkeit und die Verwaltung in einem Gebiet.
Partei
Eine Partei ist eine politische Gruppe von Menschen mit den gleichen Ideen und Wünschen.
Es gibt in Deutschland viele verschiedene Parteien.
Zum Beispiel:
- Bündnis 90 / Die Grünen
- SPD
- CDU/CSU
- Die Linke
- FDP
- AfD
Staats-Angehörigkeit
Staats-Angehörigkeit bedeutet,
dass man zu einem bestimmten Staat gehört.
Zum Beispiel:
Weil Sie dort geboren wurden oder eingewandert sind.
Manche Menschen haben eine doppelte Staats-Angehörigkeit.
Das heißt: Sie gehören zu 2 Ländern.
Zum Beispiel zu Deutschland und zu der Türkei.
Stimm-Abgabe
Stimm-Bezirk
Damit man Wahlen leichter prüfen kann,
wird ein Gebiet in mehrere Wahl-Kreise unterteilt.
Die Wahl-Kreise werden in Stimm-Bezirke unterteilt.
Ein Stimm-Bezirk ist die kleinste Einheit bei Wahlen.
Jeder Stimm-Bezirk hat nur genau 1 Wahl-Raum.
Wahl-Raum heißt der Ort, wo die Wahl statt findet.
Die Wähler geben dort ihre Stimme ab.
Ihr Stimm-Bezirk steht auf Ihrem Wahl-Schein.
Das Wahl-Lokal ist nah an Ihrem Wohnort.
Bei der Europawahl heißen Stimm-Bezirke auch Wahl-Bezirke.
Das ist dasselbe.
Stimmen-Auszählung
Stimm-Zettel
Mit einem Stimm-Zettel kann man wählen.
Auf einem Stimm-Zettel stehen verschiedene Parteien.
Und Politiker und Politikerinnen.
Mit einem Kreuz zeigt man, wen man wählen will.
Wichtig:
Sie dürfen nicht zu viele Kreuze machen.
Sie dürfen nicht zu wenige Kreuze machen.
Wenn man etwas falsch macht,
dann gilt der Stimm-Zettel nicht.
Stimm-Zettel-Schablone
Union
Union ist ein schweres Wort für:
Eine Gruppe oder einen Zusammenschluss.
Oder auch für eine Vereinigung oder ein Bündnis.
Beispiel:
Die Europäische Union ist eine Gruppe von Ländern in Europa.
Unions-Bürger und Unions-Bürgerinnen
Unions-Bürger und Unions-Bürgerinnen
sind Menschen aus den Mitglieds-Ländern
von der Europäischen Union.
Sie leben in Europa.
Sie haben einen Ausweis von einem Land
aus der Europäischen Union.
Unterstützung von Bewerbungen durch Unterschriften
Volks-Entscheid
Ein Volks-Entscheid ist eine Abstimmung vom Volk.
Das Volk sind alle Menschen, die in dem Land leben.
Bei einem Volks-Entscheid befragt der Staat oder
die Landes-Regierung von dem Bundes-Land die wahl-berechtigten Menschen.
Wahl-berechtigt sind Sie, wenn Sie bei einer Wahl wählen dürfen.
Mit der Abstimmung stimmen Sie über wichtige Themen ab.
Zum Beispiel:
Ob die Regierung ein neues Gesetz machen sollte.
Die Abstimmung läuft genauso ab wie bei der Wahl.
Sie bekommen ein Abstimmungs-Papier.
Auf dem Papier kreuzen Sie "ja" oder "nein" an.
Nach der Abstimmung werden alle Stimmen gezählt.
Das Ergebnis von der Abstimmung muss der Staat annehmen.
Ob er es so umsetzt, hängt vom Einzelfall ab.
Vollmacht
Eine Vollmacht ist ein Papier.
Auf dem Papier erlauben Sie einem Menschen, etwas für Sie zu tun.
Diesen Menschen schreiben Sie auf das Papier.
Am Ende müssen Sie es unterschreiben.
Wahl
Im Grund-Gesetz steht, wie Wahlen in Deutschland sein sollen.
Dort heißt es:
Das Volk wählt die Abgeordneten in
- allgemeiner,
- unmittelbarer,
- freier,
- gleicher und
- geheimer Wahl.
Was bedeuten die Wörter?
Allgemein bedeutet, dass jeder Bürger und jede Bürgerin wählen darf.
Man muss die deutsche Staats-Angehörigkeit haben.
Das bedeutet, dass man einen deutschen Ausweis hat.
Und man muss 18 Jahre alt oder älter sein.
Unmittelbar sind die Wahlen,
weil die Abgeordneten direkt von den Bürgern bestimmt werden.
Freie Wahlen bedeutet:
Jeder Wähler darf selbst entscheiden, wen er wählt.
Gleich bedeutet, dass jede Stimme gleich viel wert ist.
Geheim heißt:
Jeder kann so wählen, dass kein anderer weiß, wen er wählt.
Wahl-Amt
Wahl-Benachrichtigung
Vor Wahlen bekommen alle Wahl-Berechtigten zur Erinnerung einen Brief.
Den Brief nennt man: Wahl-Benachrichtigung.
In der Benachrichtigung steht:
Wann und wo Sie wählen können.
Wahl-Berechtigung
Wahl-berechtigt heißt, dass jemand wählen darf.
Man kann für eine Partei stimmen, die man gut findet.
Man kann einzelne Politikerinnen und Politker auch direkt wählen.
Es gibt verschiedene Wahlen.
Um wahlberechtigt zu sein, muss man am Wahl-Tag folgende Dinge erfüllen:
Bei der Bundestags-Wahl und Landtags-Wahl müssen Sie:
- deutscher Staats-Bürger oder deutsche Staats-Bürgerin sein
- mindestens 18 Jahre als sein
- seit mindestens drei Monaten in Deutschland wohnen
- bei der Landtags-Wahl müssen Sie in dem Bundesland wohnen, in dem gewählt wird
- Sie dürfen nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein.
Für die Europa-Wahl gilt das Europa-Wahlgesetz.
Sie müssen bei der Europa-Wahl:
- deutscher Staats-Bürger oder deutsche Staats-Bürgerin sein
- Staats-Bürger oder Staats-Bürgerin in einem anderen EU-Land sein
- mindestens 16 Jahre alt sein
- seit mindestens drei Monaten in Deutschland oder in einem anderen mitglieds-Land der EU wohnen
- Sie dürfen nicht nach dem Europa-Wahl-Gesetz vom Wahl-Recht ausgeschlossen sein.
Bei der Kommunal-Wahl müssen Sie:
- deutscher Staats-Bürger oder deutsche Staats-Bürgerin sein
- mindestens 16 Jahre alt sein
- seit mindestens drei Monaten vor der Wahl in der Gemeinde wohnen, in der gewählt wird
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein.
Wahl-Beteiligung
Beteiligen ist ein schweres Wort für mitmachen.
Wahl-Beteiligung heißt:
Wie viele Menschen insgesamt gewählt haben.
Wahl-Bezirk
Das Gebiet in einem Wahl-Kreis heißt auch Wahl-Bezirk.
Wahl-Brief
Es gibt verschiedene Möglichkeiten bei einer Wahl mitzumachen.
Dazu muss man nicht immer persönlich vor Ort sein.
Man kann auch per Brief-Wahl seine Stimme abgeben.
Dazu braucht man einen Wahl-Brief.
Das ist der Brief,
mit dem man seinen Stimm-Zettel an die zuständige Stelle schickt.
Wahl-Geheimnis
In Deutschland darf jeder geheim wählen.
Niemand muss sagen, wen er wählt oder warum.
Das ist ein deutsches Grund-Recht.
Damit alle selbst und frei entscheiden können.
Wahl-Geräte
Mit Wahl-Geräten kann man seine Stimme abgeben.
Aber am 3. März 2009 hat das Bundes-Verfassungs-Gericht gesagt:
Das ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Die Voraussetzungen sind derzeit nicht gegeben.
Darum werden die Wahl-Geräte in Deutschland momentan noch nicht genutzt.
Wahl-Gesetz
Es gibt in Deutschland Gesetze zur Wahl.
Sie heißen: Wahl-Gesetze.
Sie regeln die Organisation und den Ablauf einer Wahl.
Zum Beispiel:
Wer darf wählen?
Wie muss man wählen?
Wahl-Helfer
Freie Wahlen sind sehr wichtig.
Aber oft sind sie schwierig und machen viel Arbeit.
Deshalb gibt es Menschen, die bei der Wahl helfen.
Zum Beispiel, indem sie
- Stimm-zettel verteilen
- Stimm-zettel auszählen
- Oder für Ruhe und Ordnung während der Wahl sorgen.
Die Menschen heißen Wahl-Helfer und Wahl-Helferin.
Sie werden vom Wahl-Amt bestimmt.
Sie arbeiten meist ehrenamtlich und frei-willig.
Sie bekommen aber trotzdem immer ein bisschen Geld für ihre Hilfe.
Das schwere Wort dafür ist: Aufwands-Entschädigung.
Weil es sein kann, dass sie Fahrt-Kosten haben.
Oder auch für Kosten für Essen und Trinken.
Das nennt man deshalb auch: Erfrischungs-Geld.
Wahl-Kabine
Im Wahl-Raum gibt es Kabinen,
wo Sie Ihre Stimme abgeben können.
Immer nur 1 Person darf in 1 Wahl-Kabine.
Denn jeder soll alleine und unabhängig wählen.
So sieht niemand, wen Sie wählen.
So bleibt Ihre Wahl geheim.
Wahl-Kampf
Wahl-Kampf ist:
Wenn Parteien und Politiker um die Stimmen
von den Bürgern und Bürgerinnen kämpfen.
Weil sie bei einer Wahl gewinnen wollen.
Wahl-Kampf-Helfer
Wahl-Kampf-Helfer unterstützen Parteien oder Politiker im Wahl-Kampf.
Wahl-Kreis
Ein Wahl-Kreis ist ein kleiner Teil in einem großen Wahl-Gebiet.
Zum Beispiel:
Deutschland hat insgesamt fast 300 Bundestags-Wahl-Kreise.
In einem Wahl-Kreis können immer nur die Menschen wählen,
die auch dort wahl-berechtigt sind.
Wahl-Kreise können unterschiedlich groß sein.
Zum Beispiel:
Bei einer Wahl vom Bundes-Tag oder vom Land-Tag.
Wahl-Lokal heißt jetzt: Wahl-Raum
Wahl-Raum heißt der Ort,
wo man zum Wählen hingehen muss.
Nur dort kann ein Wahl-Berechtigter seine Stimme direkt abgeben.
Der Wahl-Raum ist oft in einem öffentlichen Gebäude.
Zum Beispiel:
Im Rathaus oder in einer Schule.
Zu welchem Wahl-Raum Sie gehen müssen,
steht auf Ihrem Wahl-Schein.
Wahl-Plakat
Wahl-Plakate sind eine Form der Wahl-Werbung.
Auf den Plakaten wollen Parteien oder Politiker und Politikerinnen die Menschen von sich überzeugen.
Man sieht die Plakate besonders vor Wahlen oft am Straßen-Rand.
Wahl-Schein
Ein Wahl-Schein bestätigt das Recht zu Wählen.
Auf einem Wahl-Schein steht der Name von der Person, die wählen gehen darf.
Sie können einen Wahl-Schein beim Amt beantragen.
Mit dem Wahl-Schein bekommen Sie auch
die Papiere für die Brief-Wahl.
Wahl-Urne
Wahl-Urne heißt die Box,
in der man die Stimm-Zettel sammelt.
Wähler-Verzeichnis
Das Wähler-Verzeichnis ist ein Buch
mit den Namen von allen Wählern und Wählerinnen
in einer Stadt oder einem Ort.
Jeder Wahl-Berechtigte ist dort mit einer Nummer eingetragen.
Wahl-Vorstand
Jeder Stimm-Bezirk hat 1 Wahl-Vorstand.
Der Wahl-Vorstand überwacht die Stimm-Abgabe.
Zum Beispiel:
Er zählt die Stimmen aus.
Und er gibt das Ergebnis von der Wahl bekannt.
Zum Wahl-Vorstand gehören mehrere Wahl-Helfer.
Zum Beispiel:
- Der Vorsitzende:
Er gibt am Ende das Ergebnis bekannt.
Er wird unterstützt von seinem Stellvertreter. - Der Schriftführer:
Er führt das Wähler-Verzeichnis.
Und er schreibt das Wahl-Ergebnis auf.
Auch er hat einen Stellvertreter. - Der Beisitzer:
Er gibt Stimm-Zettel aus.
Und er zählt die Stimmen.
Meistens gibt es insgesamt 4 Beisitzer in 1 Wahl-Vorstand.
Wahl-Werbung
Vor Wahlen wollen Parteien und Politiker die Menschen von sich überzeugen.
Deshalb machen sie politische Werbung für sich.
Zum Beispiel mit Wahl-Plakaten.
Das ist eine besondere Art von Werbung.
Wahl-Werbung hat ein politisches Ziel:
Sie wollen nicht zum Kauf anregen.
Sondern Menschen überzeugen.
Wähler-Willen
Wähler-Willen ist ein schweres Wort für das,
was sich der Wähler wünscht.
Also: Was Sie, als Wähler, bei der Wahl erreichen wollen.