Informationen in Leichter Sprache

© Reinhild Kassing

In der Regel gibt man bei einer Abstimmung seine Stimme selbst ab.

Weil die Abstimmung geheim bleiben soll.

Es gibt aber auch Ausnahmen

In manchen Fällen erlaubt das Gesetz

eine Hilfs-Person bei der Abstimmung.

Das heißt:

Jemand darf Ihnen beim Abstimmen helfen.

Wenn Sie nicht alleine abstimmen können.

Wer kann Hilfe bekommen?

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Sie können Hilfe bekommen:

Wenn Sie nicht lesen können.

Wenn Sie eine Behinderung haben.

Zum Beispiel:

Wenn Sie Probleme damit haben:

  • den Stimm-Zettel auszufüllen
  • den Stimm-Zettel zu falten
  • die Abstimmungs-Unterlagen abzuschicken
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Wichtig:

Die Hilfs-Person kann Ihnen beim Abstimmen helfen.

Aber sie kann nicht für Sie bestimmen.

Sie hat keinen Einfluss auf Ihre Entscheidung.

Es handelt sich nur um eine technische Hilfe.

Aber Sie entscheiden alleine, für welche Antwort Sie abstimmen wollen.

Wer darf mir helfen?

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Sie entscheiden selbst, wer Ihnen hilft.

Zum Beispiel:

  • ein Familien-Mitglied
  • eine andere vertraute Person.

Wichtig:

Die Hilfs-Person muss mindestens 16 Jahre alt sein.

Und sie sollte gut Deutsch sprechen und lesen können.

Damit Sie die Unterlagen verstehen können.

Was macht die Hilfs-Person bei der Abstimmung?

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Hilfe bei der Abstimmung

Die Hilfs-Person kann Ihnen helfen,

die Abstimmungs-Unterlagen auszufüllen und abzuschicken.

Aber auch hier gilt: Nur Ihre Stimme ist wichtig.

Die Hilfs-Person hat keinen Einfluss auf Ihre Entscheidung.

Sie hilft nur bei der Abstimmung, wenn Sie es wollen.

Sie entscheiden aber selbst, für was Sie abstimmen!

Welche Pflichten hat die Hilfs-Person?

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Die Hilfs-Person hat Möglichkeiten, Ihnen zu helfen.

Aber sie hat auch verschiedene Pflichten.

Zum Beispiel:

Die Pflicht zur Umsetzung des Wähler-Willens.

Das heißt:

Nur das zu tun, was Sie als abstimmungs-berechtigte Person wollen.

Sie kann Sie unterstützen.

Aber die eigenen Wünsche von der Hilfs-Person sind egal.

Sie muss versprechen,

Sie nicht in Ihrer Abstimmung zu beeinflussen.

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Weil das wichtig ist,

muss die Hilfs-Person dieses Versprechen aufschreiben.

Das schwere Wort dafür ist:

eides-statt-liche Versicherung.

Die Hilfs-Person muss diese Versicherung unterschreiben.

Darin bestätigt sie, dass sie den Stimm-Zettel

nach dem Willen von der abstimmungs-berechtigten Person ausgefüllt hat.

Also dass sie nicht ihren eigenen Willen durchgesetzt hat.

Sondern nur das getan hat,

was die abstimmungs-berechtigte Person will.

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Achtung:

Die Hilfs-Person kann sich bei falschen Aussagen strafbar machen!

Sie kann hohe Strafen bekommen,

wenn sie die eidesstattliche Versicherung falsch ausfüllt!

Denn falsche Angaben sind gegen das Gesetz.

Hilfs-Personen haben noch eine andere wichtige Pflicht:

Die Pflicht zur Geheim-Haltung.

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In Deutschland darf jeder geheim abstimmen.

Niemand muss sagen, wofür oder wogegen man abstimmt.

Oder warum.

Das ist ein deutsches Grund-Recht.

Damit alle selbst und frei entscheiden können.

Die Hilfs-Person ist auch zur Geheim-Haltung verpflichtet.

Das heißt:

Sie muss geheim halten, für was Sie abgestimmt haben.

Das steht in Paragraf 107 c

im deutschen Straf-Gesetz-Buch.

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