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In der Regel gibt man bei einer Abstimmung seine Stimme selbst ab.
Weil die Abstimmung geheim bleiben soll.
Es gibt aber auch Ausnahmen.
In manchen Fällen erlaubt das Gesetz
eine Hilfs-Person bei der Abstimmung.
Das heißt:
Jemand darf Ihnen beim Abstimmen helfen.
Wenn Sie nicht alleine abstimmen können.
Wer kann Hilfe bekommen?
Wer darf mir helfen?
Was macht die Hilfs-Person bei der Abstimmung?
Hilfe bei der Abstimmung
Die Hilfs-Person kann Ihnen helfen,
die Abstimmungs-Unterlagen auszufüllen und abzuschicken.
Aber auch hier gilt: Nur Ihre Stimme ist wichtig.
Die Hilfs-Person hat keinen Einfluss auf Ihre Entscheidung.
Sie hilft nur bei der Abstimmung, wenn Sie es wollen.
Sie entscheiden aber selbst, für was Sie abstimmen!
Welche Pflichten hat die Hilfs-Person?
Die Hilfs-Person hat Möglichkeiten, Ihnen zu helfen.
Aber sie hat auch verschiedene Pflichten.
Zum Beispiel:
Die Pflicht zur Umsetzung des Wähler-Willens.
Das heißt:
Nur das zu tun, was Sie als abstimmungs-berechtigte Person wollen.
Sie kann Sie unterstützen.
Aber die eigenen Wünsche von der Hilfs-Person sind egal.
Sie muss versprechen,
Sie nicht in Ihrer Abstimmung zu beeinflussen.
Weil das wichtig ist,
muss die Hilfs-Person dieses Versprechen aufschreiben.
Das schwere Wort dafür ist:
eides-statt-liche Versicherung.
Die Hilfs-Person muss diese Versicherung unterschreiben.
Darin bestätigt sie, dass sie den Stimm-Zettel
nach dem Willen von der abstimmungs-berechtigten Person ausgefüllt hat.
Also dass sie nicht ihren eigenen Willen durchgesetzt hat.
Sondern nur das getan hat,
was die abstimmungs-berechtigte Person will.
Achtung:
Die Hilfs-Person kann sich bei falschen Aussagen strafbar machen!
Sie kann hohe Strafen bekommen,
wenn sie die eidesstattliche Versicherung falsch ausfüllt!
Denn falsche Angaben sind gegen das Gesetz.
Hilfs-Personen haben noch eine andere wichtige Pflicht:
Die Pflicht zur Geheim-Haltung.
In Deutschland darf jeder geheim abstimmen.
Niemand muss sagen, wofür oder wogegen man abstimmt.
Oder warum.
Das ist ein deutsches Grund-Recht.
Damit alle selbst und frei entscheiden können.
Die Hilfs-Person ist auch zur Geheim-Haltung verpflichtet.
Das heißt:
Sie muss geheim halten, für was Sie abgestimmt haben.
Das steht in Paragraf 107 c
im deutschen Straf-Gesetz-Buch.