Informationen in Leichter Sprache
Sie wollen bei der Wahl Ihre Stimme abgeben?
Und Sie sind in Deutschland wahl-berechtigt?
Dann haben Sie mehrere Möglichkeiten zu wählen.
Zum Beispiel:
Sie können im Wahl-Raum Ihre Stimme abgeben.
Die Wahl-Räume sind an den Wahl-Sonntagen
von 8 bis 18 Uhr geöffnet.
Zum Wählen müssen Sie Ihre Wahl-Benachrichtigung zeigen.
Sie bekommen vor Wahlen immer einen Brief vom Amt.
Dieser Brief heißt: Wahl-Benachrichtigung.
Den Brief bekommen alle Wahl-Berechtigten.
Zur Erinnerung an die Wahl.
Darin steht zum Beispiel:
Wann und wo Sie wählen können.
Bringen Sie diesen Brief bitte mit.
Wenn Sie die Wahl-Benachrichtigung nicht dabei haben:
Können Sie auch Ihren Personal-Ausweis zeigen.
Oder Sie zeigen Ihren Reise-Pass.
Diese Papiere werden dann vom Wahl-Vorstand geprüft.
Wenn der Wahl-Vorstand sagt: Die Papiere sind ok,
dann bekommen Sie Ihren amtlichen Stimm-Zettel.
Mit dem Stimm-Zettel gehen Sie in eine freie Wahl-Kabine.
Dort füllen Sie Ihren Stimm-Zettel aus.
Am Ende falten Sie Ihren Stimm-Zettel.
Damit von außen nicht erkennbar ist,
wen Sie wählen.
Denn Ihre Wahl soll geheim bleiben.
Zum Schluss werfen Sie den Stimm-Zettel in die Wahl-Urne.
Wichtig:
Sie können Ihre Stimme nur persönlich abgeben!
Falls Sie das alleine nicht schaffen,
können Sie Hilfe bekommen.
Zum Beispiel:
Weil Sie eine Behinderung haben.
Oder schlecht Lesen und Schreiben können.
Oder schlecht Deutsch verstehen.
Dann kann eine Hilfs-Person Sie unterstützen.
Neben der Wahl mit Stimm-Zetteln gibt es auch Wahl-Geräte.
Mit diesen Geräten kann man auch seine Stimme abgeben.
Aber im März 2009 hat das Bundes-Verfassungs-Gericht gesagt:
Das ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Diese Voraussetzungen sind derzeit nicht gegeben.
Darum werden diese Geräte in Deutschland noch nicht genutzt.
Die Wahlen werden vorerst nur mit Stimm-Zetteln durchgeführt.
Sie können Ihre Stimme auch anders abgeben.
Zum Beispiel: Mit der Post.
Das nennt man: Brief-Wahl.