Informationen in Leichter Sprache
Wer kann Hilfe bekommen?
Wer darf mir helfen?
Sie entscheiden selbst, wer Ihnen hilft.
Zum Beispiel:
- eine Wahl-Helferin oder ein Wahl-Helfer
im Wahl-Raum oder - eine andere vertraute Person.
Wichtig:
Die Hilfs-Person muss mindestens 16 Jahre alt sein.
Und sie sollte gut Deutsch sprechen und lesen können.
Damit Sie die Unterlagen verstehen können.
Was macht die Hilfs-Person bei der Wahl?
2. Hilfe bei der Brief-Wahl
Die Hilfs-Person kann Ihnen helfen,
die Wahl-Unterlagen auszufüllen und abzuschicken.
Aber auch hier gilt: Nur Ihre Stimme ist wichtig.
Die Hilfs-Person hat keinen Einfluss auf Ihre Entscheidung.
Sie hilft nur bei der Wahl, wenn Sie es wollen.
Sie entscheiden aber selbst, wen Sie wählen!
Welche Pflichten hat die Hilfs-Person?
Die Hilfs-Person hat Möglichkeiten, Ihnen zu helfen.
Aber sie hat auch verschiedene Pflichten.
Zum Beispiel:
Die Pflicht zur Umsetzung des Wähler-Willens.
Das heißt:
Nur das zu tun, was Sie als Wähler oder Wählerin wollen.
Sie kann Sie unterstützen.
Aber die eigenen Wünsche von der Hilfs-Person sind egal.
Sie muss versprechen,
Sie nicht in Ihrer Wahl zu beeinflussen.
Weil das wichtig ist,
muss die Hilfs-Person dieses Versprechen aufschreiben.
Das schwere Wort dafür ist:
eides-statt-liche Versicherung.
Die Hilfs-Person muss diese Versicherung unterschreiben.
Darin bestätigt sie, dass sie den Stimm-Zettel
nach dem Willen vom Wähler oder von der Wählerin ausgefüllt hat.
Also dass sie nicht ihren eigenen Willen durchgesetzt hat.
Sondern nur das getan hat,
was der Wähler oder die Wählerin will.
Achtung:
Die Hilfs-Person kann sich bei falschen Aussagen strafbar machen!
Sie kann hohe Strafen bekommen,
wenn sie die eidesstattliche Versicherung falsch ausfüllt!
Denn falsche Angaben sind gegen das Gesetz.
Hilfs-Personen haben noch eine andere wichtige Pflicht:
Die Pflicht zur Geheim-Haltung.
In Deutschland darf jeder geheim wählen.
Niemand muss sagen, wen er oder sie wählt.
Oder warum.
Das ist ein deutsches Grund-Recht.
Damit alle selbst und frei entscheiden können.
Die Hilfs-Person ist auch zur Geheim-Haltung verpflichtet.
Das heißt:
Sie muss geheim halten, wen Sie gewählt haben.
Das steht in Paragraf 107 c
im deutschen Straf-Gesetz-Buch.