Informationen in Leichter Sprache

© Reinhild Kassing

Vor Wahlen bekommen alle Wahl-Berechtigten

zur Erinnerung einen Brief.

Der Brief heißt:

Wahl-Benachrichtigung.

Darin steht zum Beispiel:

Wann und wo Sie wählen können.

Wann bekomme ich eine Wahl-Benachrichtigung?

Sie bekommen Ihre Wahl-Benachrichtigung

spätestens bis zum 21. Tag vor der Wahl.

  • Wenn Sie wahl-berechtigt sind.
Hier erfahren Sie, ob Sie wahl-berechtigt sind.
  • Wenn Sie im Wähler-Verzeichnis eingetragen sind.
Weitere Infos zum Wähler-Verzeichnis

Was steht in der Wahl-Benachrichtigung?

© Reinhild Kassing

In Ihrer Wahl-Benachrichtigung steht:

  • Die Art der Wahl

Zum Beispiel: Kommunal-Wahl 2014.

  • Der Wahl-Tag

Zum Beispiel: 25. Mai 2014.

  • Die Wahl-Zeit

Zum Beispiel: Sonntag, 8 bis 18 Uhr.

  • Das Wahl-Lokal: Also der Ort, wo Sie wählen gehen.

Zum Beispiel: Im Kunden-Zentrum Ehrenfeld.

  • Ihr Name

Zum Beispiel: Max Mustermann

  • Die Nummer von Ihrem Stimm-Bezirk.

Also zum Beispiel: Nummer 4

(für den Stimm-Bezirk: Köln- Ehrenfeld.)

  • Ihre Nummer im Wähler-Verzeichnis.

Zum Beispiel: Wähler 250

  • Und nur bei repräsentativen Stimm-Bezirken: ein Buchstabe.

Der Buchstabe informiert über Ihr Geschlecht und Alter.

Beispiel: Wähler 250 F.

Achtung:

Ein Buchstabe wird nur dann eingetragen,

wenn Sie in einem repräsentativen Stimm-Bezirk wohnen!

Das sind Sonder-Stimm-Bezirke.

Weitere Informationen zu den verschiedenen Stimm-Bezirken
  • Hinweise zur Brief-Wahl

Also Infos, wie Sie mit der Post wählen können.

  • Antrag für einen Wahl-Schein.

Damit können Sie einen Wahl-Schein bestellen.

Weitere Informationen