Unsere Bewilligungsbescheide über Fördermittel enthalten die Auflage, alle Publikationen in Zusammenhang mit dem geförderten Projekt oder der geförderten Einrichtung mit einem entsprechenden Hinweis zu versehen. Hierfür ist das Stadtlogo mit dem Zusatz „Gefördert durch..." zu verwenden.
Besteht die Förderung allerdings nur darin, eine Veranstaltung durch Beratung, Organisation und Werbung - also ohne finanzielle Zuschüsse - zu unterstützen, ist die Variante mit dem Zusatz „Mit (freundlicher) Unterstützung durch ..." zu verwenden.
Ohne die ausdrückliche Genehmigung der Kulturverwaltung ist die Verwendung des Stadtlogos nicht gestattet.