Die Niederschlagsversickerung dient unter anderem dem Erhalt des natürlichen Wasserkreislaufes und dem vorbeugenden Hochwasserschutz und ist in der Regel für neubebaute Grundstücke verpflichtend.

Bei der Versickerung liegen die Interessen des Gewässerschutzes auf einer möglichst hohen Qualität des in den Untergrund eingeleiteten Niederschlagswassers. Deshalb wird bei Versickerungsanlagen innerhalb von Wasserschutzgebieten vorrangig auf die hohe Reinigungsleistung des Oberbodens, der sogenannten belebten Bodenzone, gesetzt.

Das bedeutet jedoch für alle Grundstücke, dass bestimmte (Grün-) Flächen für die Niederschlagsversickerung vorgesehen werden müssen. Dies kann sowohl bei den häufig sehr klein geschnittenen Privatgrundstücken, als auch bei den flächenintensiv genutzten Gewerbeflächen problematisch sein. In vielen Fällen können bei Neuplanungen, Grundstücksflächen nicht im erforderlichen Maße bereitgestellt werden.

Bürgerservice

Regenwasserversickerung
Erstellung und wesentliche Änderung von Kanalisationsnetzen