© Bundesanstalt für Straßenwesen

Die "Grüne Umweltzone" wurde zum 1. Oktober 2019 erweitert. In die Umweltzone dürfen nur Fahrzeuge mit einer grünen Plakette einfahren. Die Straßen im Grenzbereich bilden den äußeren Rahmen und dürfen ohne Einschränkung befahren werden.

Linksrheinisch umfasst sie die innerstädtischen Stadtteile bis zum Militärring und die Stadtteile Müngersdorf, Junkersdorf, Lövenich, Weiden und Niehl. Davon ausgenommen sind der Niehler Hafen und das Gewerbegebiet Ossendorf.

Rechtsrheinisch betrifft die Umweltzone die Stadtteile Deutz, Mülheim, Stammheim, Höhenhaus, Dünnwald, Buchforst, Buchheim, Holweide, Dellbrück, Kalk, Höhenberg, Merheim, Brück, Neubrück, Humboldt/Gremberg, Vingst, Ostheim, Rath/Heumar und Poll.

Insgesamt umfasst die Umweltzone nun 137 Quadratkilometer.

In Köln gibt es seit Januar 2008 eine Umweltzone. Zum 1. April 2012 wurde sie erstmalig erweitert.

Maßnahmen für die Ausweitung der Umweltzone Köln

  • Am 1. Oktober 2019
    wurde die Grünen Umweltzone zum zweiten Mal erweitert.
  • Ab 1. Juli 2014
    durften nur Fahrzeuge mit grüner Plakette in der Umweltzone fahren.
  • Am 1. Januar 2013
    wurden Fahrzeuge mit gelber oder grüner Plakette zugelassen. Fahrzeuge mit roter Plakette dürfen die Umweltzone nicht mehr befahren.
  • Am 1. April 2012
    wurde zum ersten Mal die Kölner Umweltzone erweitert.
  • Am 1. Januar 2008 
    wurde die Kölner Umweltzone eingerichtet.

Die erweiterte Kölner Umweltzone

Die Umweltzone wird in der zweiten Fortschreibung des Luftreinhalteplans 2019 erweitert und umfasst eine Fläche von 137 Quadratkilometern. Im Linksrheinischen wird sie für den Stadtteil Niehl zwischen Industriestraße, Niehler Damm und Bremerhavener Straße erweitert. Dabei bleibt die Industriestraße als Transitzone ausgenommen. Im Rechtsrheinischen wird sie um folgende Stadtteile ganz oder in Teilen ergänzt: Stammheim, Dünnwald, Höhenhaus, Mülheim, Buchheim, Holweide, Dellbrück, Höhenberg, Merheim, Brück, Ostheim, Neubrück, Rath/Heumar.

Folgende Strecken können mit allen Fahrzeugen zum Umfahren der Umweltzone Köln genutzt werden:

Alle Autobahnen sind von der Umweltzone ausgenommen, deswegen kann der Kölner Autobahnring A1, A3, A4 von allen Fahrzeugen genutzt werden.

Linksrheinisch:

  • Autobahnkreuz Köln-Nord
  • Stadtautobahn A57
  • Innere Kanalstraße
  • Zoobrücke über die Bundesstraße B55a bis zum Autobahnkreuz Köln-Ost
  • Innere Kanalstraße Richtung Riehler Straße, An der Schanz und Kuhweg (nur Zufahrt möglich über Kuhweg), Industriestraße
  • Militärring im Abschnitt zwischen Gregor-Mendel-Ring und Dürener Straße

Rechtsrheinisch und vom Rechtsrheinischen kommend

  • Autobahnkreuz Köln-Ost über Bundesstraße B55a
  • Zoobrücke
  • Innere Kanalstraße weiter über Stadtautobahn A57 Richtung Autobahnkreuz Köln-Nord
  • Autobahnkreuz Köln-Gremberg über die Östliche Zubringerstraße L124, Gummersbacher Straße und Straße des 17. Juni auf die B55a
  • Düsseldorfer Straße (B8) aus Richtung Leverkusen bis zum Mülheimer Zubringer auf die A3
Flyer erweiterte Umweltzone
PDF, 307 kb

Karten und Liste der Straßen zur Umweltzone

Zoomfähige Stadtkarte mit Straßensuchfunktion

Wenn Sie wissen möchten, ob eine Straße in der Umweltzone liegt, geben Sie den Namen der Straße im Suchfeld ein. Befindet sich die Straße in der Kölner Umweltzone ist der jeweilige Kartenausschnitt rot schraffiert. Die Straßen im Grenzbereich bilden den äußeren Rahmen und dürfen ohne Einschränkung befahren werden.

Straßensuche in der Umweltzone

Übersichtskarte der Umweltzone Köln (Stand: September 2019)

Erweiterung Grüne Umweltzone
PDF, 2234 kb
Übersichtskarte alte und neue Umweltzone
PDF, 1985 kb

Liste der Straßen und Adressen (Stand: Mai 2020)

Die Aufstellung enthält alle Straßen, die in der Umweltzone liegen.

Straßen und Adressen in der Umweltzone
PDF, 2128 kb

Luftqualität in Köln und die Einführung der Umweltzone 2008

Untersuchungen der Luftqualität hatten ergeben, dass die Luftschadstoffimmissionen in der Kölner Innenstadt, wie in anderen Großstädten auch, großflächig EU-Grenzwerte überschritten haben. Dies betraf Feinstaub, mit dem seit 1. Januar 2005 bestehenden Grenzwert sowie Stickstoffdioxid, mit dem seit 1. Januar 2010 einzuhaltenden Wert.

Ein wesentlicher Verursacher der Luftbelastung ist der Fahrzeugverkehr. Um die Qualität der Luft zu verbessern und mögliche Gesundheitsgefahren für Kölner Bürgerinnen und Bürger zu vermeiden, wurde 2008 die Umweltzone im inneren Bereich der Stadt Köln eingerichtet. Grundlage dieser Maßnahme war der Luftreinhalteplan Köln, der im Oktober 2006 von der Bezirksregierung Köln veröffentlicht wurde.

Warum ist die Fortschreibung des Luftreinhalteplans erforderlich?

Messungen der Jahre seit Einführung der Umweltzone in 2008 haben gezeigt, dass die Luftbelastungssituation für Feinstaub inzwischen im Rahmen der gesetzlichen Werte liegt. 

In der Innenstadt und an Verkehrsschwerpunkten wurden wiederholt problematische Luftschadstoffbelastungen gemessen, so dass die Fortschreibung des Luftreinhalteplans erforderlich wurde. Inzwischen liegt die dritte Fortschreibung des Luftreinhalteplans vor. Seit dem Jahr 2020 werden die Immissionsgrenzwerte der 39. Bundesimmissionsschutzverordnung an allen Messpunkten im Stadtgebiet eingehalten.

Luftreinhalteplan für das Stadtgebiet Köln – Dritte Fortschreibung 2021 Luftreinhalteplan für das Stadtgebiet Köln – Zweite Fortschreibung 2019 Luftreinhalteplan für das Stadtgebiet Köln – Erste Fortschreibung 2012