Reptilien sind vorrangig nach Wahl der Halterin oder des Halters mit Transpondern, soweit sie nicht die vorgeschriebenen Gewichtsgrenzen unterschreiten, zu kennzeichnen oder mittels Dokumentation individualisierbar zu machen. Andere Kennzeichnungsmethoden dürfen nur nach Genehmigung durch die Untere Naturschutzbehörde erfolgen.

Transponder

Die Kennzeichnung von Reptilien kann ab einem Gewicht von 200 Gramm, bei Schildkröten ab 500 Gramm mit einem Transponder erfolgen. Bei Verwendung eines Mini-Transponders können bei Reptilien bereits bei geringerem Gewicht Transponder gesetzt werden.

Fotodokumentation

Um auch leichtere Tiere und Tiere, bei denen aus individuellen Gründen eine Kennzeichnung mittels Transponder nicht möglich ist, identifizieren zu können, gibt es seit 2006 für bestimmte Landschildkröten, Schlangen, Leguane und Eidechsen eine weitere Kennzeichnungsmethode, die sogenannte Fotodokumentation. Hierbei werden die individuellen, unverwechselbaren Körpermerkmale fotografisch dargestellt. Da die Handhabung und Anforderungen an die Kennzeichnung mittels Fotodokumentation bei den einzelnen Behörden unterschiedlich sein kann, sollten Sie im Zweifelsfall Informationen bei der zuständigen Behörde einholen.

Weitere Tierarten, für die eine Kennzeichnung mittels Fotodokumentation zugelassen ist, können Sie Anlage 6 der Bundesartenschutzverordnung entnehmen.

Bundesartenschutzverordnung

Was gehört dazu?

Die Fotodokumentation können Sie in Form eines Kennzeichnungsdokuments oder als Anlage zu einer EU-Bescheinigung anlegen. Beide Darstellungen sind mit Angaben zu Körpergröße, Gewicht, Alter, Geschlecht und Datum der Fotografie sowie einer Beschreibung vorhandener Besonderheiten zu ergänzen.

Die Aufnahme

Die Fotos müssen eine Größe von 9 mal 13 Zentimetern haben. Sie sind in zweifacher Ausfertigung (für Original und Durchschrift) vorzulegen. Bitte achten Sie darauf, dass das Tier beziehungsweise die für die betreffende Art wichtigen Merkmale groß (bildfüllend) und scharf (gut ausgeleuchtet, ohne Schatten und Lichtreflexe) abgebildet sind.

Bitte beschriften Sie die einzelnen Fotos immer, damit eine Zuordnung des Tieres zu dem betreffenden Dokument gewährleistet ist.
Die Anlage 6 BArtSchV enthält bei einigen Tieren zusätzliche Angaben zu den für eine Fotodokumentation geeigneten Körperteilen.

Wie lange ist das Foto gültig?

Da sich die individuellen Merkmale eines Tieres im Laufe der Zeit ändern, müssen in regelmäßigen Abständen, je nach Tierart, neue Fotos angefertigt werden, um die Identität des Tieres lückenlos nachweisen zu können. Diese zeitliche Abfolge neuer erforderlicher Fotodokumentationen ist in den EU-Bescheinigungen als Auflage aufgeführt. Deren Einhaltung liegt in der Eigenverantwortung der jeweiligen Tierhalterin beziehungsweise des jeweiligen Tierhalters. Die Fotodokumentation muss, falls vorhanden, mit dem entsprechenden Original-Dokument der zuständigen Behörde ohne Aufforderung zur Verfügung gestellt werden.

Geltungsbereich der Fotodokumentation

In Deutschland wird die Fotodokumentation als "einmalige und dauerhafte" Kennzeichnung anerkannt. Deshalb gelten deutsche EU-Bescheinigungen mit Fotodokumentation innerhalb Deutschlands für beliebig viele Vermarktungsaktionen, verlieren aber nach einer Abgabe des Tieres in ein anderes EU-Mitgliedsland ihre Gültigkeit.

Bei der Abgabe eines Exemplares sollten Sie die Kennzeichnungsdokumente und die EU-Vermarktungsgenehmigungen der neuen Besitzerin beziehungsweise dem neuen Besitzer zur Nachweisführung aushändigen. Wird die jeweilige Anschlussdokumentation versäumt oder zu spät gefertigt, werden Vermarktungsgenehmigungen ungültig und es kann der Legalitätsnachweis in Frage gestellt sein.

Versenden

Anstelle eines Versands der Fotos per Post können Sie uns diese auch per E-Mail zuschicken. Dabei sollte ein Foto eine möglichst große Auflösung besitzen, jedoch für den Mail-Versand nicht größer als 1,5 MB sein. Bei einer größeren Anzahl an Fotos senden Sie uns bitte mehrere E-Mails, so dass sie einzeln nicht mehr als 8 MB besitzen.

E-Mail an das Umwelt- und Verbraucherschutzamt

Broschüre

Beispiele und Hilfen zur Anfertigung von Fotodokumentationen enthält auch die Broschüre "Fotodokumentation von geschützten Reptilien" von Carolin Bender, die bei der Deutschen Gesellschaft für Herpetologie und Terrarienkunde (DGHT) e. V., Postfach 1421, 53351 Rheinbach in englischer Fassung bezogen werden kann.

Beispiele und detaillierte Informationen