Viele Menschen befinden sich in ihrem Leben in einer Situation, in der sie ihre Probleme ohne professionelle Hilfe nicht mehr aus eigener Kraft lösen können.

In Köln stehen Ihnen deswegen vielfältige Angebote zur Verfügung, die Ihnen bei einer psychischen Erkrankung Hilfe und Unterstützung bieten:

  • wenn Sie das Gefühl haben psychisch erkrankt zu sein
  • wenn Sie psychisch erkrankt sind
  • wenn Sie sich in einer seelischen Krise befinden
  • wenn Sie Ihre Probleme nicht mehr ohne Alkohol, Medikamente oder Drogen bewältigen können
  • wenn Sie unter altersbedingten seelischen Störungen leiden
  • wenn Sie als Angehöriger, Bekannter oder sonstige Bezugsperson das Gefühl haben, dass eine Person an den genannten Störungen leidet
  • wenn Sie allgemeine oder spezielle Fragen zu psychischen Erkrankungen und Hilfsmöglichkeiten haben
Behandlung von psychischen Erkrankungen
Beratungsangebot des sozialpsychiatrischen Dienstes
Hilfen bei akuten Krisen am Tag oder in der Nacht

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Umfassende Informationen über die Hilfsangebote in Köln erhalten Sie auch in der folgenden Broschüre.

Wer hilft psychisch kranken Menschen in Köln?
PDF, 559 kb

Behandlung

Die ambulante Behandlung einer psychischen Erkrankung leisten die Ärztinnen und Ärzte für Psychiatrie und Nervenheilkunde. Sie können die Notwendigkeit einer Behandlung vorab mit Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt besprechen oder direkt einen Termin mit einer Fachärztin oder einem Facharzt vereinbaren. Entsprechende Adressen von Facharztpraxen in der Nähe Ihres Wohnortes entnehmen Sie bitte der Broschüre "Wer hilft psychisch kranken Menschen in Köln?" oder einem öffentlichen Telefonverzeichnis.

Ist eine stationäre Behandlung in einer psychiatrischen Fachklinik notwendig, stellt Ihre behandelnde Ärztin oder Ihr behandelnder Arzt eine entsprechende Überweisung für die regional zuständige Klinik oder für eine Kölner Klinik Ihrer Wahl aus.

Psychiatrische Kliniken in Köln

Beratung

Wenn Sie eine Beratung wünschen, können Sie einen Termin mit unserem Sozialpsychiatrischen Dienst vereinbaren, der Ihnen als betroffene Person und auch als Angehörige oder Angehöriger gezielt helfen kann.

In den Sozialpsychiatrischen Zentren in Ihrem Stadtbezirk finden Sie ebenfalls Beratungsstellen, die Ihnen Unterstützung anbieten.

Sozialpsychiatrischer Dienst

Expertinnen und Experten im Gesundheitsamt beraten Sie und helfen weiter.

Sozialpsychiatrische Zentren

Von Beratung bis zum betreuten Wohnen haben die Zentren viele Angebote.

Krisen mit Selbst- und Fremdgefährdung

Krisen am Tag
Wenn Sie oder eine Person aus Ihrem direkten Umfeld tagsüber Hilfe benötigen, verständigen Sie die behandelnde Fachärztin oder den behandelnden Facharzt. Wenn diese oder dieser nicht erreichbar ist, können Sie uns, den Sozialpsychiatrischen Dienst, hinzuziehen. Selbstverständlich haben Sie bei einer Gefährdung der unmittelbar betroffenen Person oder anderer Personen auch die Möglichkeit, über den Notruf 112 die Feuerwehr oder über 110 die Polizei zu alarmieren.

Krisen in der Nacht und am Wochenende
Wenn Sie oder eine Person aus Ihrem direkten Umfeld außerhalb unserer Öffnungszeiten oder der Notfallpraxen Hilfe benötigen, können Sie sich an den ärztlichen Notdienst wenden. Diesen erreichen Sie unter der Telefonnummer 116117. Sie haben ebenfalls die Möglichkeit, die Ambulanzen der zuständigen psychiatrischen Fachkliniken aufzusuchen, die rund um die Uhr besetzt sind.

Besteht eine Gefährdung unmittelbar für die betroffene Person oder für andere Personen, können Sie über den Notruf 112 die Feuerwehr oder über 110 die Polizei alarmieren. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Feuerwehr und Polizei werden die Situation vor Ort einschätzen und wenn nötig die betroffene Person zur Abklärung in ein Krankenhaus bringen. Ist aus Sicht einer Fachärztin oder eines Facharztes eine Behandlung gegen den Willen der oder des Betroffenen erforderlich, wird eine psychiatrische Unterbringung nach dem Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten erwirkt. Die rechtlichen Voraussetzungen der Unterbringung prüft die Vormundschaftsrichterin oder der Vormundschaftsrichter zeitnah in der Klinik. Eine weitergehende Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gegen den Willen der oder des Betroffenen ist nur per richterlichem Beschluss möglich.

Um eine solche Situation zu vermeiden, empfiehlt es sich, frühzeitig eine der niedergelassenen Facharztpraxen aufzusuchen oder sich Hilfe und Unterstützung über den Sozialpsychiatrischen Dienst oder die Sozialpsychiatrischen Zentren zu holen.