Sie sind pflegebedürftig und die Unterstützung zu Hause durch Angehörige und Dienste reicht nicht mehr aus?

Die Pflege in einer stationären Pflegeeinrichtung ist dann die richtige Lösung für Sie. Dort werden Sie rund um die Uhr versorgt und betreut. Bei der Suche nach der für Sie geeigneten Einrichtung tauchen viele Fragen auf, wie zum Beispiel:

  • Welche sozialen und kulturellen Angebote gibt es?
  • Gibt es Einzelzimmer?
  • Gibt es spezielle Angebote für Menschen mit Demenz?
  • Welche Kosten entstehen in der Pflegeeinrichtung?

Für die Aufnahme in eine Pflegeeinrichtung muss der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) eine Pflegestufe festsetzen und die Notwendigkeit der Aufnahme in ein Heim bestätigen.

Welche Kosten entstehen in der Pflegeeinrichtung?

Der tägliche Pflegesatz, der Ihnen in Rechnung gestellt wird, ergibt sich aus den Kosten für:

  • Pflege
  • Unterkunft und Verpflegung
  • Investitionskosten

Für zusätzliche Leistungen, wie zum Beispiel für Friseur und ähnliches, müssen Sie in der Regel selbst aufkommen.

Die Pflegekasse finanziert die Kosten für die Pflege bis zu einem monatlichen Höchstbetrag, der je nach Pflegestufe unterschiedlich ist.

Das Pflegewohngeld kann Sie finanziell entlasten. Es wird für Sie von der Einrichtung beim Sozialhilfeträger beantragt. Es ist abhängig von der Höhe Ihres Einkommens und der Höhe der Investitionskosten der Einrichtung.

Wenn die Leistungen der Pflegekasse, das Pflegewohngeld und Ihr eigenes Einkommen und Vermögen nicht ausreichen um den Pflegeplatz zu finanzieren, dann können Sie die Übernahme der ungedeckten Heimpflegekosten bei der Heimpflege im Amt für Soziales und Senioren beantragen.

Wir prüfen dann Ihr Einkommen und Vermögen und gegebenenfalls Unterhaltsansprüche gegenüber Angehörigen. Wenn wir die Heimkosten übernehmen, dann erhält die Pflegeeinrichtung die regelmäßigen Zahlungen direkt von uns.

Für Ihren persönlichen Bedarf erhalten Sie selbst von uns einen monatlichen Betrag als Taschengeld, in Höhe von 100,98 Euro.

Weitere Informationen zum Pflegewohngeld

Qualitätssicherung und Heimaufsicht

Die stationären Pflegeeinrichtungen unterliegen der Kontrolle der Heimaufsicht.

Diese hat unter anderem die Aufgabe, die Interessen und Bedürfnisse der Heimbewohnerinnen und Heimbewohner vor Beeinträchtigungen zu schützen. Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen, Angehörige von Bewohnerinnen und Bewohnern und Personal der Einrichtung haben die Möglichkeit bei der Heimaufsicht Beschwerden und Kritik anzubringen und Beratung einzuholen. Darüber hinaus finden mindestens ein Mal jährlich umfangreiche Kontrollen der Einrichtungen statt.

Der MDK prüft im Auftrag der gesetzlichen Pflegekassen, ob die Pflegeeinrichtungen die vereinbarten Qualitätsstandards einhalten.

Weiterführende Informationen

Den Antrag stellen Sie bei Ihrem örtlichen Sozialhilfeträger (Sozialamt).
In Köln stellen Sie den Antrag auf Übernahme der Heimpflegekosten zentral im:

Amt für Soziales und Senioren
Bezirksrathaus Kalk
Kalker Hauptstraße 247-273
51103 Köln

Beratung, Information, eine Gesamtübersicht aller stationären Pflegeeinrichtungen in Köln und eine Checkliste für den Vergleich von Einrichtungen, erhalten Sie bei Ihrem Zentralen Beratungstelefon für Senioren und Menschen mit Behinderung.

Beratungstelefon für Senioren und Menschen mit Behinderung
Datenbanksuche des Beratungstelefons
Übersicht zu den Themen, zu denen Sie weiterführende Informationen beim Beratungstelefon erhalten
  • "Die BAGSO informiert: Das richtige Heim"
    Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen e.V. (BAGSO)
    Eifelstraße 9
    53119 Bonn
    Telefon: 0228 / 2499930 
    Telefaxkopierer: 0228 / 24999320
E-mail an die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen e.V.
  • "Auf der Suche nach einem Heim" (kostenlos)
    Bundesministerium für Familie, Senioren und Seniorinnen, Frauen und Jugend
    Postfach 201551
    53145 Bonn
    Telefon: 0180 / 5329329
E-mail an das Bundesministerium für Familie, Senioren und Seniorinnen, Frauen und Jugend