Menschen, die nicht erwerbsfähig sind und Anspruch auf Unterstützung haben, sollen ein Leben führen können, das der Würde des Menschen entspricht. Das ist Aufgabe der Sozialhilfe. Ziel ist dabei, dass diese Unterstützung so weit wie möglich dazu befähigt, unabhängig von ihr zu leben. Daran haben auch die Empfänger*innen von Sozialhilfe nach ihren Kräften mitzuwirken.

Unterschied zum Bürgergeld

Sind Sie Leistungssuchende*r im Alter zwischen 15 und dem gesetzlichen Rentenalter und in der Lage, einer Erwerbstätigkeit von mindestens drei Stunden täglich nachzugehen, könnten Sie Anrecht auf Bürgergeld haben. Bürgergeld können Sie über das Jobcenter beantragen.

Bürgergeld beantragen

 

Welche Leistungen umfasst die Sozialhilfe?

Hilfe zum Lebensunterhalt 
§§ 27 bis 40 SGB XII

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung 
§§ 41 bis 46b SGB XII

Hilfe zur Pflege
§§ 61 bis 66 SGB XII

Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten 
§§ 67 bis 69 SGB XII

Weiterführung des Haushalts
§ 70 SGB XII

Altenhilfe 
§ 71 SGB XII

Blindenhilfe
§ 72 SGB XII

Bestattungskosten
§ 74 SGB XII

Weitere Leistungen

Hilfen zur Gesundheit
§§ 47 bis 52 SGB XII
Für alle Leistungsberechtigten, die nicht gesetzlich oder privat krankenversichert sind, wird die medizinische Versorgung durch den Sozialhilfeträger sichergestellt. 

Hilfe in sonstigen Lebenslagen
§ 73 SGB XII
Sie können auch in anderen Lebenslagen Unterstützung erhalten. Das ist möglich, wenn der Einsatz öffentlicher Mittel gerechtfertigt ist. Bitte wenden Sie sich dazu an Ihre zuständige Sachbearbeitung. Sollten Sie noch keine Leistungen beziehen, wenden Sie sich bitte an die Außenstelle des Stadtbezirkes, in dem Sie wohnen.

Vorsprache

Ob Sie für die Beantragung persönlich zu uns kommen müssen, hängt von der jeweiligen Art der Sozialhilfe ab. Bitte informieren Sie sich über die Einzelheiten auf der Internetseite zur jeweiligen Hilfe.

Gebühren

Für die Beratung und Beantragung erheben wir keine Gebühren.

Rechtliche Voraussetzungen