In Nordrhein-Westfalen können Bewohner*innen einer Pflegeeinrichtung bei vollstationärer Pflege die anteilige Übernahme der Investitionskosten als Pflegewohngeld beantragen. Dieses wird als Unterstützung der pflegebedürftigen Person in Abhängigkeit von ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit gewährt. 

 

Die Kosten in einer Pflegeeinrichtung unterteilen sich in Kosten für

  • Pflege
  • Unterkunft
  • Verpflegung
  • Investitionskosten.

Die Pflegeversicherung gibt einen Zuschuss zu den Kosten der Pflege. Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und die Investitionskosten müssen die pflegebedürftigen Personen selbst tragen. Investitionskosten sind Kosten, die der Pflegeeinrichtung zum Beispiel für Erhalt und Renovierung von Gebäuden entstehen. Soweit die Investitionskosten nicht aus Einkommen und Vermögen getragen werden können, ist die Zahlung eines bewohnerorientierten Aufwendungszuschusses, das sogenannte Pflegewohngeld, möglich.

Benötigte Unterlagen

  • Antrag auf Pflegewohngeld
  • Betreuungsurkunde oder Vollmacht
  • Einstufungsbescheid des medizinischen Dienstes der Pflegekasse
  • Einkommensnachweise (z. B. Rentenbescheide, Zinsnachweise, Pension, Versicherungsleistungen, Einkommen aus Vermietung und Verpachtung)
  • Einkommensnachweise des Ehegatten und Lebenspartner (z. B. Arbeitslosengeldbescheid oder Gehaltsnachweise)
  • Auszüge aller vorhandenen Girokonten in der Regel der letzten drei Monate ab Antragstellung
  • Nachweise über vorhandenes Vermögen (z. B. Sparbücher, Wertpapiere, Bausparverträge, Policen von Lebens- und Sterbegeldversicherungen, Grundbuchauszüge bei vorhandenem Grundbesitz, Einheitswertbescheid, Erbansprüche, Ansprüche gegenüber Dritten, Wertpapiere/Depot, Bestattungsvorsorgevertrag, Grabpflegevertrag)
  • Nachweise über verkauftes, übertragenes oder verschenktes Vermögen (z. B. Kaufverträge, Übergabeverträge, Altenteilverträge oder Schenkungsverträge)

 

Hier finden Sie den Antrag:

Antrag auf Pflegewohngeld

Wer ist antragsberechtigt?

Das Pflegewohngeld gilt als öffentliche Förderung der Pflegeeinrichtung.

Antragsberechtigt ist die pflegebedürftige Person beziehungsweise die jeweilige Vertretung. Sofern diese eine Zustimmung erteilt haben, kann die Einrichtung den Antrag stellen.

Voraussetzung für Ihren Antrag auf Pflegewohngeld ist, dass:

  • Sie vollstationäre Pflege erhalten.
  • Sie mindestens in Pflegegrad 2 eingestuft wurden.
  • Ihr Einkommen und Ihr Vermögen von unter 10.000 Euro bei Einzelpersonen oder 15.000 Euro bei Ehepaaren, Lebenspartnerschaften oder eheähnlichen Lebensgemeinschaften zur Finanzierung der Investitionskosten nicht oder teilweise nicht ausreicht.

Dem Antrag müssen Sie entsprechende Nachweise zu Ihrem Einkommen und Vermögen beifügen.

In welcher Höhe wird Pflegewohngeld gewährt?

Das Pflegewohngeld kann bis zur Höhe der tatsächlichen Investitionskosten der jeweiligen Pflegeeinrichtung gewährt werden.

Wer erhält das Pflegewohngeld?

Das Pflegewohngeld wird an die Pflegeeinrichtung gezahlt.

Weiterführende Links

Vorsprache

Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich, auf Wunsch nach Absprache aber selbstverständlich möglich.

Die Senioreneinrichtung unterstützt bei der Beantragung von Pflegewohngeld.

Der Antrag wird von dem*r Bewohner*in gemeinsam mit der Pflegeeinrichtung schriftlich per Post oder Fax gestellt.

 

Gebühren

Es fallen keine Gebühren an.

Rechtliche Voraussetzungen

Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Vollstationäre Hilfen
Kalker Hauptstraße 247-273
51103 Köln
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende eingeschränkt zugänglich.
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
  • Es ist ein Personenaufzug vorhanden.
Zeichenerklärung
Telefax
0221 / 221-98459
Kontakt
Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 13 Uhr
sowie nach Vereinbarung

Anfahrt

Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Kalk Post, nicht rollstuhlgerecht)
Bus-Linie 159 (Haltestelle Kalk Post)
S-Bahn-Linien S 12 und S 13 (Haltestelle Trimbornstraße, nicht rollstuhlgerecht)

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