Einige Zulassungs-Angelegenheiten können Sie im Rahmen der i-Kfz-Angebote online durchführen, damit wird eine Vorsprache in der Kfz-Zulassungsstelle für diese Anliegen grundsätzlich entbehrlich.
Aktuelles
Ab dem 1. September 2023 startet die neue i-Kfz Stufe 4. Erstmalig können nun auch juristische Personen Zulassungsvorgänge über i-Kfz abwickeln.
Was brauchen Sie für das Online-Verfahren?
Für alle Angelegenheiten - außer Abmeldung/Außerbetriebsetzung - benötigen Sie
- einen Personalausweis oder elektronischen Aufenthaltstitel mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID),
- ein Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit "AusweisApp2".
Für eine Neuzulassung, Umschreibung oder Wiederzulassung benötigen Sie zusätzlich
- eine gültige elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB),
- eine gültige Hauptuntersuchung (HU) und gegebenenfalls gültige Sicherheitsüberprüfung (SP),
- gegebenenfalls die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), welche seit 1. Januar 2015 im Umlauf ist und gegebenenfalls Zulassungsbescheinigung Teil II, welche seit 1. Januar 2018 im Umlauf ist
- sowie gegebenenfalls Stempelplaketten (Zulassungsplaketten auf den Kennzeichenschildern) mit freigelegten Sicherheitscodes, welche seit 1. Januar 2015 in Umlauf sind.
Für eine Abmeldung/Außerbetriebsetzung ist bis auf weiteres die Notwendigkeit der aktivierten Online-Ausweisfunktion (elektronische Identifikation) ausgesetzt. Sie benötigen zusätzlich die Zulassungsbescheinigung Teil I und Stempelplaketten (Zulassungsplaketten auf den Kennzeichenschildern) mit freigelegten Sicherheitscodes, welche seit dem 1. Januar 2015 in Umlauf sind.
Wie funktioniert i-Kfz?
Ausführliche Informationen und Erklärvideos zur internetbasierten Fahrzeugzulassung erhalten Sie unter folgendem Link:
Sollten Sie mit der Nutzung der internetbasierten Fahrzeugzulassung Schwierigkeiten haben, kontaktieren Sie bitte die Kfz-Zulassungsstelle per E-Mail. Die Kfz-Zulassungsstelle wird sich zeitnah mit Ihnen in Verbindung setzen.