- Betriebsferien 2025/2026
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Von 24. Dezember 2025 bis 4. Januar 2026 bleibt unser Betrieb geschlossen. Ausnahmen gelten für ausgewählte Dienststellen und Freizeiteinrichtungen. Wichtige Services sind über Notdienste und Rufbereitschaften weiterhin verfügbar.
Sie wollen Ihr Fahrzeug zulassen?
Viele Zulassungsanliegen können Sie schnell und unkompliziert online erledigen. Sehen Sie sich bitte das i-Kfz-Onlineangebot an, bevor Sie einen Termin vor Ort buchen. Bei einer vollständig und korrekt vorgenommenen Online-Zulassung wird eine Vorsprache in der Kfz-Zulassungsstelle entbehrlich.
Diese Anliegen können Sie mit i-Kfz online erledigen
Vorteile von i-Kfz
- Behördengang 24/7 möglich
- Keine Wartezeiten
- von überall nutzbar
- sofort losfahren
Was brauchen Sie für das Online-Verfahren?
Sie müssen für alle Angelegenheiten – außer Abmeldung/Außerbetriebsetzung – Ihre Identität nachweisen, dafür benötigen
natürliche Personen:
- einen Personalausweis (nPA) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion und PIN oder elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion und PIN oder eID-Karte,
- ein NFC-fähiges Smartphone oder Tablet mit "AusweisApp2"oder ein Kartenlesegerät
- ein BundID-Konto mit Online-Ausweis oder ein BundID-Konto mit ELSTER-Zertifikat und Passwort.
Weitere Informationen und Registrierung BundID-Konto
juristische Personen:
- ein Unternehmenskonto Mein Unternehmenskonto mit ELSTER-Zertifikat und Passwort.
Weitere Informationen und Registrierung Mein Unternehmenskonto
Für eine Neuzulassung, Umschreibung oder Wiederzulassung benötigen Sie zusätzlich
- eine gültige elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB),
- eine gültige Hauptuntersuchung (HU) und gegebenenfalls gültige Sicherheitsüberprüfung (SP),
- gegebenenfalls die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), welche seit 1. Januar 2015 im Umlauf ist und gegebenenfalls Zulassungsbescheinigung Teil II, welche seit 1. Januar 2018 im Umlauf ist
- sowie gegebenenfalls Stempelplaketten (Zulassungsplaketten auf den Kennzeichenschildern) mit freigelegten Sicherheitscodes, welche seit 1. Januar 2015 in Umlauf sind.
Für eine Abmeldung/Außerbetriebsetzung ist keine Identitätsprüfung notwendig, Sie benötigen zusätzlich die Zulassungsbescheinigung Teil I und Stempelplaketten (Zulassungsplaketten auf den Kennzeichenschildern) mit freigelegten Sicherheitscodes, welche seit dem 1. Januar 2015 in Umlauf sind.
Wie funktioniert i-Kfz?
Ausführliche Informationen und Erklärvideos zur internetbasierten Fahrzeugzulassung erhalten Sie unter folgendem Link:
Sollten Sie mit der Nutzung der internetbasierten Fahrzeugzulassung Schwierigkeiten haben, kontaktieren Sie bitte die Kfz-Zulassungsstelle per E-Mail. Die Kfz-Zulassungsstelle wird sich zeitnah mit Ihnen in Verbindung setzen.
Direkt zu i-Kfz - internetbasierte Fahrzeugzulassung
Ihr Anliegen kann online nicht erledigt werden?
Unter folgendem Link können Sie einen Termin vor Ort vereinbaren.
Kontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
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Kfz-Zulassungsstelle Köln
Max-Glomsda-Straße 4
51105 Köln -
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- Telefon
- 0221 / 221-26635
- Telefax
- 0221 / 221-26435
- Sicheres Formular
- E-Mail:
- E-Mail an Kfz-Zulassungsstelle Köln
- Öffnungszeiten
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Montag: 7 bis 14 Uhr
Dienstag: 7 bis 18 Uhr
Mittwoch: 7 bis 13 Uhr
Donnerstag: 7 bis 16 Uhr
Freitag: 7 bis 13 Uhr
Servicezeiten für Kurzanliegen
Montag: 8 bis 12 Uhr
Dienstag: 10 bis 15 Uhr
Mittwoch: 8 bis 12 Uhr
Donnerstag: 9 bis 14 Uhr
Freitag: 8 bis 12 Uhr
Anfahrt
Stadtbahn-Linie 7 (Haltestelle Poll Salmstraße)
Bus-Linie 159 (Haltestelle Taubenholzweg)
S-Bahn-Linien S 12, S 13, S 19 und Regionalbahn RB 25 (Haltestelle Köln-Trimbornstraße)