Sie haben Verkehrsverstöße begangen, die zu Punkten im Fahreignungsregister beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg geführt haben?
Dann haben Sie die Möglichkeit, online Auskunftserteilung über Ihre Eintragungen inklusive Ihrer Punkte zu beantragen. In den meisten Fällen erhalten Sie die Auskunft ebenfalls über das Internet. Dafür müssen allerdings einige Voraussetzungen erfüllt sein:
- Computer mit angeschlossenem und betriebsbereitem Kartenlesegerät
- Auf dem Computer installierte und gestartete AusweisApp2-Software
- Neuer Personalausweis (nach dem 1. November 2010 ausgestellt)
- Auf dem Personalausweis aktivierte Online-Ausweisfunktion
Nach Freigabe aller Personenangaben im elektronischen Verfahren mittels Eingabe der Ausweis-PIN wird die Auskunft online im PDF-Format erstellt.
Darüber hinaus haben Sie natürlich nach wie vor die Möglichkeit, Ihren Punktestand schriftlich beim Kraftfahrt-Bundesamt zu erfragen. Schicken Sie dazu bitte das unten verlinkte Formular ausgefüllt per Post direkt an das
Kraftfahrt-Bundesamt
24932 Flensburg
Fügen Sie dem Antrag eine Kopie der Vorder- und Rückseite Ihres Personalausweises bei. Die Auskunft ist gebührenfrei.
Sowohl den Onlineantrag als auch das Formular für den schriftlichen Antrag können Sie nachfolgend aufrufen:
Welche Maßnahmen bei welchen Punkteständen?
Nach § 4 Absatz 5 Straßenverkehrsgesetz (StVG) sind bei bestimmten Punkteständen folgende Maßnahmen vorgesehen:
- 1 bis 3 Punkte: Vormerkung beim Kraftfahrt-Bundesamt im Fahreignungsregister
- 4 bis 5 Punkte: Ermahnung durch die Führerscheinstelle
- 6 bis 7 Punkte: Verwarnung durch die Führerscheinstelle
- 8 Punkte: Entziehung der Fahrerlaubnis durch die Führerscheinstelle
Kann ich die Punkte auch abbauen?
Bei einem Punktestand von einem bis fünf Punkten haben Sie die Möglichkeit, durch eine freiwillige Teilnahme an einem Fahreignungsseminar, Ihren Punktestand um einen Punkt zu reduzieren.
Wenn Sie in unserer Führerscheinstelle, Willy-Brandt-Platz 3, 50679 Köln, innerhalb von zwei Wochen nach Seminarende eine Teilnahmebescheinigung vorlegen, wird Ihnen bei einem Punktestand von maximal fünf Punkten ein Punkt abgezogen.
Maßgeblich ist der Punktestand zum Zeitpunkt der Ausstellung der Teilnahmebescheinigung.
Punkte ergeben sich mit der Begehung, aus Tattag, einer Verkehrsordnungswidrigkeit oder Verkehrsstraftat, sofern sie rechtskräftig wird.
Punkte können nur einmal in fünf Jahren abgebaut werden.
Seminarstellen für Fahreignungsseminare
Anerkannte Seminarstellen verkehrspädagogischer Teilmaßnahmen für Fahrer*innen, die mehr als vier oder fünf Punkte erreicht haben:
Fahrschulen | Anschrift | Rufnummer |
Bildungscenter Faix GmbH | Venloer Str. 233, 50823 Köln | 0221/17046100 |
Fahrschule Akay | Ehrenfeldgürtel 7, 50823 Köln | 0221/5625055 |
Fahrschule Brose | Dürener Str. 353, 50935 Köln | 0221/252103 |
CFK City Fahrschule | Robert-Perthel-Str. 14-16, 50739 Köln | 0221/589 862 49 |
Fahrschule Monika&Mustafa | Ostheimer Str. 91, 51103 Köln | 0221/87 33 37 |
Fahrschule Pähler | Weißer Str. 63, 50996 Köln | 0221/395841 |
Fahrschule Rot-Weiss | Subbelrather Str. 351, 50825 Köln | 0221/55 11 99 |
Fahrschule Rot-Gelb-Grün | Rösrather Str. 47, 51107 Köln | 0221/89 19 33 |
Fahrschule Tanja Stoff | Salmstraße 30, 51105 Köln | 0221/830 23 09 |
Fahrschule von Zimmermann | Sürther Hauptstr. 49, 50999 Köln | 0171/6320610 |
Anerkannte Seminarstellen verkehrspsychologischer Teilmaßnahmen für Fahranfänger*innen, die innerhalb der Probezeit nach Teilnahme an einem Aufbauseminar erneut verkehrsauffällig geworden sind:
Im Kölner Raum bieten unter anderem IFS, AFN und Begutachtungsstellen für Fahreignung diese Maßnahmen an. Darüber hinaus können Sie auch über die gängigen Suchmaschinen im Internet Anbieter*innen in Erfahrung bringen.