Beschreibung

Sie haben ein Fahrzeug verkauft oder verschenkt? Was müssen Sie nun der Zulassungsstelle mitteilen?

Benötigt werden

  • vollständige Verkaufsanzeige (unter Download und Infos)

  • Kaufvertrag in Kopie mit der Bestätigung, dass die Käuferin oder der Käufer alle Unterlagen erhalten hat (siehe "Was ist noch zu tun?"), sowie Name und Adresse der Käuferin oder des Käufers.

Was ist zu beachten und zu tun?

Nach dem Verkauf abmelden

Wenn Sie ein Fahrzeug verkaufen oder verschenken, sollten Sie es nur im abgemeldeten Zustand übergeben. Wenn das Fahrzeug später abgemeldet wird, aber die Käuferin oder der Käufer es vorher nicht sofort auf ihren oder seinen Namen zugelassen hat, können Probleme entstehen.

Bitte beachten Sie auch, dass seit dem 1. Oktober 2019 die Möglichkeit besteht, dass die Käuferin oder der Käufer, die/der nicht in Köln wohnhaft ist, das Kölner Kennzeichens des Fahrzeuges übernehmen kann. Nur wenn Sie das Fahrzeug vorher außer Betrieb setzen, also abmelden, kann das Kennzeichen für Sie reserviert und für Ihr neues Fahrzeug verwendet werden.  

Verkauf sofort der Zulassungsstelle melden

Unabhängig davon, ob Sie das Fahrzeug im noch zugelassenen oder bereits abgemeldeten Zustand übergeben, sind Sie nach dem Gesetz verpflichtet, den Verkauf unverzüglich der Zulassungsstelle mitzuteilen, bei der Sie zuletzt ein Kennzeichen für Ihr Fahrzeug erhalten haben. Dazu können Sie beispielsweise den Kaufvertrag in Kopie übersenden oder faxen.

Was ist noch zu tun?

Es ist wichtig, dass im Kaufvertrag steht, dass die Käuferin oder der Käufer alle wichtigen Unterlagen erhalten hat (Fahrzeugbrief, Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigungen Teil I und II sowie die amtlichen Kennzeichen).

Außerdem muss der vollständige Name der Käuferin oder des Käufers mit Anschrift angegeben werden. Die Übergabe der Dokumente muss von der Käuferin beziehungsweise dem Käufer per Unterschrift belegt sein.

Dazu können Sie die Verkaufsanzeige unter "Download und Infos" nutzen.

Die neue Besitzerin oder der neue Besitzer benötigt außerdem den Bericht über die letzte Hauptuntersuchung (HU), sofern aufgrund des Alters des Fahrzeuges eine solche Untersuchung schon fällig war.

Als bisherige Halterin oder bisheriger Halter sollten Sie auch Ihre Kfz-Versicherung über den Verkauf des Fahrzeugs informieren.

Neue Fahrzeugpapiere

Vorsprache

Eine Vorsprache ist nicht erforderlich.

Gebühren

Gebühren werden nicht erhoben.

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Kontakt

Kontakt und Erreichbarkeit

Downloads und Infos

Mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen

Stadtbahn-Linie 7 (Haltestelle Poll Salmstraße)
Bus-Linie 159 (Haltestelle Taubenholzweg)
S-Bahn-Linien S 12, S 13, S 19 und Regionalbahn RB 25 (Haltestelle Köln-Trimbornstraße)

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