Sie wollen ein Fahrzeug ins Ausland exportieren? Bei Fahrzeugen mit ausländischen Kennzeichen bestehen Sonderregelungen. Erkundigen Sie sich hierzu bitte bei der Zulassungsstelle.

Benötigte Dokumente

  • Fahrzeugbrief

  • Fahrzeugschein oder Abmeldebestätigung

    oder

  • Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II

    sofern schon vorhanden; dies ist der Fall, wenn zuvor schon in einer anderen Angelegenheit der bisherige Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief umgetauscht wurden! Die Ausfuhr des Fahrzeuges ist nur mit der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II möglich. Sofern diese Papiere noch nicht ausgestellt wurden, werden sie von der Zulassungsstelle im Rahmen der Zuteilung des Ausfuhrkennzeichens ausgestellt. Auf Wunsch kann der bisherige internationale (grüne) Zulassungsschein gegen eine Gebühr von 12,80 Euro zusätzlich ausgestellt werden.

  • Besondere Versicherungsbestätigung

    dreifach (gelb)

  • Personalausweis oder Pass des*der Antragsteller*in

    im Original

  • Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung

    durch den Fahrzeugschein/die Zulassungsbescheinigung Teil I oder den letzten Bericht über die Hauptuntersuchung.

  • Kennzeichenschilder

    bei zugelassenem Fahrzeug

  • Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung

    wenn das Fahrzeug von einer Firma exportiert werden soll.

  • SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer

Voraussetzungen für das Ausfuhrkennzeichen

Die Zulassungsbehörde kann verlangen, dass Sie das Fahrzeug zum Termin vorführen.

Die vorherige Außerbetriebsetzung des Fahrzeuges ist nicht mehr notwendig.

Seit dem 1. Juli 2010 ist ein Ausfuhrkennzeichen ab dem Tag der Zuteilung kraftfahrzeugsteuerpflichtig. Die Steuer wird für den Gesamtzeitraum, mindestens aber für 1 Monat, erhoben. Die Festsetzung der Kfz-Steuer erfolgt unmittelbar durch das zuständige Hauptzollamt.

Zulassung von Kraftfahrzeugen nur noch mit SEPA-Lastschriftmandat

Seit dem 30. Januar 2014 muss bei der Zulassung eines Fahrzeuges ein SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer von einem Konto erteilt werden. Ohne dieses Mandat darf die Zulassungsbehörde einen Antrag auf Zulassung eines Fahrzeuges nicht bearbeiten. Das SEPA-Mandat ist auch dann nötig, wenn die Daten bereits zu einem anderen Fahrzeug erfasst wurden.

Das SEPA-Mandat muss zwingend mit zwei Unterschriften versehen werden. Es ist die Unterschrift der Kontoinhaberin oder des Kontoinhabers und die Unterschrift der Fahrzeughalterin beziehungsweise des Fahrzeughalters erforderlich.

Das SEPA-Lastschriftmandat können Sie im Downloadservice herunterladen.

Sollten Sie kein Konto haben, wenden Sie sich bitte zunächst an das für die Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer zuständige Hauptzollamt Köln in der Stolberger Straße 200, 50933 Köln.

Beachten Sie zum SEPA-Mandat auch unsere allgemeinen Informationen:

Zulassung von Kraftfahrzeugen nur noch mit SEPA-Lastschriftmandat

Vorsprache

Sie müssen persönlich erscheinen, können sich aber durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen. Ein Formular zur Vollmachterteilung finden Sie weiter oben im Download-Service. Das Formular können Sie am Computer ausfüllen, ausdrucken und unterschreiben. Bitte beachten Sie, dass zusätzlich zur Vollmacht Personalausweis oder Pass der Vertretung vorzulegen sind.

Terminvereinbarung online

Gebühren

34,00 Euro

Diese Gebühr erhöht sich um 15,30 Euro, wenn der Abruf der Fahrzeugdaten beim Kraftfahrt-Bundesamt nicht möglich ist und diese Daten im örtlichen Fahrzeugregister nicht verfügbar sind.

Die Gebühren zahlen Sie bitte ausschließlich bargeldlos, also mit Girocard oder Kreditkarte.

Zusätzlich fallen Kosten für die Kennzeichenschilder an. Kennzeichen bekommen Sie bei den ortsansässigen Schilderherstellerfirmen.

Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Kfz-Zulassungsstelle Köln
Max-Glomsda-Straße 4
51105 Köln
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
  • Es ist ein Personenaufzug vorhanden.
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefon
0221 / 221-26635
Telefax
0221 / 221-26435
Kontakt
Öffnungszeiten

Montag, 7 Uhr bis 14 Uhr
Dienstag, 7 Uhr bis 18 Uhr
Mittwoch, 7 Uhr bis 13 Uhr
Donnerstag, 7 Uhr bis 16 Uhr
Freitag, 7 Uhr bis 13 Uhr

Anfahrt

Stadtbahn-Linie 7 (Haltestelle Poll Salmstraße)
Bus-Linie 159 (Haltestelle Taubenholzweg)
S-Bahn-Linien S 12, S 13, S 19 und Regionalbahn RB 25 (Haltestelle Köln-Trimbornstraße)

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Downloads und Infos