Sie wünschen für Ihren Oldtimer ein Rotes Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung?

Bitte beachten Sie, dass die Zuteilung des roten Kennzeichens für Oldtimer nur für Fahrzeuge möglich ist, die mindestens 30 Jahre alt sind.

Benötigte Dokumente

  • Formloser, schriftlicher Antrag

    mit Angaben zu Ihrer Person und zu dem Kraftfahrzeug

  • Führungszeugnis nach der Belegart "O" vom Bundeszentralregister in Bonn

    Das Führungszeugnis erhalten Sie bei der Einwohnermeldebehörde die für Ihren Wohnsitz zuständig ist; in Köln sind das das Kundenzentrum in Ihrem Bezirksrathaus. Bei der Beantragung geben Sie bitte als Aktenzeichen '34-341/20-Oldtimer-Kennzeichen' an.

  • Auszug aus dem Fahreignungsregister des Kraftfahrt-Bundesamtes

    Sie erhalten diesen Auszug über die Internetseite des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) unter dem Titel "Auskunft aus dem zentralen Fahreignungsregister". Den Link dorthin finden Sie weiter unten.

  • Nachweis, dass es sich bei dem Fahrzeug um einen Oldtimer handelt

    Der Nachweis ist durch die Vorlage eines Gutachtens nach § 23 der Straßenverkehrszulassungsordnung (Oldtimer-Gutachten) zu führen. Zur Erstellung der Fahrzeugpapiere sind Angaben zu den Fahrzeugdaten erforderlich. Diese ergeben sich aus dem Fahrzeugbrief beziehungsweise der Zulassungsbescheinigung Teil II, einer Herstellerbescheinigung oder auch aus einer Bestätigung eines autorisierten Markenclubs.

  • Versicherungsbestätigung

    durch Vorlage einer sogenannten VB-Nummer einer Kfz-Haftpflichtversicherung!

  • Nachweis über die Teilnahme des Fahrzeuges in der Vergangenheit an Veranstaltungen, die der Darstellung des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen

    zum Beispiel durch Teilnahmebescheinigungen, Nennungsbestätigungen, Clubbescheinigungen

  • SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer

Kraftfahrt-Bundesamt
Hinweise zur Versicherungsbestätigung

Rote Wechselkennzeichen für Oldtimer

Das Rote Kennzeichen kann auch als Wechselkennzeichen, das heißt für mehrere Fahrzeuge, allerdings nicht gleichzeitig, verwendet werden. Das Rote Kennzeichen kann für mehrspurige Kraftfahrzeuge und auch für Krafträder erteilt werden.

Für das Kennzeichen wird keine Zulassungsbescheinigung Teil I ausgestellt, vielmehr erhalten Sie als Halterin oder Halter des Oldtimers einen roten Fahrzeugschein, in dem die Halterdaten sowie relevante technische Daten eingetragen werden. Bei Änderungen des Fahrzeugbestandes muss gegebenenfalls ein zusätzlicher Fahrzeugschein ausgestellt werden. Bei einer Verringerung des Fahrzeugbestandes müssen Sie den Fahrzeugschein bei der Zulassungsstelle wieder abgeben.

Auszug aus dem Fahreignungsregister

Den benötigten Auszug finden Sie auf den Internetseiten des Kraftfahrt-Bundesamtes unter dem Titel "Auskunft aus dem zentralen Fahreignungsregister":

Kraftfahrt-Bundesamt

SEPA-Lastschriftmandat für die Kraftfahrzeugsteuer

Seit dem 30. Januar 2014 muss bei der Zulassung eines Fahrzeuges ein SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer von einem Konto erteilt werden. Ohne dieses Mandat darf die Zulassungsbehörde einen Antrag auf Zulassung eines Fahrzeuges nicht bearbeiten. Das SEPA-Mandat ist auch dann nötig, wenn die Daten bereits zu einem anderen Fahrzeug erfasst wurden.

Das SEPA-Mandat muss zwingend mit zwei Unterschriften versehen werden. Es ist die Unterschrift der Kontoinhaberin oder des Kontoinhabers und die Unterschrift der Fahrzeughalterin beziehungsweise des Fahrzeughalters erforderlich.

Das SEPA-Lastschriftmandat können Sie im Downloadservice herunterladen.

Sollten Sie kein Konto haben, wenden Sie sich bitte zunächst an das für die Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer zuständige Hauptzollamt Köln in der Stolberger Straße 200, 50933 Köln.

Beachten Sie zum SEPA-Mandat auch unsere allgemeinen Informationen:

Vorsprache

Sie müssen persönlich erscheinen, können sich aber durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen. Ein Formular zur Vollmachterteilung finden Sie weiter oben im Download-Service. Das Formular können Sie am Computer ausfüllen, ausdrucken und unterschreiben. Bitte beachten Sie, dass zusätzlich zur Vollmacht Personalausweis oder Pass der Vertreterin oder des Vertreters vorzulegen sind.Sollten Sie noch Fragen haben, rufen Sie bitte montags bis freitags in der Zeit von 8 bis 12 Uhr unter 0221 / 221-26536 oder -23520 an.

Gebühren

Für die Erstzuteilung der Erlaubnis inklusive Erstellung des Fahrzeugscheins für das erste Fahrzeug wird eine Gebühr in Höhe von 92,80 Euro erhoben.

Für jedes weitere Fahrzeug, welches ein- oder ausgetragen wird auf das Rote Kennzeichen, fallen 10,20 Euro an.

Zusätzlich können Gebühren für eventuell notwendige Ausnahmegenehmigungen anfallen.

Die Abmeldung eines Roten Kennzeichens kostet 16,50 Euro.

Die Gebühren zahlen Sie bitte ausschließlich bargeldlos, also mit EC- oder Kreditkarte.

Zusätzlich fallen Kosten für die Kennzeichenschilder an. Kennzeichen können Sie bei den ortsansässigen Schilderherstellerfirmen erwerben.

Rechtliche Voraussetzungen

Rote Kennzeichen können zur wiederkehrenden Verwendung auch an Halterinnen und Halter von Oldtimer-Fahrzeugen zur Teilnahme an Veranstaltungen ausgegeben werden, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen. Dies ist geregelt in § 43 der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV). Mit diesen Roten Kennzeichen können Sie nicht nur an Veranstaltungen der genannten Art einschließlich der Anfahrt und Abfahrt teilnehmen, sondern auch Prüfungsfahrten, Probefahrten und Überführungsfahrten durchführen. Darüber hinaus sind Fahrten erlaubt, die der Reparatur oder der Wartung des betreffenden Fahrzeuges dienen. Die Ausgabe des Roten Kennzeichens ist einerseits an die Zuverlässigkeit der Halterin beziehungsweise des Halters, andererseits an das Alter und den Zustand des Fahrzeuges gebunden. Zum Nachweis der Zuverlässigkeit sind einige Unterlagen erforderlich, die oben näher aufgeführt sind. Zum Fahrzeug selbst ist im Einzelfall zu prüfen, ob es als Oldtimer anerkannt werden kann.

Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Kfz-Zulassungsstelle Köln
Max-Glomsda-Straße 4
51105 Köln
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
  • Es ist ein Personenaufzug vorhanden.
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefon
0221 / 221-26635
Telefax
0221 / 221-26435
Kontakt
Öffnungszeiten

Montag, 7 Uhr bis 14 Uhr
Dienstag, 7 Uhr bis 18 Uhr
Mittwoch, 7 Uhr bis 13 Uhr
Donnerstag, 7 Uhr bis 16 Uhr
Freitag, 7 Uhr bis 13 Uhr

Anfahrt

Stadtbahn-Linie 7 (Haltestelle Poll Salmstraße)
Bus-Linie 159 (Haltestelle Taubenholzweg)
S-Bahn-Linien S 12, S 13, S 19 und Regionalbahn RB 25 (Haltestelle Köln-Trimbornstraße)

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