Sie müssen sich aus gesundheitlichen Gründen von der allgemein geltenden Anschnallpflicht befreien lassen?
Benötigte Dokumente
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Personalausweis oder Reisepass
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Nationalpass mit Aufenthaltsgenehmigung
Für Ausländer*innen aus der Europäischen Union genügt der Nationalpass.
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Ärztliches Attest
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Formloser Antrag
Informationen rund um die Befreiung Anschnallpflicht
Aus dem ärztlichen Attest soll hervorgehen, dass das Anlegen eines Sicherheitsgurtes aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist und der*die Antragsteller*in von der Gurtpflicht befreit werden muss.
Außerdem sollten Angaben zur erforderlichen Dauer der Befreiung gemacht werden. Da Ausnahmegenehmigungen grundsätzlich befristet zu erteilen sind, ist in der ärztlichen Bescheinigung auch die voraussichtliche Dauer der Beeinträchtigung anzugeben. Eine unbefristete Ausnahmegenehmigung ist nur möglich, wenn es sich um einen ausdrücklich attestierten nicht besserungsfähigen Dauerzustand handelt. Falls der Arzt bestätigt, dass es sich um einen nicht besserungsfähigen Dauerzustand handelt, kann die Befreiung auch auf unbefristete Zeit ausgestellt werden.
Erwachsene, die kleiner als 1,50 Meter sind, können sich ebenfalls von der Gurtpflicht befreien lassen.
Vorsprache
Die Vorsprache kann auch durch einen*eine Bevollmächtigten* Bevollmächtigte erfolgen. Dann sind zusätzlich die Vollmacht und der Personalausweis oder der Pass des*der Vertreter*Vertreterin vorzulegen.
Gebühren
- 30 Euro für eine bis zu einjährige Befreiung
- 42 Euro für Befreiung bis zu drei Jahren
- 60 Euro für eine unbefristete Befreiung
Sie können die Gebühren bar oder mit der Girocard und PIN-Nummer bezahlen.
Für Schwerbehinderte fallen keine Gebühren an, wenn die Befreiung von der Anschnallpflicht aufgrund der Schwerbehinderung erforderlich ist. Bitte legen Sie Ihren Schwerbehindertenausweis bei der Antragstellung vor.