Mit einem Antrag auf Vorbescheid können Sie verbindlich prüfen lassen, ob Ihr Vorhaben grundsätzlich baugenehmigungsfähig ist. Meist geht es beim Vorbescheid um die planungsrechtliche Zulässigkeit Ihrer Planung. Der Vorbescheid wird auch Bauvoranfrage genannt, er berechtigt aber nicht zum Bauen. 

 

Notwendige Unterlagen

Einige Bauvorlagen müssen Sie zu jedem Antrag einreichen. Weitere können erforderlich sein, das ist abhängig vom jeweiligen Bauvorhaben.

Auflistung der Bauvorlagen mit Erläuterungen

Was Sie beachten und wissen müssen

Ein Vorbescheid hat eine Gültigkeit von drei Jahren und bleibt in dieser Zeit rechtsverbindlich, auch wenn sich währenddessen planungs- oder bauordnungsrechtliche Vorgaben ändern sollten. Der Vorbescheid kann auf Ihren schriftlichen Antrag um jeweils ein Jahr verlängert werden. 

Neben dem beschriebenen "normalen" Vorbescheid, haben Sie die Möglichkeit, einen sogenannten "Einfachen Vorbescheid" mit reduzierten Unterlagen zu beantragen. Informationen zum einfachen Vorbescheid erhalten Sie unter "Notwendige Unterlagen".

Wenn Sie bei der Abfrage der Fragestellung die "planungsrechtliche Zulässigkeit" anklicken und keine planungsrechtlichen Einzelfragen stellen, führen wir eine vollständige Prüfung der planungsrechtlichen Belange durch. Dies ist der Normalfall, der auch am häufigsten vorkommt. Stellen Sie hingegen Einzelfragen zum Planungsrecht, werden nur diese geprüft.

Wenn Sie die "bauordnungsrechtliche Zulässigkeit" anklicken, müssen Sie immer bauordnungsrechtliche Einzelfragen stellen und entsprechende Unterlagen hochladen, damit wir diese Fragen prüfen können.  

Wie stelle ich einen Antrag?

Den Antrag auf Vorbescheid stellen Sie digital bei uns mit allen erforderlichen Unterlagen, den Bauvorlagen. Dafür laden Sie die vollständigen Bauvorlagen beim Bauportal.NRW hoch, an das wir angebunden sind.

Als Antragsverfahren wählen Sie im Bauportal.NRW das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren oder das Baugnehmigungsverfahren für Sonderbauten, je nachdem, um welches Gebäude es geht. Anschließend wählen Sie als Antragsart den "Antrag auf Vorbescheid" aus. 

Weitere Infomationen: Bauanträge digital stellen

Glossar Bauen

Das Bauwesen und das Baurecht enthalten viele Fachbegriffe. Wir haben zu etlichen kurze Erklärungen für Sie zusammengestellt. Sowohl die Liste der Wörter als auch deren Erklärungen können nicht vollständig und auch nicht rechtsverbindlich sein.

Glossar Bauen – ein "Lexikon"

Sie haben Fragen?

Hier beantworten wir Ihnen häufig gestellte Fragen zum Vorbescheid. 

Häufig gestellte Fragen

Gebühren

Die Gebühren errechnen sich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Grundgebühr beträgt je nach planungsrechtlicher Grundlage 40 bis 60 Prozent der angenommen Gebühr, die für einen Bauantrag anfallen würde. Eine Erläuterung der Bauantragsgebühren finden Sie auf unseren Seiten Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren und Baugenehmigungsverfahren - große Sonderbauten

Die Grundgebühr beträgt in jedem Fall mindestens 50 Euro. Möglicherweise notwendige Baulasten, Befreiungen, Abweichungen und so weiter werden gesondert berechnet. Stellen Sie Einzelfragen, werden diese mit zwei bis zehn Prozent der angenommenen Baugenehmigungsgebühr pro Frage zusätzlich berechnet.

Stellen Sie im Anschluss eines genehmigten Vorbescheides ein Bauantrag auf Grundlage des Vorbescheides, werden bei den dann anfallenden Gebühren 50 Prozent Abschlag der Gebühr für den Vorbescheid verrechnet.

Rechtliche Voraussetzungen

Die Anforderungen an Bauvorlagen werden in der Verordnung über bautechnische Prüfungen geregelt (BauPrüfVO). 

Verordnung über bautechnische Prüfungen (BauPrüfVO) Nordrhein-Westfalen Verwaltungsgebührenordnung (AVwGebO NRW)

Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Antragsberatung der Bauaufsicht
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende eingeschränkt zugänglich.
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
  • Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefon
0221 / 221-33363 - Montag bis Freitag, 10 bis 12 Uhr
Telefax
0221 / 221-22567
Kontakt

Anfahrt

Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Bahnhof Deutz/Messe)
Stadtbahn-Linien 3 und 4 (Haltestelle Bahnhof Deutz/LANXESS arena)
Bus-Linien 153 und 156 (Haltestelle Bahnhof Deutz/LANXESS arena)
S-Bahn Linien S 6, S 11, S 12, S 13 sowie Deutsche Bahn (Haltestelle Bahnhof Deutz/Messe)

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