Soll ein bebautes Grundstück grundbuchrechtlich geteilt werden, benötigen Sie eine bauordnungsrechtliche Teilungsgenehmigung nach § 7 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, BauO NRW 2018.
Eine Teilungsgenehmigung nach § 19 Baugesetzbuch ist nicht mehr erforderlich. Soll ein unbebautes Grundstück grundbuchrechtlich geteilt werden, werden planungsrechtliche und bauordnungsrechtliche Negativatteste erteilt. Durch die Teilung eines Grundstückes im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes dürfen keine Verhältnisse entstehen, die den Festsetzungen des Bebauungsplanes widersprechen (§ 19 Absatz 2 Baugesetzbuch).
Benötigte Dokumente
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Antragsformular
Bitte verwenden Sie nur den amtlichen Vordruck, den Sie weiter unten bei "Downloads und Infos" finden. Das Antragsformular muss von dem*der Bauherr*in, dem*der Eigentümer*in und bei Bedarf von der bevollmächtigten Person unterzeichnet werden.
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Bauzeichnungen
Bei der Teilung bebauter Grundstücke sind Bauzeichnungen im Sinne von § 4 der Verordnung über bautechnische Prüfungen beizufügen, soweit sie zur Beurteilung des Antrages erforderlich sind. Informieren Sie sich bitte über Art und Inhalt der Bauzeichnungen bei der Bürgerberatung Bauaufsicht.
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Baulasten
Im Falle von bauordnungsrechtlichen Verstößen sind diese im Teilungsverfahren zu regeln. Hierzu kann es erforderlich sein Baulastanträge zu stellen und entsprechende Lagepläne und Bauzeichnungen vorzulegen.
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Lageplan
Der Lageplan ist im Maßstab nicht kleiner als 1:500 auf der Grundlage eines Auszuges aus der Liegenschaftskarte/Flurkarte, der nicht älter als 6 Monate sein darf, zu erstellen. Er muss von einem Katasteramt oder von einem*r öffentlich bestellten Vermessungsingenieur*in angefertigt und mit öffentlichem Glauben beurkundet werden. Der Lageplan muss enthalten: 1. seinen Maßstab und die Lage des zu teilenden Grundstücks zur Nordrichtung, 2. die Bezeichnung des zu teilenden Grundstücks und der benachbarten Grundstücke nach Straße, Hausnummer, Grundbuch und Liegenschaftskataster sowie die Angabe des*der Eigentümer*in, 3. die rechtmäßigen Grenzen des zu teilenden Grundstücks, 4. die farblich unterlegten neuen Grenzen (Teilungslinie), 5. die vorhandenen baulichen Anlagen auf dem zu teilenden Grundstück und auf den angrenzenden Grundstücken, bei Gebäuden auch mit Angaben der Wand- und Firsthöhen, 6. die Grenzabstände, die Abstandflächen und die Abstände zu den nach Nummer 5 darzustellenden baulichen Anlagen auf dem zu teilenden Grundstück, 7. Flächen auf dem zu teilenden Grundstück, die von Baulasten betroffen sind sowie Flächen auf den angrenzenden Grundstücken, die von Baulasten zugunsten des zu teilenden Grundstücks betroffen sind.
Antragsberatung Bauen
Allgemeine Informationen erhalten Sie in unserer Antragsberatung Bauen. Wir beraten Sie zu öffentlich-rechtlichen Vorschriften – insbesondere hinsichtlich des Baurechts. Bitte beachten Sie, dass wir nur zu konkreten Einzelfragen Auskunft geben können, wenn Sie den Antrag gestellt haben.
Informationen rund um die Teilungsgenehmigung
Archivierte Bauakten können Sie beim Zentralen Aktendepot einsehen.
Gebühren
Die Gebühren werden nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen errechnet. Die Gebühr beträgt mindestens 50 Euro. Baulasten, Abweichungen und so weiter werden gesondert berechnet.
Kontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
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Antragsberatung der Bauaufsicht
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln -
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- Telefon
- 0221 / 221-33363 - Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr
- Telefax
- 0221 / 221-22567
- Sicheres Formular
- E-Mail:
- E-Mail an Antragsberatung der Bauaufsicht
Anfahrt
Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Bahnhof Deutz/Messe)
Stadtbahn-Linien 3 und 4 (Haltestelle Bahnhof Deutz/LANXESS arena)
Bus-Linien 153 und 156 (Haltestelle Bahnhof Deutz/LANXESS arena)
S-Bahn Linien S 6, S 11, S 12, S 13 sowie Deutsche Bahn (Haltestelle Bahnhof Deutz/Messe)