Möchten Sie ein bebautes Grundstück teilen, benötigen Sie dafür eine Genehmigung. Dies gilt auch, wenn für das Grundstück bereits eine Baugenehmigung vorliegt oder wenn das Grundstück aufgrund einer Genehmigungsfreistellung bebaut werden darf.
Benötigte Dokumente
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Digitaler Antrag
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Lageplan
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Bauzeichnungen
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Baulasten
Digitaler Antrag
Den Antrag zur Grundstücksteilung stellen Sie digital im Bauportal.NRW. Die erforderlichen Unterlagen, die sogenannten Bauvorlagen, können Sie während des Prozesses im Portal hochladen. Nachdem Sie Ihren Antrag hochgeladen haben, erhalten Sie vom Bauportal.NRW digital eine Sendungsnummer und Ihr Antrag wird an uns digital übermittelt. Von uns erhalten Sie einige Zeit später eine Eingangsbestätigung mit Ihren Zugangsdaten.
Mit der digitalen Antragstellung müssen Sie das Antragsformular "Anlage I/5 zur VV BauPrüfVO" nicht mehr ausfüllen und hochladen. Die Angaben werden im Bauportal.NRW abgefragt. Falls Sie den Vordruck dennoch ausfüllen und beifügen möchten, verwenden Sie das Formular des Bauministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen. Da die gesetzliche Regelung zur Schriftform nicht mehr gilt, müssen Sie das Formular nicht mehr unterschreiben.
Lageplan
Den Lageplan müssen Sie von von einem*r öffentlich bestellte*n Vermessungsingenieur*in (ÖbVI) anfertigen und beurkunden lassen. Der Lageplan muss folgende Angaben enthalten:
- den Maßstab
- die Lage des zu teilenden Grundstücks zur Nordrichtung
- die Bezeichnung des zu teilenden Grundstücks und der benachbarten Grundstücke nach Straße, Hausnummer, Grundbuch und Liegenschaftskataster sowie die Angabe des*der Eigentümer*in
- die rechtmäßigen Grenzen des zu teilenden Grundstücks
- die farblich unterlegten neuen Grenzen (Teilungslinie)
- die vorhandenen baulichen Anlagen auf dem zu teilenden Grundstück und auf den angrenzenden Grundstücken, bei Gebäuden auch mit Angaben der Wand- und Firsthöhen
- die Grenzabstände, die Abstandflächen und die Abstände zu den nach Nummer 5 darzustellenden baulichen Anlagen auf dem zu teilenden Grundstück
- Flächen auf dem zu teilenden Grundstück, die von Baulasten betroffen sind sowie Flächen auf den angrenzenden Grundstücken, die von Baulasten zugunsten des zu teilenden Grundstücks betroffen sind.
Bauzeichnungen
Bei der Teilung bebauter Grundstücke müssen Sie Bauzeichnungen im Sinne von § 4 der Verordnung über bautechnische Prüfungen beifügen, soweit sie zur Beurteilung Ihres Antrages erforderlich sind. Soll zum Beispiel die neue Grenze durch ein Gebäude verlaufen, müssen Sie über Bauzeichnungen nachweisen, dass die Gebäudetrennwand den Anforderungen zum Brandschutz entspricht. Die Verlinkung zur "Verordnung bautechnische Prüfungen" finden Sie unter "Rechtliche Voraussetzungen".
Baulasten
Wenn durch die geplante Teilung bauordnungsrechtliche Verstöße entstehen, ist dies nur zulässig, wenn der Verstoß über eine Baulast "geheilt" werden kann. Die Baulastanträge müssen Sie durch den*die öffentlich bestellte*n Vermessungsingenieur*in als gesonderten Vorgang im Bauportal.NRW hochladen. Bitte verweisen Sie jeweils wechselseitig auf die zusammenhängenden Anträge, in dem Sie die Sendungsnummern des Bauportal.NRW angeben. Nur so können wir die Anträge in der Prüfung zusammenführen.
Was Sie wissen müssen
Ein Grundstück ist bebaut, wenn auf diesem mindestens eine bauliche Anlage vorhanden ist oder sich im Bau befindet. Die Größe der baulichen Anlage ist hierbei unerheblich, auch kleine bauliche Anlagen auf dem Grundstück führen zur Genehmigungspflicht für eine geplante Grundstücksteilung.
Genehmigungsfrei sind Teilungen, wenn der Bund, dass Land oder Gemeinden an der Teilung beteiligt sind. Oder wenn Ihnen ein*e Vermesser*in die planungs- und bauordnungsrechtliche Unbedenklichkeit der Teilung auf Grundlage eines amtlichen Lageplans bescheinigt hat.
Durch die Teilung eines Grundstückes dürfen Sie keine Verhältnisse schaffen, die den Festsetzungen eines Bebauungsplanes oder den Vorschriften der Landesbauordnung (BauO NRW 2018) widersprechen.
Sie haben Fragen?
Allgemeine Informationen erhalten Sie in unserer Antragsberatung Bauen. Wir beraten Sie zu öffentlich-rechtlichen Vorschriften – insbesondere hinsichtlich des Baurechts. Bitte beachten Sie, dass wir nur zu konkreten Fragen Auskunft geben können, wenn Sie den Antrag gestellt haben.
Gebühren
Die Gebühren errechnen wir nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Gebühr beträgt mindestens 50 Euro. Baulasten, Abweichungen und so weiter berechnen wir gesondert.
Rechtliche Voraussetzungen
- Die Anforderungen an Bauvorlagen regelt die Verordnung über bautechnische Prüfungen (BauPrüfVO).
Kontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
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Antragsberatung der Bauaufsicht
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln -
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- Telefon
- 0221 / 221-33363 - Montag bis Freitag, 10 bis 12 Uhr
- Telefax
- 0221 / 221-22567
- Sicheres Formular
- E-Mail:
- E-Mail an Antragsberatung der Bauaufsicht
Anfahrt
Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Bahnhof Deutz/Messe)
Stadtbahn-Linien 3 und 4 (Haltestelle Bahnhof Deutz/LANXESS arena)
Bus-Linien 153 und 156 (Haltestelle Bahnhof Deutz/LANXESS arena)
S-Bahn Linien S 6, S 11, S 12, S 13 sowie Deutsche Bahn (Haltestelle Bahnhof Deutz/Messe)