Die Genehmigungsfreistellung ist nur für eingeschränkte Vorhaben und nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Über die Voraussetzungen zur Freistellung informieren wir Sie auf dieser Seite.
Benötigte Dokumente
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Formular Genehmigungsfreistellung
Bitte verwenden Sie nur das amtliche Formular. Dieses muss vollständig von Ihnen ausgefüllt werden. Die Formulare müssen nicht mehr unterschrieben werden. Wenn im Falle der Erklärung der Gemeinde, dass ein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden soll, die Freistellungsvorlage als Bauantrag behandelt werden soll, dann kreuzen Sie im Vordruck oben das "ja" an. In diesem Fall benötigen wir die Bauvorlagen in dreifacher Ausfertigung. Den Link zum Vordruck finden Sie unter "Downloads und Infos".
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Lageplan
Der Lageplan sollte nicht älter als 6 Monate sein und mindestens im Maßstab 1:500 auf der Grundlage eines Auszuges aus der Liegenschaftskarte/Flurkarte erstellt sein. Der Lageplan muss dabei § 3 der Verordnung über bautechnische Prüfungen (BauPrüfVO) entsprechen. Wenn die Grundstücksgrenzen nicht festgestellt oder Koordinaten nicht ermittelt werden können, Grenzüberbauungen vorliegen oder Flächen angrenzender Grundstücke von Baulasten zugunsten des Baugrundstücks betroffen sind, dann müssen Sie einen amtlichen Lageplan vorlegen.
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Berechnung des Maßes der baulichen Nutzung und weitere Angaben
Sie beziehungsweise die von Ihnen bauftragte entwurfsverfassende Person muss nachweisen, dass alle Festsetzungen des Bebauungsplanes eingehalten werden, beispielsweise GFZ (Geschossflächenzahl), GRZ (Grundflächenzahl), überbaubare Grundstücksfläche, Geschossigkeit, Erschließung, Art der Nutzung. Zusätzlich muss der rechnerische Nachweis über die Höhe des Fußbodens des höchstgelegenen Aufenthaltsraumes über der Geländeoberfläche eingereicht werden. Je nach gewünschter Weiterbehandlung des Antrages müssen Sie auch die Berechnung des umbauten Raumes nach DIN 277 oder die Rohbaukosten und die Herstellungskosten angeben. Näheres finden Sie im Formular Genehmigungsfreistellung unten unter "Downloads und Infos".
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Bauzeichnungen
Sie müssen Grundrisse aller Geschosse, Schnitte und Ansichten im Maßstab 1:100 einreichen. Die Zeichnungen müssen dabei § 4 der Verordnung über bautechnische Prüfungen (BauPrüfVO) entsprechen.
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Baubeschreibung
Das amtliche Formular muss nur dann ausgefüllt werden, wenn Sie zur Weiterbehandlung des Antrages im Genehmigungsfreistellungsformular oben "ja" angekreuzt haben. Den Link zum Vordruck finden Sie unter "Downloads und Infos".
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Statistikbogen
Einen Link zum Erhebungsbogen für die Baustatistik finden Sie weiter unten auf der Seite.
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Bauvorlageberechtigung
Die von Ihnen beauftragte Person muss nachweislich über eine Baivorlageberechtigung verfügen. Die gesetzliche Grundlage hierzu ist § 67, Absatz 2 der Bauordnung Nordrhein-Westfalen. Der Nachweis der Bauvorlageberechtigung kann beispielsweise durch Kammerstempel, Angabe der Mitgliedsnummer oder Kopie der Mitgliedsurkunde erfolgen. Für juristische Personen des öffentlichen Rechts und Unternehmen muss die bauvorlageberechtigte Person unterzeichnen, unter deren Leitung die Bauvorlagen gefertigt wurden. Aktuelle Listen über Architekt*innen und Bauingenieur*innen werden bei den Kammern geführt.
Für Bauvorhaben, die die Freistellungsvoraussetzungen erfüllen, muss kein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden. Zum Erstellen der notwendigen Unterlagen für die Genehmigungsfreistellung müssen Sie eine bauvorlageberechtigte Person beauftragen. Dies sind in der Regel Architekt*innen.
Voraussetzungen für die Genehmigungsfreistellung
Es müssen unter anderem folgende Voraussetzungen vorliegen, damit Ihr Vorhaben genehmigungsfrei gestellt werden kann:
- Geplant sind Wohngebäude der Gebäudeklasse 1 bis 4, sonstige Gebäude der Gebäudeklasse 1 und 2 oder Nebengebäude- und Anlagen für die vorgenannten Gebäude
- Es liegt ein qualifizierter Bebauungsplan für Ihr Grundstück vor
- Ihr Vorhaben entspricht allen Festsetzungen des Bebauungsplans und anderer, gegebenenfalls vorliegender, örtlicher Bauvorschriften
- Es bedarf keiner Ausnahme oder Befreiung gemäß § 31 BauGB, ihr Vorhaben muss somit allen planungsrechtlichen Vorgaben entsprechen
- Die Erschließung für Ihr Grundstück ist vollständig gesichert
- Es bedarf keiner Abweichung gemäß § 69 BauO NRW 2018, Ihr Vorhaben muss somit auch allen bauordnungsrechtlichen Anforderungen entsprechen
Diese Aufzählung ist eine vereinfachte und nicht vollständige Auflistung. Ihre entwurfsverfassende Person ist dafür verantwortlich, dass die Voraussetzungen für die Freistellung vorliegen. Diese sind im § 63 der Bauordnung (BauO NRW 2018) geregelt. Die Gebäudeklassen werden in § 2 , Absatz 3 der Bauordnung (BauO NRW 2018) erläutert.
Was Sie beachten und wissen müssen
Die Genehmigungsfreistellung müssen Sie bis auf Weiteres analog, also in Papierform, anzeigen. Je nach gewünschter Weiterbehandlung müssen Sie uns die notwendigen Bauvorlagen in zwei- oder dreifacher, schriftlicher Ausfertigung vorlegen.
Die Verantwortung für die Genehmigungsfreistellung liegt ausschließlich bei Ihnen und den von Ihnen beauftragten Personen. Wir werden von Ihrem Bauvorhaben durch die Bauvorlagen in Kenntnis gesetzt, um unsere Belange wahrnehmen zu können. Wir haben nicht die Aufgabe, die Rechtmäßigkeit Ihres Bauvorhabens zu prüfen.
Beachten Sie bitte, dass der Service "Bautätigkeitsstatistik-Online" auf dem Server des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg bundesweit zur Verfügung gestellt wird. Dort finden Sie auch die Meldung zu den Bautätigkeitsstatistiken für Nordrhein-Westfalen in elektronischer Form:
SIe haben Fragen?
Sie haben die Informationen unter "Was Sie beachten und wissen müssen" gelesen? Für weitere Fragen kontaktieren Sie uns gerne:
Gebühren
Die Gebühren werden nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen errechnet. Im Freistellungsverfahren fallen im Regelfall keine oder nur geringe Gebühren an. Es kann eine Gebühr in Höhe von 50 Euro erhoben werden, wenn auf Ihren Antrag hin eine vorzeitige schriftliche Mitteilung der Gemeinde nach § 67 Absatz 2 Satz 3 BauO NRW verlangt wird, dass kein Genehmigungsverfahren durchgeführt werden soll.
Kontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
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Antragsberatung der Bauaufsicht
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln -
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- Telefon
- 0221 / 221-33363 - Montag bis Freitag, 10 bis 12 Uhr
- Telefax
- 0221 / 221-22567
- Sicheres Formular
- E-Mail:
- E-Mail an Antragsberatung der Bauaufsicht
Anfahrt
Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Bahnhof Deutz/Messe)
Stadtbahn-Linien 3 und 4 (Haltestelle Bahnhof Deutz/LANXESS arena)
Bus-Linien 153 und 156 (Haltestelle Bahnhof Deutz/LANXESS arena)
S-Bahn Linien S 6, S 11, S 12, S 13 sowie Deutsche Bahn (Haltestelle Bahnhof Deutz/Messe)
Fahrplanschnellsuche
Fahrplansuche auf KVB.koelnDownloads und Infos
- Formular Genehmigungsfreistellung des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung NRW
- Formular Baubeschreibung des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung NRW
- Formular zur Prüfung eines Grundstückes auf mögliche Belastung mit Kampfmitteln
- Präventive Kampfmittelräumung
- Grundstücksentwässerung