Für eine Nutzungsänderung brauchen Sie immer eine Baugenehmigung, auch wenn damit keine baulichen Änderungen in Verbindung stehen. Der Begriff Nutzungsänderung ist schon erfüllt, wenn das Objekt nicht zum gleichen Zweck genutzt wird wie vorher. Der Vergleich wird dabei immer nur mit der zuletzt genehmigten Nutzung angestellt. Können Sie für diese letzte Nutzung keine Baugenehmigung nachweisen, müssen Sie ebenfalls einen Antrag stellen. Letztlich gilt das auch, wenn Räumlichkeiten zwei Jahre oder länger gar nicht oder anders als zuletzt genehmigt genutzt wurden.
Nutzungsänderungen sind zum Beispiel:
- einen ungenutzten Dachraum in Wohnraum umwandeln
- eine Wohnung als Büro nutzen
- einen Lebensmittelladen zur Gaststätte machen
- einen Blumenladen in ein Möbelgeschäft ändern
- und so weiter
Notwendige Unterlagen
Einige Bauvorlagen müssen Sie zu jedem Antrag einreichen. Weitere können erforderlich sein, das ist abhängig vom jeweiligen Bauvorhaben.
Wichtige Punkte, die Sie beachten müssen
Wer zeichnet die Pläne und hilft Ihnen beim Erstellen der Unterlagen?
Wir empfehlen Ihnen grundsätzlich, eine sachkundige Person mit der Erstellung von Unterlagen zu beauftragen, die der Bauprüfverordnung entsprechen. Wenn für Ihre Nutzungsänderung auch bauliche Maßnahmen geplant sind, ist es Pflicht, dass Sie eine Person mit dem Entwurf beauftragen, die bauvorlageberechtigt ist. Das sind in der Regel Architekt*innen, vereinzelt auch Hochbauingenieur*innen.
Ohne geplante bauliche Maßnahmen kann die Person, die den Entwurf verfasst, auch ein*e Statiker*in, ein*e Bauzeichner*in, Studierende der Architektur oder Bauingenieurswesen oder sonstige Person sein, die bereits Erfahrung mit dem Einreichen von Bauanträgen gesammelt hat und in der Lage ist, Pläne nach Bauprüfverordnung zu zeichnen.
Sie planen eine gewerbliche Nutzung, wo bisher eine Wohnfläche war?
In Köln fehlt es an Wohnflächen. Deshalb wurde 2014 die städtische Satzung zum Schutz von Wohnraum erlassen. Danach dürfen Wohnungen nur dann anders als zu Wohnzwecken genutzt werden, wenn das Amt für Wohnungswesen eine Zweckentfremdung genehmigt hat. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie unter dem unten stehenden Link "Wohnraumschutzsatzung".
Sie planen eine Werbeanlage oder die Änderung einer bestehenden Werbeanlage?
Wenn Sie im Zusammenhang mit der Nutzungsänderung eine Werbeanlage errichten oder verändern möchten, müssen Sie zusätzlich noch einen gesonderten Antrag stellen. Es sind also im Prinzip zwei Verfahren, die hier angestoßen werden: das für die Nutzungsänderung und das für die Werbeanlage an sich. Den Link zur entsprechenden Info-Seite finden Sie unten auf dieser Seite.
Sie planen eine gastronomische Nutzung?
- Bei Gaststätten oder Imbissen mit Vollküche muss die Abluft nach oben über das Dach geführt werden. Diese Arbeiten dürfen nur von Fachfirmen nach der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA-Luft) ausgeführt werden. Oft benötigen Sie dafür die Erlaubnis von dem*der Hauseigentümer*in.
- Eine Gaststättenerlaubnis beziehungsweise Konzession für Gaststätten, Restaurants, Imbisse, Trinkhallen und Ähnliches beantragen Sie beim Ordnungsamt. Den Link zum Ordnungsamt finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
Glossar Bauen
Das Bauwesen und das Baurecht enthalten viele Fachbegriffe. Wir haben zu etlichen kurze Erklärungen für Sie zusammengestellt. Sowohl die Liste der Wörter als auch deren Erklärungen können nicht vollständig und auch nicht rechtsverbindlich sein.
Sie haben Fragen?
Hier beantworten wir Ihnen häufig gestellte Fragen.
Gebühren
Die Gebühren werden nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen errechnet. Die Gebühr beträgt, je nach Größe der nutzungsgeänderten Flächen und je nach Nutzungsart, mindestens 50 Euro bis maximal 5.000 Euro.
Rechtliche Voraussetzungen
Die Anforderungen an Bauvorlagen werden in der Verordnung über bautechnische Prüfungen geregelt, der BauPrüfVO.
BauprüfverordnungKontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
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Antragsberatung der Bauaufsicht
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln -
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- Telefon
- 0221 / 221-33363 - Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr
- Telefax
- 0221 / 221-22567
- Sicheres Formular
- E-Mail:
- E-Mail an Antragsberatung der Bauaufsicht
Anfahrt
Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Bahnhof Deutz/Messe)
Stadtbahn-Linien 3 und 4 (Haltestelle Bahnhof Deutz/LANXESS arena)
Bus-Linien 153 und 156 (Haltestelle Bahnhof Deutz/LANXESS arena)
S-Bahn Linien S 6, S 11, S 12, S 13 sowie Deutsche Bahn (Haltestelle Bahnhof Deutz/Messe)