Für eine Nutzungsänderung brauchen Sie immer eine Baugenehmigung, auch wenn damit keine baulichen Änderungen in Verbindung stehen. Der Begriff Nutzungsänderung ist schon erfüllt, wenn das Objekt nicht zum gleichen Zweck genutzt wird wie vorher. Der Vergleich wird dabei immer nur mit der zuletzt genehmigten Nutzung angestellt. Können Sie für diese letzte Nutzung keine Baugenehmigung nachweisen, müssen Sie ebenfalls einen Antrag stellen. Letztlich gilt das auch, wenn Räumlichkeiten zwei Jahre oder länger gar nicht oder anders als zuletzt genehmigt genutzt wurden.

Nutzungsänderungen sind zum Beispiel:

  • einen ungenutzten Dachraum in Wohnraum umwandeln
  • eine Wohnung als Büro nutzen
  • einen Lebensmittelladen zur Gaststätte machen
  • einen Blumenladen in ein Möbelgeschäft ändern und so weiter

Den Antrag müssen Sie schriftlich mit allen erforderlichen Unterlagen, den Bauvorlagen, bei uns einreichen.

Einige Bauvorlagen müssen Sie zu jedem Antrag einreichen. Weitere können erforderlich sein, das ist abhängig von der geplanten Art der Nutzung. Unter "Benötigt werden" haben wir die häufigsten Unterlagen aufgelistet, die Sie einreichen müssen. Informationen zu allen Bauvorlagen, auch den optionalen, finden Sie weiter unter auf dieser Seite:

  • Hinweise zu den Unterlagen

Ebenfalls unterstützen sollen Sie unsere Info-Seiten

  • Glossar
  • Häufige Fragen zur Baugenehmigung

 

Benötigte Dokumente

  • Antragsformular

    Bitte verwenden Sie nur das amtliche Antragsformular. Das Formular muss von der einen Person, die als Bauherrschaft auftritt, sowie der entwurfsverfassenden Person unterzeichnet werden. Wird der Antrag von einer Gesellschaft oder Firma gestellt, beachten Sie bitte die Informationen auf der weiter unten verlinkten Seite "Hinweise zu den Unterlagen". Dort finden Sie auch das amtliche Antragsformular.

  • Liegenschaftskarte oder Auszug aus dem Liegenschaftskataster

    Die Liegenschaftskarte, auch Stadtkarte oder früher Flurkarte genannt, erhalten Sie beim Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster. Den Link dorthin finden Sie ebenfalls unter "Hinweise zu den Unterlagen".

  • Lageplan

    Einen Lageplan benötigen wir grundsätzlich auch für Nutzungsänderungsanträge. Er dient beispielsweise zum Nachweis der Stellplätze auf dem Grundstück oder auch, um den Verlauf der Rettungswege bis zur öffentlichen Fläche darzustellen, wenn dieser aus den Grundrisszeichnungen nicht eindeutig hervorgeht. Was Sie außerdem darstellen müssen und in welchen Ausnahmefällen Sie auf einen Lageplan verzichten können, erfahren Sie unter "Hinweise zu den Unterlagen".

  • Bauzeichnungen

    An die Bauzeichnungen werden hohe formelle Anforderungen gestellt. Sie müssen außerdem eine Vielzahl von Informationen enthalten. Detaillierte Informationen finden Sie unter der Überschrift "Hinweise zu den Unterlagen".

  • Betriebsbeschreibungsformular

    Eine Betriebsbeschreibung müssen alle gewerblichen und landwirtschaftlichen Betriebe einreichen. Bitte verwenden Sie nur die amtlichen Vordrucke, die unter "Hinweise zu den Unterlagen" zu finden sind.

  • Nutzflächenberechnung

    Es müssen nur die Flächen aufgerechnet werden, die in ihrer Nutzung geändert werden sollen. Berechnungsgrundlage ist die aktuelle DIN 277. Soll die Fläche künftig einer Wohnnutzung zugeführt werden, ist anstelle der Nutzflächenberechnung eine Wohnflächenberechnung beizufügen.

  • Stellplatznachweis/-berechnung

    In jedem Fall müssen Sie eine Aussage zur Stellplatzsituation auf dem Grundstück treffen. Je nach Nutzungsänderung müssen Stellplätze für Fahrzeuge, insbesondere für Personenkraftwagen und Fahrräder auf dem Grundstück bereitgestellt und im Lageplan eingezeichnet werden. Näheres finden Sie unter "Hinweise zu den Unterlagen".

  • Baubeschreibungsformular

    Eine Baubeschreibung ist nur erforderlich, wenn Sie bauliche Änderungen planen. Bitte verwenden Sie nur den amtlichen Vordruck, der Ihnen unter "Hinweise zu den Unterlagen" zur Verfügung steht.

  • Statistikbogen

    Den Erhebungsbogen für die Baustatistik erhalten Sie über den Server des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg. Sie werden am Bildschirm durch den Bogen geleitet. Nach dem Ausfüllen wird eine PDF-Datei erzeugt, die Sie ausdrucken und dann dem Antrag beifügen. Den Link zum Online-Erhebungsbogen finden etwas weiter unten auf dieser Seite unter "Hinweise zu den Unterlagen".

  • Weitere Bauvorlagen

    Je nach Nutzungsänderung können weitere Bauvorlagen zu Ihrem Antrag erforderlich werden. Bitte informieren Sie sich auf unserer Seite "Hinweise zu den Unterlagen".

Hinweise zu den Unterlagen, häufig gestellte Fragen, Glossar

Bei diesen Punkten müssen Sie ganz genau hinschauen:

Wer zeichnet die Pläne und hilft Ihnen beim Erstellen der Unterlagen?

Wir empfehlen Ihnen grundsätzlich, eine sachkundige Person mit der Erstellung von Unterlagen zu beauftragen, die der Bauprüfverordnung entsprechen. Wenn für Ihre Nutzungsänderung auch bauliche Maßnahmen geplant sind, ist es Pflicht, dass Sie eine Person mit dem Entwurf beauftragen, die bauvorlageberechtigt ist. Das sind in der Regel Architekt*innen, vereinzelt auch Hochbauingenieur*innen. 

Ohne geplante bauliche Maßnahmen kann die Person, die den Entwurf verfasst, auch ein*e Statiker*in, ein*e Bauzeichner*in, Studierende der Architektur oder Bauingenieurswesen oder sonstige Person sein, die bereits Erfahrung mit dem Einreichen von Bauanträgen gesammelt hat. 

Sie planen eine gewerbliche Nutzung, wo bisher eine Wohnfläche war?

In Köln fehlt es an Wohnflächen. Deshalb wurde 2014 die städtische Satzung zum Schutz von Wohnraum erlassen. Danach dürfen Wohnungen nur dann anders als zu Wohnzwecken genutzt werden, wenn das Amt für Wohnungswesen eine Zweckentfremdung genehmigt hat. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie unter dem unten stehenden Link "Wohnraumschutzsatzung".

Sie planen eine Werbeanlage oder die Änderung einer bestehenden Werbeanlage?

Wenn Sie im Zusammenhang mit der Nutzungsänderung eine Werbeanlage errichten oder verändern möchten, müssen Sie zusätzlich noch einen gesonderten Antrag stellen. Es sind also im Prinzip zwei Verfahren, die hier angestoßen werden: das für die Nutzungsänderung und das für die Werbeanlage an sich. Den Link zur entsprechenden Info-Seite finden Sie unten auf dieser Seite.  

Sie planen eine gastronomische Nutzung?

  • Bei Gaststätten oder Imbissen mit Vollküche muss die Abluft nach oben über das Dach geführt werden. Diese Arbeiten dürfen nur von Fachfirmen nach der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA-Luft) ausgeführt werden. Oft benötigen Sie dafür die Erlaubnis von der Hauseigentümerin oder dem Hauseigentümer. 
  • Eine Gaststättenerlaubnis beziehungsweise Konzession für Gaststätten, Restaurants, Imbisse, Trinkhallen und Ähnliches beantragen Sie beim Ordnungsamt. Den Link zum Ordnungsamt finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
Wohnraumschutzsatzung Werbeanlagen Gaststättenerlaubnis

Sie haben Fragen?

Eine verbindliche Klärung Ihres konkreten Vorhabens zur Nutzungsänderung ist leider erst im Antragsverfahren möglich. Haben Sie vorher Fragen zum Planungsrecht, allgemeine Fragen oder zum Verfahrensablauf? Wir beraten Sie am Telefon, per E-Mail, während der Sprechzeiten der Antragsberatung oder im persönlich vereinbarten Termin. 

Antragsberatung Bauen

Vorsprache

Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich.

Gebühren

Die Gebühren werden nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen errechnet. Die Gebühr beträgt, je nach Größe der nutzungsgeänderten Flächen und je nach Nutzungsart, mindestens 50 Euro bis maximal 5.000 Euro.

Rechtliche Voraussetzungen

Die Anforderungen an Bauvorlagen werden in der Verordnung über bautechnische Prüfungen geregelt, der BauPrüfVO.

Bauprüfverordnung

Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Antragsberatung der Bauaufsicht
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende eingeschränkt zugänglich.
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
  • Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefon
0221 / 221-33363 - Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr
Telefax
0221 / 221-22567
Kontakt
Öffnungszeiten

Bitte beachten Sie, dass für alle Dienstleistungen des Amtes vor Besuch Termine für eine persönliche Vorsprache vereinbart werden müssen.

Telefonische Sprechzeiten:
Montag und Donnerstag, 8 bis 16 Uhr
Dienstag, 8 bis 18 Uhr
Mittwoch und Freitag, 8 bis 12 Uhr

Anfahrt

Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Bahnhof Deutz/Messe)
Stadtbahn-Linien 3 und 4 (Haltestelle Bahnhof Deutz/LANXESS arena)
Bus-Linien 153 und 156 (Haltestelle Bahnhof Deutz/LANXESS arena)
S-Bahn Linien S 6, S 11, S 12, S 13 sowie Deutsche Bahn (Haltestelle Bahnhof Deutz/Messe)

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