Beschreibung

Sie haben Ihr Handy verloren oder es wurde Ihnen gestohlen? Vielleicht wurde es gefunden und in unserem Fundbüro abgegeben. Fragen Sie nach oder suchen Sie online!

Benötigt werden

  • Personalausweis

    legen Sie bitte vor, wenn Sie Ihr Mobiltelefon abholen

  • Gerätenummer IMEI

    geben Sie bitte bei telefonischer Nachfrage und bei der Abholung an. Die IMEI-Nummer finden Sie in Ihren Kaufbelegen bzw. in Ihrer Rechnung.

  • Eigentumsnachweise

    Kaufbeleg oder Rechnung; halten Sie bitte unbedingt Ihre IMEI-Nummer bereit. Ohne Angabe der IMEI-Nummer können wir das Mobiltelefon nicht aushändigen!

Suchen Sie Ihr verlorenes Mobiltelefon online

Sie können Ihr Mobiltelefon, das eventuell bei uns ist, auch online suchen. Wenn Sie der Meinung sind, dass eines der aufgelisteten Mobiltelefone Ihr Eigentum ist, nehmen Sie über ein Formular, mit Ihrer Beschreibung des verlorenen Handys unter Angabe der IMEI-Nummer Kontakt mit uns auf. Sie erhalten eine Antwort, wenn Ihre Beschreibung dem Fundgegenstand entspricht. 

Bitte bedenken Sie, dass die Fundgegenstände oft erst nach einem Zeitraum von ein bis zwei Wochen nach dem Verlust bei uns eintreffen.

Zur Online-Suche nach Fundgegenständen

Vorsprache

Eine persönliche Vorsprache ist nur erforderlich, wenn Sie den Fundgegenstand abholen kommen. Sie können auch eine Person mit der Abholung Ihres verlorenen Gegenstandes beauftragen. Die beauftragte Person muss folgendes vorlegen:

  • eine schriftliche Vollmacht von Ihnen
  • den eigenen Personalausweis und
  • den Personalausweis der Verliererin oder des Verlieres
  • den Eigentumsnachweis über den verlorenen Gegenstand (Kaufbeleg oder Rechnung)
  • die IMEI-Nummer - finden Sie in den Kaufunterlagen oder in der Rechnung

 

Gebühren

Bei der Aushändigung des Fundgegenstandes fallen Gebühren für die Aufbewahrung an. Ihre Höhe orientiert sich dabei am Wert des Gegenstandes:

- im Wert bis 25 Euro = kostenfrei

- im Wert von 26 bis 150 Euro = 10 Euro

- im Wert von 151 Euro bis 500 Euro = 15 Euro

- im Wert über 500 Euro bis 1000 Euro = 20 Euro

- je weitere angefangene 500 Euro = 20 Euro

Benötigen Sie eine Versicherungsbescheinigung für Ihr abhanden gekommenes Mobiltelefon? Diese können Sie 4 Wochen nach Verlust bei uns in schriftlicher Form mit einer detaillierten Beschreibung der verlorengegangenen Sache beantragen. Hierfür benötigen wir ferner die Versicherungsbestätigung, den Kaufbeleg/Rechnung und den Ausweis.

Die Gebühr in Höhe von 12,70 Euro überweisen Sie bitte im Voraus auf folgendes Konto:

Sparkasse Köln/Bonn IBAN: DE 38 3705 0198 0005 2629 51

BIC: COLSDE33XXX

Verwendungszweck: Kassenwerk 13224101, VB

Rechtliche Voraussetzungen

Bürgerliches Gesetzbuch, und die hierzu ergangenen Runderlasse des Innenministeriums von Nordrhein-Westfalen.

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Kontakt

Kontakt und Erreichbarkeit

Mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen

Stadtbahn-Linien 1 und 9
Bus-Linie 159
Haltestelle Kalk Post (nicht rollstuhlgerecht)
Haltestelle Kalk Kapelle (rollstuhlgerecht) und Linie 193
Haltestelle Kalk-Karree (rollstuhlgerecht)
S-Bahn S 12, S 13, RB 25
Haltestelle Trimbornstraße (nicht rollstuhlgerecht)

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