Sie haben Ihr Handy verloren oder es wurde Ihnen gestohlen?

Vielleicht wurde es gefunden und in unserem Fundbüro abgegeben. Fragen Sie nach oder suchen Sie online!

Bitte beachten Sie, dass Fundgegenstände in der Regel erst circa zwei bis drei Wochen nach Verlust bei uns eintreffen.

Benötigte Dokumente

  • Personalausweis

    legen Sie bitte vor, wenn Sie Ihr Mobiltelefon abholen

  • Gerätenummer IMEI

    geben Sie bitte bei telefonischer Nachfrage und bei der Abholung an. Die IMEI-Nummer finden Sie in Ihren Kaufbelegen bzw. in Ihrer Rechnung.

  • Eigentumsnachweise

    Kaufbeleg oder Rechnung; halten Sie bitte unbedingt Ihre IMEI-Nummer bereit. Ohne Angabe der IMEI-Nummer können wir das Mobiltelefon nicht aushändigen!

Suchen Sie Ihr verlorenes Mobiltelefon online

Sie können Ihr Mobiltelefon, das eventuell bei uns ist, auch online suchen.

Wenn Sie der Meinung sind, dass eines der aufgelisteten Mobiltelefone Ihr Eigentum ist, nehmen Sie über ein Formular, mit Ihrer Beschreibung des verlorenen Handys unter Angabe der IMEI-Nummer Kontakt mit uns auf. Sie erhalten eine Antwort, wenn Ihre Beschreibung dem Fundgegenstand entspricht. 

 

Zur Online-Suche nach Fundgegenständen

Vorsprache

Eine persönliche Vorsprache ist nur erforderlich, wenn Sie den Fundgegenstand abholen kommen. Sie können auch eine Person mit der Abholung Ihres verlorenen Gegenstandes beauftragen. Die beauftragte Person muss folgendes vorlegen:

  • eine schriftliche Vollmacht von Ihnen
  • den eigenen Personalausweis und
  • den Personalausweis der Verliererin oder des Verlieres
  • den Eigentumsnachweis über den verlorenen Gegenstand (Kaufbeleg oder Rechnung)
  • die IMEI-Nummer - finden Sie in den Kaufunterlagen oder in der Rechnung

 

Gebühren

Gebühren fallen für die Aufbewahrung an. Sie werden bei der Aushändigung des Fundgegenstandes fällig. Ihre Höhe orientiert sich am Wert des Gegenstandes:

  • bis 25 Euro = kostenfrei
  • 26 bis 150 Euro = 10 Euro
  • 151 Euro bis 500 Euro = 15 Euro
  • über 500 Euro = 20 Euro
  • je weitere angefangene 500 Euro = 20 Euro

Falls sich der verlorene Gegenstand nicht im Fundbüro befindet, können wir darüber eine Bescheinigung zur Vorlage bei der Versicherung ausstellen. Für diese Bescheinigung erheben wir eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 12 Euro zuzüglich Porto.

Rechtliche Voraussetzungen

Bürgerliches Gesetzbuch und die hierzu ergangenen Runderlasse des Innenministeriums Düsseldorf

Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Fundbüro
Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
  • Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Hilfen für Blinde und Sehbehinderte.
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefon
115 oder 0221 / 221-0
Telefax
0221 / 221-32223
Kontakt
Öffnungszeiten

Montag, Donnerstag und Freitag, 8 bis 12 Uhr
Dienstag, 8 bis 12 und 13 bis 16 Uhr

Anfahrt

Stadtbahn-Linien 1 und 9
Bus-Linie 159
Haltestelle Kalk Post (nicht rollstuhlgerecht)
Haltestelle Kalk Kapelle (rollstuhlgerecht) und Linie 193
Haltestelle Kalk-Karree (rollstuhlgerecht)
S-Bahn S 12, S 13, RB 25
Haltestelle Trimbornstraße (nicht rollstuhlgerecht)

Fahrplanschnellsuche

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