Ihr Fahrrad wurde gestohlen? Vielleicht wurde es gefunden und in unserem Fundbüro abgegeben. Fragen Sie circa zwei bis drei Wochen nach Ihrem Verlust nach oder suchen Sie online!

Benötigte Dokumente

  • Bei telefonischer Anfrage sind Rahmennummer und Fabrikat des Fahrrades anzugeben

  • Bei persönlicher Vorsprache ist zusätzlich die Vorlage eines amtlichen Ausweises erforderlich

Suchen Sie Ihr verlorenes Fahrrad online

Sie können verlorene Fahrräder, die sich bei uns befinden, auch online suchen. Wenn Sie der Meinung sind, dass eines der aufgelisteten Fahrräder Ihr Eigentum ist, nehmen Sie über ein Formular mit einer Beschreibung des verlorenen Fahrrades Kontakt mit uns auf. Wir melden uns, wenn Ihre Beschreibung dem Fundgegenstand entspricht. Bitte bedenken Sie, dass die Fundgegenstände oft erst nach einem Zeitraum von ein bis zwei Wochen nach dem Verlust bei uns eintreffen.

Zur Online-Suche nach Fundgegenständen

Zusatzinformationen

Sollte die Rahmennummer nicht bekannt sein, so können Sie unter Angabe des Fabrikats und der Farbe telefonisch erfragen, ob das Fahrrad abgegeben wurde. Für die Abholung des Fahrrades ist in diesem Fall jedoch grundsätzlich eine persönliche Vorsprache erforderlich.

Benötigen Sie eine Versicherungsbescheinigung für Ihr abhanden gekommenes Fahrrad oder einer anderen Sache, können Sie die Bescheinigung schriftlich oder per E-Mail mit einer detaillierten Beschreibung der verlorengegangenen Sache beantragen. Die E-Mail Adresse lautet fundbuero@stadt-koeln.de

Die Bescheinigung wird jedoch erst vier Wochen nach Verlust ausgestellt. Dazu benötigen wir den Eigentumsnachweis und eine Versicherungsbestätigung.

Die Gebühr beträgt 12 Euro zuzüglich Versandkosten.

Vorsprache

Eine persönliche Vorsprache ist nur erforderlich, wenn Sie den Fundgegenstand abholen kommen. Sie können auch eine Person mit der Abholung Ihres verlorenen Gegenstandes beauftragen. Die beauftragte Person muss folgendes vorlegen:

  • eine schriftliche Vollmacht von Ihnen
  • den eigenen Personalausweis und
  • den Personalausweis der Person, die den Gegenstand verloren hat
  • den Eigentumsnachweis über den verlorenen Gegenstand (Kaufbeleg oder Rechnung).

Gebühren

Bei der Aushändigung des Fundgegenstandes fallen Gebühren für die Aufbewahrung an. Ihre Höhe orientiert sich dabei am Wert des Gegenstandes:

- im Wert bis 25 Euro = kostenfrei

- im Wert von 26 bis 150 Euro = 10 Euro

- im Wert von 151 Euro bis 500 Euro = 15 Euro

- im Wert über 500 Euro bis 1000 Euro = 20 Euro

- je weitere angefangene 500 Euro = 20 Euro

Falls sich der verlorene Gegenstand nicht im Fundbüro befindet, können wir Ihnen darüber eine Bescheinigung zur Vorlage bei der Versicherung ausstellen. Für diese Bescheinigung wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 12 Euro erhoben zuzüglich Porto, zurzeit also 12,70 Euro insgesamt. Diese Bescheinigung wird frühestens 4 Wochen nach Verlust ausgestellt. Ferner benötigen wir den Eigentumsnachweis und eine Versicherungsbescheinigung.

Rechtliche Voraussetzungen

Bürgerliches Gesetzbuch, und die hierzu ergangenen Runderlasse des Innenministeriums Düsseldorf.

Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Fundbüro
Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
  • Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Hilfen für Blinde und Sehbehinderte.
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefon
115 oder 0221 / 221-0
Telefax
0221 / 221-32223
Kontakt
Öffnungszeiten

Montag, Donnerstag und Freitag, 8 bis 12 Uhr
Dienstag, 8 bis 12 und 13 bis 16 Uhr

Anfahrt

Stadtbahn-Linien 1 und 9
Bus-Linie 159
Haltestelle Kalk Post (nicht rollstuhlgerecht)
Haltestelle Kalk Kapelle (rollstuhlgerecht) und Linie 193
Haltestelle Kalk-Karree (rollstuhlgerecht)
S-Bahn S 12, S 13, RB 25
Haltestelle Trimbornstraße (nicht rollstuhlgerecht)

Fahrplanschnellsuche

Fahrplansuche auf KVB.koeln