Sie möchten die Berechtigung zum Führen eines Mofas erwerben?

Diese Berechtigung gilt auch für Fahrräder mit Hilfsmotor bis 25 Kilometer pro Stunde und einem Hubraum bis 50 Kubikzentimeter.

Rechtliche Voraussetzungen

Um ein Mofa zu führen, müssen Sie

  • mindestens 15 Jahre alt sein, bei Mitnahme eines Kindes unter sieben Jahren mindestens 16 Jahre,
  • eine Mofa-Ausbildung absolvieren,
  • eine theoretische Prüfung ablegen und
  • eine Mofa-Prüfbescheinigung erwerben.

Ausnahmen:

Wenn Sie im Besitz einer gültigen in- oder ausländischen Fahrerlaubnis sind, egal welcher Klasse, benötigen Sie keine Mofa-Prüfbescheinigung. Wenn Sie vor dem 1. April 1980 das 15. Lebensjahr vollendet haben, benötigen Sie zum Führen eines Mofas weder einen Führerschein noch eine Mofa-Prüfbescheinigung.

Ausbildung

Wer kann die theoretische und praktische Mofa-Ausbildung durchführen? 

  • Fahrschulen oder
  • öffentlichen oder privaten Schulen, wenn diese als Träger der Mofa-Ausbildung von der zuständigen Stelle dafür anerkannt wurden.

Dort müssen Sie auch den Antrag auf Erteilung der Mofa-Prüfbescheinigung stellen. Nach Abschluss der Mofa-Ausbildung erhalten Sie eine Ausbildungsbescheinigung

Prüfung

Für die Zulassung zur theoretischen Mofa-Prüfung müssen Sie Ihre Ausbildungsbescheinigung bei der Prüfstelle (siehe auch Link unter Kontakt)vorlegen. Nach bestandener Prüfung wird Ihnen dort die Mofa-Prüfbescheinigung ausgestellt.

Die Mofa-Prüfbescheinigung beziehungsweise den Führerschein müssen Sie beim Führen eines Mofas immer mitführen.

Zuständige Prüfstelle in Köln: TÜV Rheinland

Verlust

Bei Verlust der Prüfbescheinigung müssen Sie sich an die Prüfstelle wenden, die diese ausgestellt hat.