Sie wollen ein neues Kraftfahrzeug aus einem Land der Europäischen Union einführen und in Köln zulassen?

Bitte beachten Sie: Neufahrzeuge müssen durch die erstmalige Zulassung nicht vorgeführt werden!

Benötigte Dokumente

  • Original ausländische Zulassungsbescheinigungen

  • EWG-Übereinstimmungsbescheinigung

    ersatzweise Vollabnahme durch den TÜV gemäß § 21 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung

  • Kaufvertrag oder Originalrechnung

    mit der Angabe, dass es sich um ein Neufahrzeug handelt und das Fahrzeug bislang weder im Inland noch im Ausland zugelassen wurde und keine Fahrzeugpapiere erstellt wurden.

  • Versicherungsbestätigung

    durch Vorlage einer sogenannten VB-Nummer einer Kfz-Haftpflichtversicherung!

  • Personalausweis oder Pass

    des*der zukünftigen Halter*in

  • Vollmacht bei Vertretung und zusätzlich Personalausweis oder Pass

    der bevollmächtigten Person

  • Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung

    bei Nutzung des Fahrzeuges als Firmenfahrzeug

  • Bei Minderjährigen Einverständniserklärung beider Eltern oder des Vormundes und deren Ausweisdokumente

    Die Zulassung des Fahrzeuges auf eine minderjährige Person ist nur zulässig aus steuerlichen Gründen auf Grund einer Schwerbehinderung des minderjährigen Kindes oder wenn das minderjährige Kind in Besitz einer für das Fahrzeug erforderlichen Fahrerlaubnis ist.

  • SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer

Mitgliedsstaaten der Europäischen Union

Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Kroatien, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern.

Zusätzliche Informationen

Ist das Fahrzeug nicht älter als sechs Monate oder hat es nicht mehr als 6.000 Kilometer zurückgelegt, müssen Sie bei der Zulassung eine Erklärung für Umsatzsteuerzwecke abgeben. Diese wird durch uns an das zuständige Finanzamt zur Festsetzung der Umsatzsteuer weitergegeben.

In diesem Fall müssen Sie außerdem innerhalb von zehn Tagen nach dem Erwerb gegenüber dem zuständigen Finanzamt die "Umsatzsteuererklärung für die Fahrzeugeinzelbesteuerung" gemäß Vordruck 'USt 1 B' abgeben und die Steuer entrichten. So sieht es § 18 Absatz 5a Satz 4 in Verbindung mit § 15 Absatz 1 Nummer 7 des Umsatzsteuergesetzes vor. 

SEPA-Lastschriftmandat

Seit dem 30. Januar 2014 muss bei der Zulassung eines Fahrzeuges ein SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer von einem Konto erteilt werden. Ohne dieses Mandat darf die Zulassungsbehörde einen Antrag auf Zulassung eines Fahrzeuges nicht bearbeiten. Das SEPA-Mandat ist auch dann nötig, wenn die Daten bereits zu einem anderen Fahrzeug erfasst wurden.

Das SEPA-Mandat muss zwingend mit zwei Unterschriften versehen werden. Es ist die Unterschrift des*der Kontoinhaber*in und die Unterschrift des*der Fahrzeughalter*in erforderlich.

Das SEPA-Lastschriftmandat können Sie im Download-Service herunterladen.

Sollten Sie kein Konto haben, wenden Sie sich bitte zunächst an das für die Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer zuständige Hauptzollamt Köln in der Stolberger Straße 200, 50933 Köln.

Beachten Sie zum SEPA-Mandat auch unsere allgemeinen Informationen:

Zulassung von Kraftfahrzeugen nur noch mit SEPA-Lastschriftmandat

Hilfreiche Links

Vorsprache

Sie müssen persönlich erscheinen, können sich aber durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen. Ein Formular zur Vollmachterteilung finden Sie weiter oben im Download-Service. Das Formular können Sie am Computer ausfüllen, ausdrucken und unterschreiben. Bitte beachten Sie, dass zusätzlich zur Vollmacht Personalausweis oder Pass des*der Vertreter*in vorzulegen sind.

Gebühren

30,60 Euro plus 10,20 Euro für die Ausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil II.

Diese Gebühr erhöht sich um 15,30 Euro, wenn der Abruf der Fahrzeugdaten beim Kraftfahrt-Bundesamt nicht möglich ist und sie im örtlichen Fahrzeugregister nicht verfügbar sind.

Wunschkennzeichen kosten 10,20 Euro. Wenn Sie sie vorab online oder telefonisch reservieren, betragen die Gebühren 12,80 Euro. Weitere Einzelheiten hierzu erfahren Sie unter Wunschkennzeichen.

Die Gebühren zahlen Sie bitte ausschließlich bargeldlos, also mit Girocard oder Kreditkarte.

Zusätzlich fallen Kosten für die Kennzeichenschilder an. Kennzeichen bekommen Sie bei den ortsansässigen Schilderherstellerfirmen.

Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Kfz-Zulassungsstelle Köln
Max-Glomsda-Straße 4
51105 Köln
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
  • Es ist ein Personenaufzug vorhanden.
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefon
0221 / 221-26635
Telefax
0221 / 221-26435
Kontakt
Öffnungszeiten

Montag, 7 Uhr bis 14 Uhr
Dienstag, 7 Uhr bis 18 Uhr
Mittwoch, 7 Uhr bis 13 Uhr
Donnerstag, 7 Uhr bis 16 Uhr
Freitag, 7 Uhr bis 13 Uhr

Anfahrt

Stadtbahn-Linie 7 (Haltestelle Poll Salmstraße)
Bus-Linie 159 (Haltestelle Taubenholzweg)
S-Bahn-Linien S 12, S 13, S 19 und Regionalbahn RB 25 (Haltestelle Köln-Trimbornstraße)

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