Sie wohnen in Köln und besitzen eine Fahrerlaubnis aus einem Staat, der zu den sogenannten Drittstaaten gehört. Das sind Staaten, die
nicht der Europäischen Union (EU) oder den Vertragsstaaten über den europäischen Wirtschaftsraum (EWR) angehören,
nicht zu den Staaten gehören, die in Anlage 11 zur Fahrerlaubnisverordnung (FeV) genannt sind.
Sie möchten diese Fahrerlaubnis in einen deutschen Führerschein umschreiben lassen.
Benötigt werden
Personalausweis oder Reisepass
Nationalpass mit Aufenthaltsgenehmigung
Für Ausländerinnen und Ausländer aus der Europäischen Union genügt der Nationalpass.
Ein aktuelles biometrisches Passfoto
Das Foto sollte nicht älter als drei Monate sein. Die Regelungen des biometrischen Passfotos finden Sie in einer Foto-Mustertafel weiter unten im Download-Service ausführlich erläutert. Die Vorlage eines Lichtbildes in digitaler Form ist nicht erlaubt.
Ausländischer Führerschein im Original
Der ausländische Führerschein muss zum Zeitpunkt der Beantragung der Umschreibung noch gültig sein.
Übersetzung und Klassifizierung des ausländischen Führerscheins
Die deutschsprachige Übersetzung dürfen folgende Stellen fertigen:
deutsche Automobilclubs (ADAC, AVD,DTC, ACE),
gerichtlich bestellte und allgemein vereidigte Dolmetscher und Übersetzer,
Kapitäne deutscher Seeschiffe,
international anerkannte Automobilclubs des Ausstellungsstaates des Führerscheines,
amtliche Stellen des Ausstellungsstaates des Führerscheines.
Nachweis über ausreichendes Sehvermögen
Bei Umschreibung der Führerscheinklassen A, A1, A2, AM, B, BE, L ist eine Bescheinigung einer als Sehteststelle anerkannten Augenoptikerin oder eines Augenoptikers beziehungsweise einer Augenärztin oder eines Augenarztes ausreichend.
Nachweis über Schulung in Erster Hilfe
Die Erste-Hilfe-Schulung beinhaltet neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten und gilt für alle Führerscheinklassen.
Kurse werden unter anderem durchgeführt von Hilfsorganisationen wie Deutsches Rotes Kreuz, Malteser Hilfsdienst, Johanniter Unfallhilfe oder Arbeiter Samariter Bund. Die Teilnahmebescheinigung der umfassenden Ausbildung in Erster Hilfe kann ebenfalls anerkannt werden.
Bestätigung oder Angabe der Fahrschule,
bei der Sie sich angemeldet haben. Sie müssen in jedem Fall eine theoretische und eine praktische Prüfung ablegen.
Nachweis über das Ausstellungsdatum des ausländischen Führerscheins
Dieser Nachweis ist nur erforderlich, wenn sich das Ausstellungsdatum nicht aus dem ausländischen Führerschein ergibt.
Bestätigung über die erste Anmeldung in der Bundesrepublik Deutschland
Diese Bestätigung ist nicht erforderlich, falls Ihre erste Anmeldung in der Bundesrepublik Deutschland in Köln erfolgte und Sie seither immer hier gewohnt haben.
Beachten Sie bitte, dass Sie bei Aushändigung des deutschen Kartenführerscheines Ihren ausländischen Führerschein abgeben müssen.
Zusätzliche Unterlagen bei Klasse C (Lkw) und Klasse D (Bus)
Die nachfolgenden Unterlagen werden noch zusätzlich benötigt, wenn Sie eine Fahrerlaubnis der Klassen C (für Lkw) oder Klasse D (für Bus) umschreiben lassen wollen und die Erteilung der jeweiligen Klasse(n) länger als 5 Jahre zurückliegt oder wenn Sie eine Fahrerlaubnis der Klasse C1 (Lkw unter 7,5 Tonnen) besitzen und das 50. Lebensjahr vollendet haben:
Ärztliche oder augenärztliche Untersuchung des Sehvermögens
Zum Nachweis der ausreichenden Sehleistung benötigen Sie eine ärztliche oder augenärztliche Bescheinigung nach einem amtlichen Muster (Anlage 6 Nummer 2.1 der Fahrerlaubnisverordnung) Eine ausgestellte ärztliche Bescheinigung ist zwei Jahre gültig.
Nachweis über gesundheitliche Eignung
(Ärztliche Bescheinigung auf amtlichen Vordruck) Sie können die Untersuchung von einer Ärztin oder einem Arzt Ihrer Wahl durchführen lassen. Untersuchungsvordrucke liegen Ihrer Ärztin, Ihrem Arzt vor oder können über die Ärztekammer angefordert werden. Bei der Antragstellung darf die ärztliche Eignungsbescheinigung nicht älter als 1 Jahr sein.
Nachweis über die Grundqualifikation
oder beschleunigte Grundqualifikation nach dem Berufskraftfahrerqualifizierungsgesetz.
Weitere Informationen hierzu können Sie über den unten angefügten Link erhalten.
Zusätzlich bei Klasse D (Bus), wenn Sie bereits das 50. Lebensjahr vollendet haben:
Leistungspsychologische Untersuchung
Hinweis: Die leistungspsychologische Untersuchung beinhaltet eine Überprüfung von Reaktionsfähigkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsfähigkeit. Der Test kann nur von bestimmten Instituten durchgeführt werden, die über die entsprechenden Testgeräte verfügen. An welches Institut Sie sich wenden können, erfragen Sie am besten bei Unternehmen, die in der Personenbeförderung tätig sind: Taxi- und Mietwagenunternehmen, Busunternehmen und Hilfsorganisationen im Krankentransport.
Prüfungen und Probezeit
Um eine deutsche Fahrerlaubnis zu erhalten, müssen Sie eine theoretische und praktische Führerscheinprüfung ablegen. Zur Prüfung werden Sie durch Ihre Fahrschule zugelassen. Sie müssen allerdings keine Pflichtstunden (Mindestzahl von theoretischen oder praktischen Fahrstunden) absolvieren.
Wenn Sie noch keine zwei Jahre im Besitz Ihrer ausländischen Fahrerlaubnis sind, wird Ihnen die deutsche Fahrerlaubnis auf Probe erteilt. Die Probezeit beträgt zwei Jahre. Die Zeitdauer seit der Erteilung Ihrer ausländischen Fahrerlaubnis wird angerechnet.
Der deutsche Kartenführerschein wird zentral durch die Bundesdruckerei in Berlin hergestellt.
Die Bearbeitungszeit dauert ungefähr zwei bis drei Wochen.
Nach Eingang des Kartenführerscheines erteilen wir den Prüfauftrag und Ihre Fahrschule wird von der Prüfstelle benachrichtigt. Ihre Fahrschule kann Sie dann zur Prüfung anmelden. Nach erfolgreicher Prüfung können Sie den Kartenführerschein bei der Führerscheinstelle, bei der Sie Ihren Antrag gestellt haben, abholen.
Wichtiger Hinweis zum EU-Kartenführerschein
Eine Übersicht über alle Fahrerlaubnisklassen finden Sie auf folgender Seite des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur:
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Bitte beachten Sie: In der Regel müssen Sie vor dem Besuch Termine für eine persönliche Vorsprache vereinbaren.
Termine können Sie telefonisch oder in einigen Bereichen online vereinbaren.
In den städtischen Verwaltungsgebäuden mit Publikumsverkehr und bei Dienstleistungen mit persönlichem Kontakt müssen Sie eine medizinische Maske tragen. Medizinische Masken sind sogenannte OP-Masken, Masken des Standards FFP2 oder diesen vergleichbare Masken (KN95/N95).