Sie haben die Möglichkeit, Kopien bestimmter Dokumente, wie zum Beispiel Schriftstücke, Zeugnisse und Urkunden sowie Ihre Unterschrift bei uns beglaubigen zu lassen.
Benötigte Dokumente
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Originale
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einseitige Kopien
Diese fertigen wir auch gerne vor Ort für Sie an.
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Personalausweis oder Reisepass
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Nationalpass mit Aufenthaltsgenehmigung
Für Ausländerinnen und Ausländer aus der Europäischen Union genügt der Nationalpass.
Was können Sie bei uns beglaubigen lassen?
Sie können Abschriften von Dokumenten in deutscher Sprache bei uns beglaubigen lassen, sofern das Original von einer Behörde ausgestellt oder die zu beglaubigende Kopie zur Vorlage bei einer Behörde bestimmt ist.
Es gibt eine Vielzahl weiterer Dokumente, die beglaubigt werden können. Ob eine Beglaubigung durch uns möglich ist, können Sie gerne in den Kundenzentren erfragen.
Außerdem beglaubigen wir Ihre Unterschrift auf Schriftstücken in deutscher Sprache, die sie zur Vorlage bei einer anderen Behörde benötigen oder aufgrund einer Rechtsnorm bei einer sonstigen Stelle einreichen müssen. Bitte beachten Sie, dass Unterschriften ohne dazu gehörigen Text (Blanko-Unterschriften) nicht beglaubigt werden dürfen. Zudem ist es notwendig, dass Sie das Schriftstück in Gegenwart der beglaubigenden Mitarbeiterin oder des beglaubigenden Mitarbeiters unterzeichnen.
Besonderheiten bei der Beglaubigung von Urkunden, Ausweisen, Pässen und Zeugnissen
Für Beglaubigungen beziehungsweise Abschriften von Personenstandsurkunden, wie Geburts-, Sterbe- und Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunden, wenden Sie sich bitte an das zuständige Standesamt. Ob das Standesamt Köln zuständig ist, entnehmen Sie bitte dem Urkundenservice:
Kopien von deutschen Personalausweisen und Reisepässen können beglaubigt werden. Für die Beglaubigung von Ausweiskopien ist Ihre persönliche Vorsprache erforderlich.
Bei Zeugnissen, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, kann die Kopie der amtlichen Übersetzung beglaubigt werden. Die Übersetzung muss durch eine Dolmetscherin, einen Dolmetscher, eine Übersetzerin oder einen Übersetzer erstellt sein.
Was können wir nicht beglaubigen?
Öffentliche Beglaubigungen können nur von einer Notarin oder einem Notar vorgenommen werden. Hierzu gehören zum Beispiel Testamente, Verfügungen nach dem Tode und Generalvollmachten.
In einigen Fällen erfolgt eine Beglaubigung durch das Amtsgericht. Hierunter fallen beispielsweise Grundbucheintragungen, von Gerichten gefertigte Entscheidungen, Vereins- und Handelsregistersachen.
Sie benötigen eine Übersetzung?
Staatlich bestellte oder beeidigte Übersetzerinnen und Übersetzer finden Sie in der Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank.
Vorsprache
Für die Beglaubigung von Unterschriften und Kopien von deutschen Ausweisdokumenten ist eine persönliche Vorsprache zwingend erforderlich.
Hierzu können Sie ohne Termin ein Kundenzentrum Ihrer Wahl aufsuchen.
Ansonsten kann die Vorsprache auch durch eine bevollmächtigte Person erfolgen. In diesem Fall benötigen wir zusätzlich eine Vollmacht, ein gültiges Ausweisdokument der bevollmächtigten Person und ein gültiges Ausweisdokument der Vollmachtgeberin beziehungsweise des Vollmachtgebers.
Gebühren
2 Euro je Seite sowie,
2 Euro für Unterschriftsbeglaubigungen.
1 Euro je Seite für Kopie.